LK - Neubau Schulzentrum Emmerthal - Malerarbeiten
Landkreis Hameln-Pyrmont - Facility Management -
VE376.01 Malerarbeiten
DeadlineDeadline 2026-09-22
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-08-21 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: LK - Neubau Schulzentrum Emmerthal - Malerarbeiten
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: VE376.01 Malerarbeiten
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten in Gebäuden 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Postanschrift: Schulzentrum Emmerthal, Neue Straße 27
Postleitzahl: 31860
Stadt: Emmerthal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-30 📅
Datum des Endes: 2027-06-11 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-22 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle Raum 67, 6. OG (Hochhaus) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-22 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis der aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Hameln-Pyrmont - Facility Management -
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Süntelstraße 9
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Region: Hameln-Pyrmont 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de 📧
Telefon: +49 51512023215 📞
Fax: +49 51512021569 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2026-0037 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2026-0037 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 162-582563 (2026-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: LK - Neubau Schulzentrum Emmerthal - Malerarbeiten
Referenznummer:
S-HAMELN-LK-2026-0037
Kurze Beschreibung: VE376.01 Malerarbeiten
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten in Gebäuden 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
2-3-geschossige Schulneubau einschl. Mensa. Schulgebäude besteht aus 3 einzelnen "Schulhäusern", die durch eine gemeinsame "Schulstraße" über alle Ebenen miteinander verbunden sind. Die Gesamt-Bruttogeschossfläche des Neubaus beträgt ca. 9.735 m² BGF
Ausführung von Spachtel Q3 und Beschichtungsarbeiten auf KaZe Putz etwa 5900 m2, Ausführung von Spachte Q3 und Beschichtungsarbeiten auf GK.Wänden etwa 7530 m2, Ausführung von Deckenbeschichtung etwa 735 m2, Ausführung von Lackierarbeitenan Treppen-, Brüstungs-, und Innengeländer. Ausführung von Bodenbeschichtung etwa 240 m2, Ausführung mineralisches WDVS, etwa 50 m2
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#Besonders auch geeignet für:other-sme#Frist für Schlusszahlung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B):
Abweichend von der Standardfrist (30 Tage) soll eine verlängerte Frist vereinbart werden, insgesamt 60 Tage
Geforderte Sicherheiten:
Es soll eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung für Aufträge ab 250.000,- € netto vereinbart werden: 5 %
Es soll eine Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche für Aufträge ab 250.000,- € netto vereinbart werden: 3 %
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Postleitzahl: 31860
Stadt: Emmerthal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-30 📅
Datum des Endes: 2027-06-11 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-22 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle Raum 67, 6. OG (Hochhaus) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-22 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle
Raum 67, 6. OG (Hochhaus)
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Deutschland
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
- Eigenerklärung "RUS Sanktion",
- Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB"
- Erklärung "Information zum Bieter"
- Eigenerklärung Tariftreue (NTVergG)
- Kontrollvereinbarung § 14 Abs. 5 NTVergG
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben"
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft"
- Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen"
- Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis der aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Formblatt 221 /222 "Angaben zur Preisermittlung"
- Formblatt 223 "Aufgliederung der Einheitspreise"
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
§ 123 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Hameln-Pyrmont - Facility Management -
Nationale Registrierungsnummer:
03252-0-23
Postanschrift: Süntelstraße 9
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Region: Hameln-Pyrmont 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de 📧
Telefon: +49 51512023215 📞
Fax: +49 51512021569 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2026-0037 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2026-0037 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2026-0037
Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer
können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
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Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer:
t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 162-582563 (2026-08-21)
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