Hinweis zur Verwendung des Formulars
Mit Wirkung zum 01.01.2025 wird kein öffentlicher Auftrag vergeben. Es findet kein Vergabeverfahren statt. Die Nutzung dieses Formulars (Formularzwang) erfolgt lediglich aus Informationsgründen, um das verwaltungsrechtliche Verfahren bekanntzumachen.
Der Landkreis Wittenberg informiert als Genehmigungsbehörde für die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen über das Auslaufen der aktuell bestehenden Genehmigungen nach § 13 i. V. mit § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für das rechtselbische regionale Linienbündel (Linienbündel 1) und das linkselbische regionale Linienbündel (Linienbündel 2) im Gebiet des Landkreises Wittenberg.
Eine Übersicht der zum 31.12.2024 auslaufenden Liniengenehmigungen in den vorbezeichneten Linienbündeln ist unter www.cc-ing.de --> 'Liniengenehmigungsverfahren' und www.landkreis-wittenberg.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen.html einseh- und abrufbar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
“Hinweis zur Verwendung des Formulars” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wittenberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Wittenberg
Postanschrift: Breitscheidstraße 4
Postleitzahl: 06872
Postort: Lutherstadt Wittenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-wittenberg.de🌏
E-Mail: info@landkreis-wittenberg.de📧
URL der Dokumente: http://www.cc-ing.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2024-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-25 📅
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 206-649263
ABl. S-Ausgabe: 206
Quelle: OJS 2023/S 206-649263 (2023-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Linienverkehrsleistungen im Linienbündel des Landkreises Wittenberg
Kurze Beschreibung:
“Hinweis zur Verwendung des Formulars Mit Wirkung zum 01.01.2025 wird kein öffentlicher Auftrag vergeben. Es findet kein Vergabeverfahren statt. Die Nutzung...”
Kurze Beschreibung
Hinweis zur Verwendung des Formulars Mit Wirkung zum 01.01.2025 wird kein öffentlicher Auftrag vergeben. Es findet kein Vergabeverfahren statt. Die Nutzung dieses Formulars (Formularzwang) erfolgt lediglich aus Informationsgründen, um das verwaltungsrechtliche Verfahren bekanntzumachen. Der Landkreis Wittenberg informiert als Genehmigungsbehörde für die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen über das Auslaufen der aktuell bestehenden Genehmigungen nach § 13 i. V. mit § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für das rechtselbische regionale Linienbündel (Linienbündel 1) und das linkselbische regionale Linienbündel (Linienbündel 2) im Gebiet des Landkreises Wittenberg. Eine Übersicht der zum 31.12.2024 auslaufenden Liniengenehmigungen in den vorbezeichneten Linienbündeln ist unter www.cc-ing.de --> 'Liniengenehmigungsverfahren' und www.landkreis-wittenberg.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen.html einseh- und abrufbar.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Wittenberg führt nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien ein dem Verwaltungsrecht unterliegendes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Wittenberg führt nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien ein dem Verwaltungsrecht unterliegendes Genehmigungsverfahren zur Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes durch. Linienverkehrsgenehmigungen sollen mit Wirkung zum 01.01.2025 für den Zeitraum von 10 Jahren erteilt werden. Anträge auf Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen können von Personenverkehrsunternehmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist (PBefG) in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 851), die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist (PBZugV) bzw. der Richtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 gestellt werden. Linienverkehrsgenehmigungen werden nach den §§ 2, 3, 8, 9, 13, 42, 44 PBefG erteilt. Informationen zum Verwaltungsverfahren: 1. Einheitliches Linienbündel für den Landkreis Wittenberg Die Genehmigungsbehörde weist darauf hin, dass mit Wirkung zum 01.01.2025 für das Bediengebiet des Landkreises Wittenberg aufgrund der Größe und der Eigenart des Landkreises und der Verkehrsbeziehungen vorgesehen ist, die neuen Linienverkehrsgenehmigungen gebündelt gemäß § 9 Abs. 2 PBefG zu erteilen. Sämtliche Linien des gesamten Bediengebietes des Landkreises Wittenberg werden zu einem einheitlichen Linienbündel zusammengefasst. Diese Linienbündelung soll gewährleisten, dass der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr wirtschaftlich erbracht werden kann, wobei die Synergieeffekte zwischen den Linien durch einen übergreifenden Austausch von Fahrzeugen, Fahrern (linienübergreifender Einsatz), aber auch von Fahrgästen an den Verknüpfungspunkten ausgenutzt werden können. 2. Verkehrsstandards Die Genehmigungsbehörde weist darauf hin, dass nach dem Nahverkehrsplan des Landkreises Wittenberg (2023-2033) die Verkehrserschließung durch eine bedarfsgerechte Bedienung mit festen Fahrplanfahrten und ergänzend durch eine flexible Bedienung ohne Fahrplan- und Linienbindung erfolgen soll. Die bedarfsgerechte Verbindung zwischen festem Linienverkehr nach § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG erfüllt die öffentlichen Verkehrsinteressen. Der im Zeitpunkt dieser Bekanntmachung geltende Fahrplan in Verbindung mit der ergänzenden Leistung des Linienbedarfsverkehrs entspricht dem öffentlichen Verkehrsinteresse. Unter- als auch nicht durch bestehenden Beförderungsbedarf begründete Übererfüllungen widersprechen dem öffentlichen Verkehrsinteresse.
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Ort der Leistung: Wittenberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Details in den Unterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 0
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-06-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb
Nationale Registrierungsnummer: 42
Postanschrift: Hinsdorfer Weg 1
Postleitzahl: 06780
Postort: Zörbig OT Salzfurtkapellen
Region: Wittenberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Wittenberg
Nationale Registrierungsnummer: 41
Postanschrift: Breitscheidstraße 4
Postleitzahl: 06792
Postort: Lutherstadt Wittenberg
Region: Wittenberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@landkreis-wittenberg.de📧
Telefon: 00📞
URL: www.landkreis-wittenberg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landkreis Wittenberg
Nationale Registrierungsnummer: 41
Postanschrift: Breitscheidstraße 4
Postleitzahl: 06792
Postort: Lutherstadt Wittenberg
Region: Wittenberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@landkreis-wittenberg.de📧
Telefon: 00📞
URL: www.landkreis-wittenberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Details in den Unterlagen”
Quelle: OJS 2024/S 174-537036 (2024-09-05)