Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen
Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende
Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
b) Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit
- aktuell gültige Bestätigung/Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, inklusive
Angabe der Laufzeit und Deckungssummen
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (falls nur im Original
gültig, Vorlage im Original)
- Nachweis Mitgliedschaft Sozialkasse (falls keine Mitgliedschaft in der SOKA
besteht, bitten wir um eine formlose schriftliche Erklärung)
- aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt (falls nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig, Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
- aktuell gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG Finanzamt
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines
solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde)
- FB 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Erklärung zur Tariftreue - TVergG LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz - TVergG LSA
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer
gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der
Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt,
führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem
Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden
diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bieter nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
- FB 223 Aufgliederung der Einheitspreise
- FB 221/22 Angaben zur Kalkulation (entsprechend Formblatt 221 oder 222)
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
- FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Eigenerklärung EU-Sanktionen Russland
Nachfolgende Erklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen:
- FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (zusätzlich zum FB 235 sind die Nachunternehmer zu benennen)
- FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft