Lieferung von Weißfeinkalk und Kalkhydrat

Stadt Solingen

Lieferung von Weißfeinkalk (Calciumoxid) und Kalkhydrat (Calciumhydroxid) für die Verwendung in den Rauchgasreinigungsanlagen des Müllheizkraftwerkes der Technischen Betriebe Solingen als Halbjahresvertrag.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kalkhydrat
Referenznummer: V23/90-4/120
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Weißfeinkalk (Calciumoxid) und Kalkhydrat (Calciumhydroxid) für die Verwendung in den Rauchgasreinigungsanlagen des Müllheizkraftwerkes der Technischen Betriebe Solingen als Halbjahresvertrag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kalkhydrat 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kalk 📦
Kalkhydrat 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Solingen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Solingen
Postanschrift: Bonner Str. 100
Postleitzahl: 42601
Postort: Solingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.solingen.de 🌏
E-Mail: vergabe@solingen.de 📧
Telefon: +49 2122906781 📞
Fax: +49 2122906695 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4ca16bc3-5ba8-4ae8-bd34-fa33dc0528b2 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4ca16bc3-5ba8-4ae8-bd34-fa33dc0528b2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-18 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 076-230128
ABl. S-Ausgabe: 76

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Weißfeinkalk (Calciumoxid)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von Weißfeinkalk (Calciumoxid)
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Kalkhydrat (Calciumhydroxid)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von Kalkhydrat (Calciumhydroxid)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, nachzuweisen durch Eigenerkärung.
Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer
Deckungssumme von mindestens 1.000.000,00 Euro.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 3 Jahre. Nachzuweisen durch Anlage "Referenzliste
Weißfeinkalk".
Kalkhydrat".
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter, nachzuweisen durch Eigenerklärung.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG,
Eigenerklärung Insolvenz, Erklärung gemäß § 22 LkSG - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den
Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Besondere Dringlichkeit, weil das 1. Verfahren keine Angebote hatte und der Vertrag zum 31.05.23 ausläuft.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Chemische Kennwerte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Berghausen, Martina
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4ca16bc3-5ba8-4ae8-bd34-fa33dc0528b2 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 076-230128 (2023-04-13)