Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- aktuell gültige Bestätigung/Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, inklusive Angabe der Laufzeit und Deckungssummen
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original) - alternativ kann auch ein entsprechender Nachweis über den Unfallschutz der Mitarbeiter des Unternehmens, auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes erbracht werden
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- Nachweis Mitgliedschaft Sozialkasse (falls keine Mitgliedschaft in der SOKA besteht, bitten wir um eine formlose schriftliche Erklärung)
- aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt (falls nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig, Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
- aktuell gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG Finanzamt
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde)
- FB 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Erklärung zur Tariftreue - TVergG LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz - TVergG LSA
- FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- FB 223 Aufgliederung der Einheitspreise
- FB 221/22 Angaben zur Kalkulation (entsprechend Formblatt 221 oder 222)
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.