Informationen zur Auftraggeberin und zum Gegenstand des Vergabeverfahrens: Die Auftraggeberin, die ZBW – Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften, Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft, ist eine Informationsinfrastruktur für wirtschaftswissenschaftliche Literatur mit einem überregionalen Auftrag. Sie unterstützt als Infrastruktureinrichtung für die Wirtschaftswissenschaften Forschende und Studierende in ihrem Lern-, Forschungs- und Publikationsprozess. Die ZBW hat jeweils einen Standort in Hamburg und in Kiel. Für die aktive Bibliotheksnutzung sind derzeit 20.000 Personen bei der ZBW angemeldet. Vorliegend soll die Lizenzierung einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachdatenbank vergeben werden. Art und Gegenstand des Vergabeverfahrens: Die Vergabe erfolgt als europaweites Vergabeverfahren gemäß den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die zeitlich befristete Lizenzierung einer webbasierten wirtschaftswissenschaftlichen Fachdatenbank einschließlich der Einräumung entsprechender Nutzungsrechte.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lizenzierung einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachdatenbank (Volltextdatenbank)
Referenznummer: ZBW-V-305-2026-III
Kurze Beschreibung:
Informationen zur Auftraggeberin und zum Gegenstand des Vergabeverfahrens:
Die Auftraggeberin, die ZBW – Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften, Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft, ist eine Informationsinfrastruktur für wirtschaftswissenschaftliche Literatur mit einem überregionalen Auftrag. Sie unterstützt als Infrastruktureinrichtung für die Wirtschaftswissenschaften Forschende und Studierende in ihrem Lern-, Forschungs- und Publikationsprozess. Die ZBW hat jeweils einen Standort in Hamburg und in Kiel. Für die aktive Bibliotheksnutzung sind derzeit 20.000 Personen bei der ZBW angemeldet.
Vorliegend soll die Lizenzierung einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachdatenbank vergeben werden.
Art und Gegenstand des Vergabeverfahrens:
Die Vergabe erfolgt als europaweites Vergabeverfahren gemäß den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die zeitlich befristete Lizenzierung einer webbasierten wirtschaftswissenschaftlichen Fachdatenbank einschließlich der Einräumung entsprechender Nutzungsrechte.
Informationen zur Auftraggeberin und zum Gegenstand des Vergabeverfahrens:
Die Auftraggeberin, die ZBW – Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften, Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft, ist eine Informationsinfrastruktur für wirtschaftswissenschaftliche Literatur mit einem überregionalen Auftrag. Sie unterstützt als Infrastruktureinrichtung für die Wirtschaftswissenschaften Forschende und Studierende in ihrem Lern-, Forschungs- und Publikationsprozess. Die ZBW hat jeweils einen Standort in Hamburg und in Kiel. Für die aktive Bibliotheksnutzung sind derzeit 20.000 Personen bei der ZBW angemeldet.
Vorliegend soll die Lizenzierung einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachdatenbank vergeben werden.
Art und Gegenstand des Vergabeverfahrens:
Die Vergabe erfolgt als europaweites Vergabeverfahren gemäß den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die zeitlich befristete Lizenzierung einer webbasierten wirtschaftswissenschaftlichen Fachdatenbank einschließlich der Einräumung entsprechender Nutzungsrechte.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abonnementdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: ZBW-V-305-2026-III
Diese Auftragsvergabe ist auch fĂĽr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet âś…
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin eine webbasierte wirtschaftswissenschaftliche Volltextdatenbank einschließlich aller zugehörigen Inhalte, Funktionen, Aktualisierungen und Nutzungsrechte bereit.
Die Datenbank soll bei der Auftraggeberin und ihren Nutzer:innen fĂĽr die wissenschaftliche Nutzung fĂĽr Forschung, Lehre und Studium dienen.
Nutzungsberechtigt sind Mitarbeitende der ZBW, registrierte Bibliotheksnutzer:innen sowie Walk-in-User innerhalb der beiden Bibliotheksstandorte.
Der Zugriff muss für alle Nutzungsberechtigten sowohl innerhalb des an den Standorten verfügbaren Netzes als auch per Fernzugriff (Remote Access über eine Proxy-Lösung der ZBW) möglich sein.
