Deutschland ist verantwortlich für den Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes von derzeit (2026) 55 UNESCO-Welterbestätten (52 Kulturerbestätten und 3 Naturerbestätten) sowie acht Geoparks. Die UNESCO und ihre Beratergremien werten Klimawandelfolgen als höchste Gefährdung für den langfristigen Erhalt des Kultur- und des Naturerbes. Die materiellen Schäden durch akute und schleichende Klimawandelfolgen steigern nicht nur die Kosten des Erhalts, viele Verluste und Schäden sind monetär auch nicht zu kompensieren und gefährden den außeror-dentlichen, universellen Wert des Welterbes. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) koordiniert federführend die Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Der Schutz der UNESCO Welterbestätten und der UNESCO Geoparks in Deutschland ist als ressortübergreifendes Ziel angelegt, wobei die Bundesländer und die jeweils zuständigen Stellen vor Ort die Verantwortung für die Umsetzung tragen. Das Bundeskabinett hat 2024 Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie beschlossen. Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024) gibt es für ressortübergreifende Handlungsfelder ein Cluster „Übergreifendes“, welches gemeinsame Ziele der Ressorts enthält. Das BMUKN führt die Aktivitäten des Bundesministeriums für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (BMWSB), des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie des Auswärtigen Amtes (AA) zusammen und steuert die Zielerreichung. Dabei trägt jedes Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeiten eigenverantwortliche Maßnahmen bei, die in der Summe die Zielerreichung gewährleisten. Für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels ist als Ziel Ü-4 im Cluster „Übergreifendes“ in der Klimaanpassungsstrategie des Bundes Folgendes verankert: „Der Bund zeigt einen nationalen Rahmen mit Indikatoren und Maßnahmen auf entsprechend der internationalen Grundsatzdokumente und Aktionspläne und im Einklang mit den Verpflichtungen der Welterbekonvention, damit die UNESCO-Welterbestätten in Deutschland bis 2030 Klimaschutzmaßnahmen und/oder Klimaanpassungskonzepte oder -pläne (zum Beispiel als Teil ihrer Managementpläne, Pläne für das Katastrophenrisikomanagement und Rahmenkonzepte) entwickeln können.“ Das Ziel wird durch drei Unterziele und Maßnahmen konkretisiert. Die Unterziele lauten wie folgt: (Ü-4-1) Informations- und Datenmanagement verstetigen (Ü-4.2) Unterstützung der Maßnahmen zur Klimaanpassung der Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen. (Ü-4.3) Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen. Für das das Ziel Ü 4 und seine Unterziele (Ü-4.1, Ü 4-2 und -Ü-4.3) sind zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen formuliert. Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Entsprechend der Maßnahmen zu den Unterzielen sind u.a. institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen. Diesbezüglich beabsichtigt das BMUKN eine Studie in Auftrag zu geben.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Machbarkeitsstudie: Rahmenbedingungen für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels verbessern
Referenznummer: Z I 3-VSt. 1971/2026
Kurze Beschreibung:
Deutschland ist verantwortlich für den Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes von derzeit (2026) 55 UNESCO-Welterbestätten (52 Kulturerbestätten und 3 Naturerbestätten) sowie acht Geoparks. Die UNESCO und ihre Beratergremien werten Klimawandelfolgen als höchste Gefährdung für den langfristigen Erhalt des Kultur- und des Naturerbes. Die materiellen Schäden durch akute und schleichende Klimawandelfolgen steigern nicht nur die Kosten des Erhalts, viele Verluste und Schäden sind monetär auch nicht zu kompensieren und gefährden den außeror-dentlichen, universellen Wert des Welterbes.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) koordiniert federführend die Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Der Schutz der UNESCO Welterbestätten und der UNESCO Geoparks in Deutschland ist als ressortübergreifendes Ziel angelegt, wobei die Bundesländer und die jeweils zuständigen Stellen vor Ort die Verantwortung für die Umsetzung tragen.
Das Bundeskabinett hat 2024 Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie beschlossen.
Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024) gibt es für ressortübergreifende Handlungsfelder ein Cluster „Übergreifendes“, welches gemeinsame Ziele der Ressorts enthält. Das BMUKN führt die Aktivitäten des Bundesministeriums für
Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (BMWSB), des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie des Auswärtigen Amtes (AA) zusammen und steuert die Zielerreichung. Dabei trägt jedes Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeiten eigenverantwortliche Maßnahmen bei, die in der Summe die Zielerreichung gewährleisten.
