Für die Feuer- und Rettungswache sind zwei Rettungswagen nach DIN EN 1789:2020-12 Typ C in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung zu liefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von zwei Rettungswagen für die Feuerwehr Lüdenscheid
2023-090
Produkte/Dienstleistungen: Rettungswagen📦
Kurze Beschreibung:
“Für die Feuer- und Rettungswache sind zwei Rettungswagen nach DIN EN 1789:2020-12 Typ C in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung zu liefern.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rettungswagen📦
Ort der Leistung: Märkischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid Dukatenweg 2-4 58507 Lüdenscheid
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Feuer- und Rettungswache sind zwei Rettungswagen nach DIN EN 1789:2020-12 Typ C in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung zu liefern.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Generell sind im ersten Schritt überwiegend nur Eigenerklärungen erforderlich. Die u.g. Liste zu 1. führt die entsprechenden Nachweise auf. Alle anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Generell sind im ersten Schritt überwiegend nur Eigenerklärungen erforderlich. Die u.g. Liste zu 1. führt die entsprechenden Nachweise auf. Alle anderen Nachweise sind nur auf Anforderung zu erbringen. Gleichwertige Nachweise von ausländischen Bietern zu den geforderten Nachweisen sind zugelassen (Informationssystem eCERTIS unter https://ec.europa.eu/tools/ecertis/search).
1. Erforderliche Nachweise zur Eignung, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung gem. beiliegenden Formblatt, alternativ Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung EEE
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, Formular 521.
- Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, falls einschlägig
- Erklärung Bieter Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 und zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter, Formular 533, falls einschlägig. Die Nachunternehmer haben die gleiche Nachweise wie der Bewerber/Bieter auf Verlangen nach der Angebotsabgabe vorzulegen.
2. Folgende Nachweise, die auf Verlangen nach der Angebotsabgabe vorzulegen sind
- Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung gem. Anhang XI RL 2014/24/EU) in Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in Fotokopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
- der Berufsgenossenschaft
- des Finanzamtes
- und des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolgt im
Rathausplatz 2 b
Telekomgebäude Raum 269
58507 Lüdenscheid”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort)
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolgt im
Rathausplatz 2 b
Telekomgebäude Raum 269
58507 Lüdenscheid
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Da es sich hierbei um ein elektronische Angebotsabgabe handelt ist die Anwesenheit von Bietern bzw. deren Vertretern nicht zulässig.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDDL6BA
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0251/ 411-0📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 251/ 411-82525 📠
URL: www.bezreg-muenster.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0251/ 411-0📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 251/ 411-82525 📠
URL: www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0251/ 411-0📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 251/ 411-82525 📠
URL: www.bezreg-muenster.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 173-541099 (2023-09-05)