Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beuaftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerkes verfügt.
- Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlagen sind einzureichen:
- zu wenigstens drei geeigneten Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das HVA B-StB-Formblatt 3103 "Referenzbescheinigung".
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Mit dem Angebot einzureichen:
- Eignungsnachweise gem. unten folgender Mindestanforderungen
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmen und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen:
Präqualifizierte Unternehmen führen der Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den unter Nr. 1 der unten definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen:
Nicht präqualifizerte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.4. ausgefülte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; die Mindestanforderung an vergleichbare Leistungen sind in Nr. 1 der unten folgenden Mindestanforderungen definiert,
- Angaben zum Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte