Helmholtz Munich beabsichtigt, für seine Core Facilities eine flexible, vollautomatisierte Liquid-Handling-Plattform zu beschaffen. Das System soll primär die NGS-Bibliotheksvorbereitung (Next Generation Sequencing) sowohl im Standardvolumen als auch in miniaturisierter Form unterstützen und gleichzeitig eine breite Palette weiterer standardisierter sowie komplexer Liquid-Handling-Workflows ermöglichen. Das System soll eine hohe Flexibilität, Zuverlässigkeit und Skalierbarkeit bieten, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Core Facilities gerecht zu werden. Dabei sollen ein hoher Probendurchsatz, reproduzierbare Ergebnisse sowie eine effiziente Nutzung von Reagenzien, Verbrauchsmaterialien und Personalressourcen sichergestellt werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Liquid Handling System
Referenznummer: 2026-003
Kurze Beschreibung:
Helmholtz Munich beabsichtigt, für seine Core Facilities eine flexible, vollautomatisierte Liquid-Handling-Plattform zu beschaffen. Das System soll primär die NGS-Bibliotheksvorbereitung (Next Generation Sequencing) sowohl im Standardvolumen als auch in miniaturisierter Form unterstützen und gleichzeitig eine breite Palette weiterer standardisierter sowie komplexer Liquid-Handling-Workflows ermöglichen.
Das System soll eine hohe Flexibilität, Zuverlässigkeit und Skalierbarkeit bieten, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Core Facilities gerecht zu werden. Dabei sollen ein hoher Probendurchsatz, reproduzierbare Ergebnisse sowie eine effiziente Nutzung von Reagenzien, Verbrauchsmaterialien und Personalressourcen sichergestellt werden.
Helmholtz Munich beabsichtigt, für seine Core Facilities eine flexible, vollautomatisierte Liquid-Handling-Plattform zu beschaffen. Das System soll primär die NGS-Bibliotheksvorbereitung (Next Generation Sequencing) sowohl im Standardvolumen als auch in miniaturisierter Form unterstützen und gleichzeitig eine breite Palette weiterer standardisierter sowie komplexer Liquid-Handling-Workflows ermöglichen.
Das System soll eine hohe Flexibilität, Zuverlässigkeit und Skalierbarkeit bieten, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Core Facilities gerecht zu werden. Dabei sollen ein hoher Probendurchsatz, reproduzierbare Ergebnisse sowie eine effiziente Nutzung von Reagenzien, Verbrauchsmaterialien und Personalressourcen sichergestellt werden.
Ein komplettes "Liquid Handling System" inkl. Garantie, Schulung und Inbetriebnahme/Abnahme sowie optionale Zubehörkomponenten, Methodenentwicklung, erweiterte Anwenderschulung, Service-Wartung und Verbrauchsmaterial für 3 Jahre.
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Postleitzahl: Neuherberg
Stadt: 85764
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis
🏙️ Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-19 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: gemäß Angebots- und Bewerbungsbedingungen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen: Für eine Lieferung bzw. Dienstleistung im Zusammenhang mit einem vollautomatisierten NGS-System, das dem Leistungsumfang entspricht (bitte beachten Sie die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung!), müssen mindestens drei (3) Kundenreferenzen aus den letzten drei (3) Jahren (Ende der Angebotsfrist minus 3 Jahre) vorgelegt werden. Bei weniger als drei (3) Kundenreferenzen erfolgt ein Ausschluss. Jede Referenz muss ALLE folgenden Punkte enthalten: (1.) Name des Auftraggebers/Kunden (öffentlicher oder privater Sektor); (2.) Ansprechpartner der Referenz (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Rolle/Funktion) ODER eine Erklärung, warum der Ansprechpartner nicht namentlich genannt wird, sowie die Bestätigung, dass bei Bedarf Kontakt aufgenommen wird; (3.) Art des gelieferten Systems bzw. der erbrachten Dienstleistung; (4.) Lieferjahr des Systems. Einreichungsvoraussetzung: Die Referenzen müssen in einem separaten Dokument hochgeladen werden und dienen der Beurteilung der erforderlichen Eignung in Bezug auf den Auftragsgegenstand.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen: Für eine Lieferung bzw. Dienstleistung im Zusammenhang mit einem vollautomatisierten NGS-System, das dem Leistungsumfang entspricht (bitte beachten Sie die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung!), müssen mindestens drei (3) Kundenreferenzen aus den letzten drei (3) Jahren (Ende der Angebotsfrist minus 3 Jahre) vorgelegt werden. Bei weniger als drei (3) Kundenreferenzen erfolgt ein Ausschluss. Jede Referenz muss ALLE folgenden Punkte enthalten: (1.) Name des Auftraggebers/Kunden (öffentlicher oder privater Sektor); (2.) Ansprechpartner der Referenz (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Rolle/Funktion) ODER eine Erklärung, warum der Ansprechpartner nicht namentlich genannt wird, sowie die Bestätigung, dass bei Bedarf Kontakt aufgenommen wird; (3.) Art des gelieferten Systems bzw. der erbrachten Dienstleistung; (4.) Lieferjahr des Systems. Einreichungsvoraussetzung: Die Referenzen müssen in einem separaten Dokument hochgeladen werden und dienen der Beurteilung der erforderlichen Eignung in Bezug auf den Auftragsgegenstand.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensprofil: Das Unternehmensprofil dient der Beurteilung der Eignung des Bieters. Es sollte das Produkt- und Leistungsspektrum des Unternehmens in Bezug auf den Gegenstand der Ausschreibung klar darlegen und folgende Angaben enthalten: (1.) Firmenname; (2.) Sitz der Gesellschaft; (3.) Rechtsform; (4.) Gründungsdatum. Einreichungsvoraussetzung: Das Unternehmensprofil muss als separates Dokument hochgeladen werden und dient der Beurteilung der erforderlichen Eignung in Bezug auf den Gegenstand des Auftrags.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensprofil: Das Unternehmensprofil dient der Beurteilung der Eignung des Bieters. Es sollte das Produkt- und Leistungsspektrum des Unternehmens in Bezug auf den Gegenstand der Ausschreibung klar darlegen und folgende Angaben enthalten: (1.) Firmenname; (2.) Sitz der Gesellschaft; (3.) Rechtsform; (4.) Gründungsdatum. Einreichungsvoraussetzung: Das Unternehmensprofil muss als separates Dokument hochgeladen werden und dient der Beurteilung der erforderlichen Eignung in Bezug auf den Gegenstand des Auftrags.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU Nummer 833/2014)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe: Eigenerklärung
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Postleitzahl: 85764
Postort: Neuherberg
Region: München, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle - Einkauf und Materialwirtschaft
E-Mail: thomas.seiferling@helmholtz-munich.de📧
Telefon: +49 8931872727📞
Fax: +49 8931873327 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1a0fbf90b01-6ed107e0041aa9a🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: k. A.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen
werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10)
Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach
134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf
den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen
werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10)
Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach
134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf
den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 203-723917 (2026-10-19)