Inhaltliche Mindestanforderungen:
Die anzubietende Datenbank muss mindestens die folgenden Anforderungen erfĂĽllen:
Inhalte und Umfang:
• wirtschaftswissenschaftliche Fachliteratur im Volltext
• wissenschaftliche Fachzeitschriften
• statistische Daten oder Zeitreihen
• Unternehmens- oder Brancheninformationen
• internationale Inhalte in englischer Sprache
Die Datenbank muss:
• mindestens 2.000 aktive Volltextzeitschriften enthalten, davon mindestens die Hälfte im peer-review
• regelmäßig und zeitnah aktualisiert werden
• zitierfähige Inhalte bereitstellen
• wissenschaftlichen Standards entsprechen
• transparente Quellenangaben und Zitierfähigkeit ermöglichen
Fachliche Abdeckung
Die Datenbank muss Inhalte aus folgenden Bereichen enthalten:
• Volkswirtschaftslehre
• Betriebswirtschaftslehre
• Finanzwirtschaft
• Rechnungswesen
• Marketing und Management
Funktionale Anforderungen
Die Datenbank stellt mindestens die folgenden Funktionen bereit:
• einfache und erweiterte Suche
• Filter- und Facettensuche
• Export von Literaturdaten in gängige Zielformate
• Permalinks
Technische Anforderungen
Die Datenbank muss:
• HTTPS-verschlüsselt erreichbar sein
• IP-basierten Zugriff unterstützen
• Remote-Zugriff ermöglichen
• Metadaten im KBART- oder MARC21-Format bereitstellen
• Link-Resolver unterstützen
VerfĂĽgbarkeit und Performance
• Sehr hohe, nahezu vollständige Verfügbarkeit
• Schnelle Ladezeiten und stabile Performance
Datenschutz und Informationssicherheit
Der Auftragnehmer gewährleistet:
• Einhaltung der DSGVO
• sichere Datenübertragung
• Hosting innerhalb der EU oder des EWR oder geeignete Garantien gemäß DSGVO
Kompatibilität, barrierearmer Zugang
• Kompatibilität mit aktuellen Webbrowsern
• Barrierearmer Zugang gemäß gängigen Standards
Lizenz- und Nutzungsbedingungen
Der Anbieter muss folgende Lizenzbedingungen gewährleisten:
• Nutzung für autorisierte Nutzergruppen der ZBW
• Gleichzeitiger Zugriff für mindestens 50 Nutzer:innen
• Nutzung für Forschung, Lehre und private Studienzwecke
• Erlaubnis zum Speichern, Drucken und Exportieren von Inhalten Für die Nutzung durch Nutzungsberechtigte der ZBW gelten ergänzend die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes.
Der Anbieter soll nach Möglichkeit zusätzlich gewährleisten:
• unbegrenzte Simultanzugriffe
• dauerhaften Zugriff auf bereits lizenzierte Inhalte (Post-Cancellation Access)
• COUNTER-konforme Nutzungsstatistiken
• SUSHI-Schnittstelle
• Unterstützung von wissenschaftlicher Text- und Data-Mining-Verfahren
Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin eine webbasierte wirtschaftswissenschaftliche Volltextdatenbank einschließlich aller zugehörigen Inhalte, Funktionen, Aktualisierungen und Nutzungsrechte bereit.
Die Datenbank soll bei der Auftraggeberin und ihren Nutzer:innen fĂĽr die wissenschaftliche Nutzung fĂĽr Forschung, Lehre und Studium dienen.
Nutzungsberechtigt sind Mitarbeitende der ZBW, registrierte Bibliotheksnutzer:innen sowie Walk-in-User innerhalb der beiden Bibliotheksstandorte.
Der Zugriff muss für alle Nutzungsberechtigten sowohl innerhalb des an den Standorten verfügbaren Netzes als auch per Fernzugriff (Remote Access über eine Proxy-Lösung der ZBW) möglich sein.
