Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende
Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Satz 1 Nr. 2 VOB/A
abzugeben:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(2020,2021,2022), soweit es Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wederbeantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet;
3. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde;
4. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch
eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende
"Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen
aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten
haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in
deutscher Sprache beizubringen.
6. Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten
Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder
Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen
Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern
einzureichen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der
Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/
Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
2. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt
derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
5. Nachweis der aktuell gültigen Betriebshaftplichtversicherung.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen
und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich
der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese
Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen