Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO). Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der abgefragten Beschaffungsgegenstände.
8. Mindestanforderung an die Referenznachweise (Formblatt F.08)
Referenzen beschreiben vergleichbare früher bzw. aktuell ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge für die Beschaffung von Innenanzeigen für Fahrgastinformation und Hintergrundsystem.
Anzugeben sind:
- Name Auftraggeber, mit Adresse und Ansprechpartner,
- Bewerber und gemeldeten Unterauftragnehmer erfüllen Mindestanforderungen gemeinsam,
- Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) mit allen ihren Mitgliedern, ggf. mit gemeldeten Unterauftragnehmern, erfüllen Mindestanforderungen gemeinsam,
- Maximal sieben (7) Referenzen mit Formblatt einzureichen,
- Beauftragung ab dem 01.01.2016.
Es sind maximal 7 Referenzen einzureichen. Es müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Von den maximal 7 Referenzen müssen sich:
- mindestens drei (3) Referenzen mit "Fahrzeuggerät Stretched Design" für min. 50 Fahrzeuge, welche produktiv im Einsatz sind,
- mindestens eine (1) Referenz mit "Ansteuerung der Innenanzeige über IBIS-IP nach VDV301" welche produktiv im Einsatz ist,
- mindestens drei (3) Referenzen mit "Drahtlose Kommunikation der Anzeige mit dem Hintergrundsystem", welche produktiv im Einsatz sind,
- mindestens drei (3) Referenzen mit "Layouteditor im Hintergrundsystem und Anzeige von Perlschnur und Anschlussbildschirm", welche produktiv im Einsatz sind,
- und mindestens eine (1) Referenz mit mindestens drei (3) der nachfolgend aufgelisteten "Funktionen von Anzeige und Hintergrundsystem", welche produktiv im Einsatz sind:
- Anzeigestatusmonitoring im HGS
- Erfassung Störungs-/Fahrgastinformationsmeldung im HGS
- Anzeige Störungs-/Fahrgastinformationsmeldung auf der Anzeige
- Konfiguration von Playlisten im HGS
- Abspielen von Playlisten auf der Anzeige
beziehen.
Nennungen sind kumulativ möglich.
9. Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
10. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
11. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 45 ff. SektVO). Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen. Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und per-sonellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Angebotes ist durch Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vor-stehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der geheime Wettbewerb verletzt ist.