Inhaltliche Mindestanforderungen:
Die anzubietende Datenbank muss mindestens die folgenden Anforderungen erfĂĽllen:
Inhalte und Umfang:
• wirtschaftswissenschaftliche Fachliteratur im Volltext
• wissenschaftliche Fachzeitschriften
• statistische Daten oder Zeitreihen
• Unternehmens- oder Brancheninformationen
• internationale Inhalte in englischer Sprache
Die Datenbank muss:
• mindestens 2.000 aktive Volltextzeitschriften enthalten, davon mindestens die Hälfte im peer-review
• regelmäßig und zeitnah aktualisiert werden
• zitierfähige Inhalte bereitstellen
• wissenschaftlichen Standards entsprechen
• transparente Quellenangaben und Zitierfähigkeit ermöglichen
Fachliche Abdeckung
Die Datenbank muss Inhalte aus folgenden Bereichen enthalten:
• Volkswirtschaftslehre
• Betriebswirtschaftslehre
• Finanzwirtschaft
• Rechnungswesen
• Marketing und Management
Funktionale Anforderungen
Die Datenbank stellt mindestens die folgenden Funktionen bereit:
• einfache und erweiterte Suche
• Filter- und Facettensuche
• Export von Literaturdaten in gängige Zielformate
• Permalinks
Technische Anforderungen
Die Datenbank muss:
• HTTPS-verschlüsselt erreichbar sein
• IP-basierten Zugriff unterstützen
• Remote-Zugriff ermöglichen
• Metadaten im KBART- oder MARC21-Format bereitstellen
• Link-Resolver unterstützen
VerfĂĽgbarkeit und Performance
• Sehr hohe, nahezu vollständige Verfügbarkeit
• Schnelle Ladezeiten und stabile Performance
Datenschutz und Informationssicherheit
Der Auftragnehmer gewährleistet:
• Einhaltung der DSGVO
• sichere Datenübertragung
• Hosting innerhalb der EU oder des EWR oder geeignete Garantien gemäß DSGVO
Lizenz- und Nutzungsbedingungen
Der Anbieter muss folgende Lizenzbedingungen gewährleisten:
• Nutzung für autorisierte Nutzergruppen der ZBW
• Gleichzeitiger Zugriff für mindestens 50 Nutzer:innen
• Nutzung für Forschung, Lehre und private Studienzwecke
• Erlaubnis zum Speichern, Drucken und Exportieren von Inhalten Für die Nutzung durch Nutzungsberechtigte der ZBW gelten ergänzend die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes.
Der Anbieter soll nach Möglichkeit zusätzlich gewährleisten:
• unbegrenzte Simultanzugriffe
• dauerhaften Zugriff auf bereits lizenzierte Inhalte (Post-Cancellation Access)
• COUNTER-konforme Nutzungsstatistiken
• SUSHI-Schnittstelle
• Unterstützung von wissenschaftlicher Text- und Data-Mining-Verfahren
Die ZBW hat das Recht, den Leistungszeitraum um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2030 zu Verlängern. Sollte die ZBW von dieser Option Gebrauch machen wollen, wird sie den Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des Leistungszeitraums über die Verlängerung informieren.
Die ZBW hat das Recht, den Leistungszeitraum um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2030 zu Verlängern. Sollte die ZBW von dieser Option Gebrauch machen wollen, wird sie den Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des Leistungszeitraums über die Verlängerung informieren.
Vergabekriterien
Preis âś…
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Anbieterplattform (Usability)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren âś…
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-17 14:00:00 📅
Bedingungen fĂĽr die Ă–ffnung der Angebote: 2026-08-17 14:00:00 đź“…
Bedingungen fĂĽr die Ă–ffnung der Angebote (Informationen ĂĽber die befugten Personen und das Ă–ffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 76 Tage Bedingungen fĂĽr die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-08-17 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet âś…
Elektronische Zahlung wird verwendet âś…
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-06 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeits- bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht fĂĽr Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die
die Wirtschaftlichkeits- bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht fĂĽr Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen fĂĽr die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5.
Angaben ĂĽber den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz bezĂĽglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den
Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
6.
Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs oder Handelsregister
oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis fĂĽr die erlaubte BerufsausĂĽbung vorliegt
gem. § 44 Abs. 1 VgV. Hinweis: Die ZBW wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor
Zuschlagserteilung abfordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
6.
Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs oder Handelsregister
oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis fĂĽr die erlaubte BerufsausĂĽbung vorliegt
gem. § 44 Abs. 1 VgV. Hinweis: Die ZBW wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor
Zuschlagserteilung abfordern.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
7.
Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses
entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
8.
Angaben ĂĽber mindestens drei und maximal fĂĽnf Referenzen
der im wesentlichen in den letzten abgeschlossen 3 Geschäftsjahren (2023
bis 2025) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
9.
Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens
inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4Seiten).
