Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachfolgende Erklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen:
-FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
-Erklärung/Angabe im Bewerbungsbogen über den Einsatz von Nachunternehmen (nur vom Bieter vorzulegen)
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
-FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-aktuell gültiger Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original) (vom Bieter, seinen Nachunternehmen oder Teilnehmern einer Bietergemeinschaft zu erbringen)
-aktuell gültiger Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über die Deckungssummen und Laufzeit: die Mindestdeckungssummen müssen pro Jahr betragen: 2,0 Mio € für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das 3-fache der Mindestdeckungssummen betragen. (vom Bieter, seinen Nachunternehmen oder Teilnehmern einer Bietergemeinschaft zu erbringen)
-Erklärung/Angabe im FB 124_LD: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betreffen, die mit der vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angabe zu Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes; Angabe dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (vom Bieter, seinen Nachunternehmen oder Teilnehmern einer Bietergemeinschaft zu erbringen)
-Erklärung zur Tariftreue - TVergG LSA (vom Bieter, seinen Nachunternehmen oder Teilnehmern einer Bietergemeinschaft zu erbringen)
-Erklärung zum Nachunternehmereinsatz TVergG LSA (vom Bieter, seinen Nachunternehmen oder Teilnehmern einer Bietergemeinschaft zu erbringen)
-Eigenerklärung EU-Sanktion gegen Russland (vom Bieter, seinen Nachunternehmen oder Teilnehmern einer Bietergemeinschaft zu erbringen)
-Erklärung/Angabe im Bewerbungsbogen unter 1.2 Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (nur vom Bieter vorzulegen)
-Erklärung/Angabe im Bewerbungsbogen unter 1.3 Insolvenzverfahren, Liquidation oder Verstöße (nur vom Bieter vorzulegen)
-Erklärung/Angabe im Bewerbungsbogen unter 1.4 und 1.5, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Eintragung wegen Verstößen im Gewerbezentralregister, keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 u. 124 GWB vorliegen) (nur vom Bieter vorzulegen)
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.