Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens
durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter
als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH &
Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen
Eigenerklärung des Bieters:
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser
Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges
Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§
35 GewO) oder,
— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von
Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263
StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§266 StGB),
Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB),
Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender
Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB),
Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),
Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und
wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326
StGB),
— dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr
als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen
oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR wegen Verstößen
gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder
von wenigstens 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das
Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
— dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten
weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren
Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30O WiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass
wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die
Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den
Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die
Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben
kann.
3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im
Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht.
4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die
Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate
5. Nachweis über die Zahlung von Steuern
(Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter
als sechs Monate
6. Vertraulichkeitsvereinbarung
7. evtl. Erklärung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft
(ErklARGE)
8. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) /
Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl)
9. Nachweis in Los 3 über die Anzahl der Prüfer mit Fachqualifikation
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann
ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender
Eignung erfolgen.
Eine Entschädigung für Aufwand und Kosten der
Teilnahmeantragserstellung wird nicht gewährt.