Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit bis zum 31.07.2029 ab Betriebsbeginn (01.08.2026) erteilt werden.Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste der Linie VLK 71 (Linie 6001):Riedenburg - Winden und zurück [Linie 6001]Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG.Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Linienvergabe Linie 6001
Referenznummer: Linienvergabe Linie 6001
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit bis zum 31.07.2029 ab Betriebsbeginn (01.08.2026) erteilt werden.Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste der Linie VLK 71 (Linie 6001):Riedenburg - Winden und zurück [Linie 6001]Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG.Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 240 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit bis zum 31.07.2029 ab Betriebsbeginn (01.08.2026) erteilt werden.Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste der Linie VLK 71 (Linie 6001):Riedenburg - Winden und zurück [Linie 6001]Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG.Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern.
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Ort der Leistung: Kelheim🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung [L124 Eigenerklärung zur Eignung]siehe Link...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung [L124 Eigenerklärung zur Eignung]siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=324907Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:für Personenschäden in Höhe von mindestens: 7.500.000 EURfür sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens: 7.500.000 EUREine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis ist auf Verlangen zu übersenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung [L124 Eigenerklärung zur Eignung]siehe Link...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung [L124 Eigenerklärung zur Eignung]siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=324907Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, mit mindestens folgenden Angaben zu benennen:- Ansprechpartner- Art der ausgeführten Leistung- Auftragssumme- Ausführungszeitraum
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 083-292107 (2026-04-28)