Für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels ist als Ziel Ü-4 im Cluster „Übergreifendes“ in der Klimaanpassungsstrategie des Bundes Folgendes verankert:
„Der Bund zeigt einen nationalen Rahmen mit Indikatoren und Maßnahmen auf entsprechend der internationalen Grundsatzdokumente und Aktionspläne und im Einklang mit den Verpflichtungen der Welterbekonvention, damit die UNESCO-Welterbestätten in Deutschland bis 2030 Klimaschutzmaßnahmen und/oder Klimaanpassungskonzepte oder -pläne (zum Beispiel als Teil ihrer Managementpläne, Pläne für das Katastrophenrisikomanagement und Rahmenkonzepte) entwickeln können.“
Das Ziel wird durch drei Unterziele und Maßnahmen konkretisiert. Die Unterziele lauten wie folgt:
(Ü-4-1) Informations- und Datenmanagement verstetigen
(Ü-4.2) Unterstützung der Maßnahmen zur Klimaanpassung der Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen.
(Ü-4.3) Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen.
Für das das Ziel Ü 4 und seine Unterziele (Ü-4.1, Ü 4-2 und -Ü-4.3) sind zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen formuliert.
Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Entsprechend der Maßnahmen zu den Unterzielen sind u.a. institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen.
Diesbezüglich beabsichtigt das BMUKN eine Studie in Auftrag zu geben.
Deutschland ist verantwortlich für den Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes von derzeit (2026) 55 UNESCO-Welterbestätten (52 Kulturerbestätten und 3 Naturerbestätten) sowie acht Geoparks. Die UNESCO und ihre Beratergremien werten Klimawandelfolgen als höchste Gefährdung für den langfristigen Erhalt des Kultur- und des Naturerbes. Die materiellen Schäden durch akute und schleichende Klimawandelfolgen steigern nicht nur die Kosten des Erhalts, viele Verluste und Schäden sind monetär auch nicht zu kompensieren und gefährden den außeror-dentlichen, universellen Wert des Welterbes.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) koordiniert federführend die Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Der Schutz der UNESCO Welterbestätten und der UNESCO Geoparks in Deutschland ist als ressortübergreifendes Ziel angelegt, wobei die Bundesländer und die jeweils zuständigen Stellen vor Ort die Verantwortung für die Umsetzung tragen.
Das Bundeskabinett hat 2024 Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie beschlossen.
Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024) gibt es für ressortübergreifende Handlungsfelder ein Cluster „Übergreifendes“, welches gemeinsame Ziele der Ressorts enthält. Das BMUKN führt die Aktivitäten des Bundesministeriums für
Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (BMWSB), des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie des Auswärtigen Amtes (AA) zusammen und steuert die Zielerreichung. Dabei trägt jedes Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeiten eigenverantwortliche Maßnahmen bei, die in der Summe die Zielerreichung gewährleisten.
Für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels ist als Ziel Ü-4 im Cluster „Übergreifendes“ in der Klimaanpassungsstrategie des Bundes Folgendes verankert:
„Der Bund zeigt einen nationalen Rahmen mit Indikatoren und Maßnahmen auf entsprechend der internationalen Grundsatzdokumente und Aktionspläne und im Einklang mit den Verpflichtungen der Welterbekonvention, damit die UNESCO-Welterbestätten in Deutschland bis 2030 Klimaschutzmaßnahmen und/oder Klimaanpassungskonzepte oder -pläne (zum Beispiel als Teil ihrer Managementpläne, Pläne für das Katastrophenrisikomanagement und Rahmenkonzepte) entwickeln können.“
Das Ziel wird durch drei Unterziele und Maßnahmen konkretisiert. Die Unterziele lauten wie folgt:
(Ü-4-1) Informations- und Datenmanagement verstetigen
(Ü-4.2) Unterstützung der Maßnahmen zur Klimaanpassung der Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen.
(Ü-4.3) Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen.
Für das das Ziel Ü 4 und seine Unterziele (Ü-4.1, Ü 4-2 und -Ü-4.3) sind zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen formuliert.
Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Entsprechend der Maßnahmen zu den Unterzielen sind u.a. institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen.
Diesbezüglich beabsichtigt das BMUKN eine Studie in Auftrag zu geben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltplanung📦 Beschreibung
Interne Kennung: Z I 3-VSt. 1971/2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Zuständigkeit als federführend koordinierende Stelle
für die Deutsche Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels (DAS).
Es bezieht sich auf die vom Bundeskabinett 2024 beschlossenen Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie.
Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Für die Risiken der Welterbestätten in Deutschland besteht noch kein ressortübergreifendes Gesamtbild, das den Handlungsbedarf in der Klimaanpassung bündelt und bewertet.
