Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 der
Vergabeunterlagen) mit folgenden Angaben einzureichen: - Umsätze des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Bauleistungen und andere
Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, - Angaben über die
Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, - Angaben zu Arbeitskräften, - Angaben zur Eintragung in
das Berufsregister (Handelsregister), - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, - Angabe,
ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, - Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, - Angaben zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und Sozialkasse,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, - Angabe, welche Teile des Auftrags der
Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt., Der Nachweis der
Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein) geführt werden.
124
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124.pdf
221
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/221.pdf
222
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/222.pdf
223 Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €, sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben. Die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind. Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht werden.
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/223.pdf
235
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/235.pdf
236
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/236.pdf
444 Referenzbescheinigungen sind in der Regel nach der Rechnungsprüfung mit Formblatt Referenzbescheinigung 444 und ausschließlich durch den Auftraggeber auszustellen. Für Referenzbescheinigungen dürfen (anstelle Formblatt 444) die Vordrucke der PQ-Stellen verwendet werden, soweit diese die gleichen Erklärungen enthalten. Referenzbescheinigungen sind vom öffentlichen Auftraggeber zwingend zu unterschreiben, bei privaten Auftraggebern besteht diese Verpflichtung nicht.
Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Es werden insgesamt 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren gefordert.
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/444.pdf
Unbedenklichkeitserklärung
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/Unbedenklichkeitserklaerung.pdf