Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachfolgende Erklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen:
- FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (zusätzlich zum FB 235 sind die Nachunternehmer zu benennen)
- FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
- FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- aktuell gültiger Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über die Deckungssummen und Laufzeit: die Mindestdeckungssummen müssen pro Jahr betragen: 2,0 Mio € für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das 3-fache der Mindestdeckungssummen betragen.
- FB 124_LD Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Erklärung zur Tariftreue - TVergG LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz TVergG LSA
- Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.