Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Logistik EVS-Wertstoff-Zentrum Blieskastel
BLK-Vergabe-2023-0069
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der Entsorgungslogistik des Wertstoff-Zentrums Blieskastel für den Zeitraum vom 01.12.2023 bis 30.11.2024.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 725 040 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abfallsammelbehälter📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: EVS Wertstoff-Zentrum Blieskastel
Blickweilerstraße 33a
66440 Blieskastel
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung der Entsorgungslogistik für das EVS-Wertstoff-Zentrum in Blieskastel vom 01.12.2023 bis 30.11.2024 (Verlängerung durch Rahmenvertrag um drei...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung der Entsorgungslogistik für das EVS-Wertstoff-Zentrum in Blieskastel vom 01.12.2023 bis 30.11.2024 (Verlängerung durch Rahmenvertrag um drei weitere Jahre bis 30.11.2027 möglich).
Die Entsorgungslogistik umfasst die Miete der Container, deren Transport (einschließlich Handling) und der Verwertung/Entsorgung der erfassten Wertstoffe/Abfälle.
Für das Wertstoff-Zentrum Blieskastel können aufgrund der Angaben aus der vorläufigen Abfallbilanz 2021 folgende Mengen für den Ausschreibungszeitraum von 1 Jahr prognostiziert werden:
•Sperrmüll 1000 Mg
•Baumischabfälle 200 Mg
•Altholz A1 - A2 800 Mg
•Altholz A 4 120 Mg
•PPK 60 Mg
•Flachglas 59 Mg
•Altreifen 17 Mg
•Mischschrott 164 Mg
•NE-Metalle (insgesamt) 1 Mg
•Folien 1 Mg
•Styropor 2 Mg
•Altfett 1 Spannringfass
•Bauschutt 350 Mg
Die Stadt Blieskastel beauftragt den Auftragnehmer mit der Bereitstellung von entsprechenden Containern, Gitterboxen, Spannringfässern und Kunststoffsäcken zur Erfassung, Transport und Verwertung/Entsorgung der oben genannten Fraktionen auf dem Wertstoff-Zentrum Blieskastel
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 725 040 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Ausschreibungszeitraum beträgt 1 Jahr (01.12.2023 bis 30.11.2024) und verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Ausschreibungszeitraum beträgt 1 Jahr (01.12.2023 bis 30.11.2024) und verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Anzahl der Verlängerungen wird auf maximal 3 begrenzt. Der Vertrag läuft somit längstens bis zum 30.11.2027.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zertifizierung als eingetragener Entsorgungsfachbetrieb nach §§56, 57 KrWG i.V.m. Entsorgungsfachbetriebsverordnung”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-16
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-16
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
1.Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von...”
Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
1.Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
2.Es ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach dem Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688)STFLG abzugeben.
3. Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Saarlandes - beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 178-556505 (2023-09-11)
Ergänzende Angaben (2023-10-13)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 178-556505
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Tag und Ortszeit:
Alter Wert
Datum: 2023-10-16 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-27 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag und Ortszeit:
Alter Wert
Datum: 2023-10-16 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-27 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2023/S 201-632198 (2023-10-13)