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
10.
Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die ZBW wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
11.
Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb
der EU Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 ĂĽber restriktive MaĂźnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefĂĽgt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 08. April 2022.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
11.
Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb
der EU Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 ĂĽber restriktive MaĂźnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefĂĽgt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 08. April 2022.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
12.
Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der
Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
12.
Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der
Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
13.
Verpflichtungserklärung der eingesetzten Unterauftragnehmer
(Formblatt).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
VerstoĂź gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
VerstoĂź gegen die in den rein innerstaatlichen AusschlussgrĂĽnden verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
VerstoĂź gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
VerstoĂź gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
VerstoĂź gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der AusschlussgrĂĽnde: VerstoĂź fĂĽhrt zum Ausschluss.
Angebote dürfen und können nur in elektronischer Form eingereicht werden . Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird
ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Soweit in dieser Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu
verwenden. Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgefĂĽhrte
Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefĂĽgter
"Anlage „Verzeichnis einzureichender Unterlagen") Eine Abgabe der Angebote in
Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Angebote, die in Mit dem
ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1.
Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die
Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen
oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener
Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw.
Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2.
Einreichung einer ausfĂĽhrlichen Produktbeschreibung.
3.
Einreichung von ausfĂĽhrlichen Angaben zu Datenschutz und IT-Sicherheit.
Soweit personenbezogene Daten der Auftraggeberin und/oder Nutzer:innen der Auftraggeberin verarbeitet werden, stellt der Auftragnehmer detailliert dar, welche Daten verarbeitet werden und wie die Verarbeitung erfolgt. Die Anforderungen von Art. 26. Und Art. 28 DSGVO sind zu erfüllen und entsprechende Verträge mit Angebotsabgabe einzureichen. Soweit eine gemeinsame Verantwortung gem. Art. 26 DSGVO vorliegt, ist die Aufteilung der Verantwortung zur Information in einer tabellarischen Übersicht zusammenzufassen.
Zudem ist die Barrierefreiheit nachzuweisen.
4.
Einreichung eines Testzugangs fĂĽr die Bewertungsphase.
Hinweis zu den geforderten
Eigenerklärungen/Nachweisen: In der e-Forms Bekanntmachung ist für alle
Eigenerklärungen/Nachweise die gefordert werden, eine fortlaufende Nummerierung zu
verwenden. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch fĂĽr alle
Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer
Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen
unterzeichnet einreichen sowie einen KonsortialfĂĽhrer benennen.
Angebote dürfen und können nur in elektronischer Form eingereicht werden . Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird
ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Soweit in dieser Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu
verwenden. Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgefĂĽhrte
Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefĂĽgter
"Anlage „Verzeichnis einzureichender Unterlagen") Eine Abgabe der Angebote in
Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Angebote, die in Mit dem
ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1.
Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die
Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen
oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener
Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw.
Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2.
Einreichung einer ausfĂĽhrlichen Produktbeschreibung.
3.
Einreichung von ausfĂĽhrlichen Angaben zu Datenschutz und IT-Sicherheit.
Soweit personenbezogene Daten der Auftraggeberin und/oder Nutzer:innen der Auftraggeberin verarbeitet werden, stellt der Auftragnehmer detailliert dar, welche Daten verarbeitet werden und wie die Verarbeitung erfolgt. Die Anforderungen von Art. 26. Und Art. 28 DSGVO sind zu erfüllen und entsprechende Verträge mit Angebotsabgabe einzureichen. Soweit eine gemeinsame Verantwortung gem. Art. 26 DSGVO vorliegt, ist die Aufteilung der Verantwortung zur Information in einer tabellarischen Übersicht zusammenzufassen.
Zudem ist die Barrierefreiheit nachzuweisen.
4.
Einreichung eines Testzugangs fĂĽr die Bewertungsphase.
Hinweis zu den geforderten
Eigenerklärungen/Nachweisen: In der e-Forms Bekanntmachung ist für alle
Eigenerklärungen/Nachweise die gefordert werden, eine fortlaufende Nummerierung zu
verwenden. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch fĂĽr alle
Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer
Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen
unterzeichnet einreichen sowie einen KonsortialfĂĽhrer benennen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber ĂĽber die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit
nur festgestellt werden, wenn sie im NachprĂĽfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber ĂĽber die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit
nur festgestellt werden, wenn sie im NachprĂĽfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 136-494412 (2026-07-16)