Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: M5 - Neubau Nachklärbecken II
S-STEINF-2023-0026
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kläranlagen📦
Kurze Beschreibung: Neubau Nachklärbecken II
1️⃣
Ort der Leistung: Vechta🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dinklager Str. 17, 49439 Steinfeld (Oldenburg)
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau Nachklärbecken II
- Lieferung und Montage eines Rundbeckenschildräumers für einen
Beckendurchmesser von 20,60 mit Räumerbrücke
- 6...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau Nachklärbecken II
- Lieferung und Montage eines Rundbeckenschildräumers für einen
Beckendurchmesser von 20,60 mit Räumerbrücke
- 6 Absenk-Rinnenschieber, Breite 1.500 mm, Höhe 800 mm bis 1.160 mm
- 1 Überfallwehr Ablauf NKB II, Breite 1.000 mm mit Regelantrieb
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-13 📅
Datum des Endes: 2024-12-04 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-10
16:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-10
16:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinde Steinfeld Am Rathausplatz 13 49439 Steinfeld Deutschland
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer (§156 GWB, § 21 EU VOB/A), Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 111-348298 (2023-06-07)