In einem ersten Schritt ist dieser Sachstand auf Basis öffentlich verfügbarer Quellen (Desktop-Recherche) zu erheben (Arbeitspaket 1).
Institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung, sind auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen (Arbeitspaket 3).
Verfahren und Standards zur Risikoabschätzung und Priorisierung von Maßnahmen für das Handlungsfeld der Welterbestätten sind zu entwickeln (Arbeitspaket 4).
Zur Qualitätssicherung der Aussagen sind Konsultationen mit Expertinnen und Experten durchzuführen (Arbeitspakete 2 und 5).
Schließlich sind die wesentlichen Ergebnisse in Empfehlungen an die Entscheidungstragenden in Bund und Ländern zu bündeln. Dabei ist auch der Forschungsbedarf zu bestimmen und Forschungsfragen, die zur Zielerreichung beitragen, sind zu priorisieren (Arbeitspaket 6).
Ziel des Vorhabens ist es, eine transparente und fundierte Entscheidungsgrundlage für
die zuständigen Stellen zu erarbeiten. Die Entscheidungsgrundlage soll ein konzertiertes
Vorgehen unterstützen, zielgerichtete Kooperationen vorstrukturieren und einen effizienten
Mitteileinsatz vorbereiten. Auf dieser Grundlage soll die Evaluierung der Zielerreichung und des
Steuerungsbedarfs in der Klimaanpassungsstrategie 2028 erfolgen.
Der geschätzte Gesamtaufwand für die 6 Arbeitspakete beläuft sich auf etwa
250 Personentagen:
- Arbeitspaket 1: 60 Personentage
- Arbeitspaket 2: 30 Personentage
- Arbeitspaket 3: 20 Personentage
- Arbeitspaket 4: 60 Personentage
- Arbeitspaket 5: 40 Personentage
- Arbeitspaket 6: 40 Personentage
Der Personalumfang wird wie folgt geschätzt: Projektleitung: 75 Personentage, wissenschaftliche Mitarbeit: 128 Personentage, Assistenz: 47 Personentage
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Zuständigkeit als federführend koordinierende Stelle
für die Deutsche Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels (DAS).
Es bezieht sich auf die vom Bundeskabinett 2024 beschlossenen Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie.
Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Für die Risiken der Welterbestätten in Deutschland besteht noch kein ressortübergreifendes Gesamtbild, das den Handlungsbedarf in der Klimaanpassung bündelt und bewertet.
In einem ersten Schritt ist dieser Sachstand auf Basis öffentlich verfügbarer Quellen (Desktop-Recherche) zu erheben (Arbeitspaket 1).
Institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung, sind auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen (Arbeitspaket 3).
Verfahren und Standards zur Risikoabschätzung und Priorisierung von Maßnahmen für das Handlungsfeld der Welterbestätten sind zu entwickeln (Arbeitspaket 4).
Zur Qualitätssicherung der Aussagen sind Konsultationen mit Expertinnen und Experten durchzuführen (Arbeitspakete 2 und 5).
Schließlich sind die wesentlichen Ergebnisse in Empfehlungen an die Entscheidungstragenden in Bund und Ländern zu bündeln. Dabei ist auch der Forschungsbedarf zu bestimmen und Forschungsfragen, die zur Zielerreichung beitragen, sind zu priorisieren (Arbeitspaket 6).
Ziel des Vorhabens ist es, eine transparente und fundierte Entscheidungsgrundlage für
die zuständigen Stellen zu erarbeiten. Die Entscheidungsgrundlage soll ein konzertiertes
Vorgehen unterstützen, zielgerichtete Kooperationen vorstrukturieren und einen effizienten
Mitteileinsatz vorbereiten. Auf dieser Grundlage soll die Evaluierung der Zielerreichung und des
Steuerungsbedarfs in der Klimaanpassungsstrategie 2028 erfolgen.
Der geschätzte Gesamtaufwand für die 6 Arbeitspakete beläuft sich auf etwa
250 Personentagen:
- Arbeitspaket 1: 60 Personentage
- Arbeitspaket 2: 30 Personentage
- Arbeitspaket 3: 20 Personentage
- Arbeitspaket 4: 60 Personentage
- Arbeitspaket 5: 40 Personentage
- Arbeitspaket 6: 40 Personentage
Der Personalumfang wird wie folgt geschätzt: Projektleitung: 75 Personentage, wissenschaftliche Mitarbeit: 128 Personentage, Assistenz: 47 Personentage
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Schutz des kulturellen, geologischen und natürlichen Welterbes in Deutschland vor den Folgen des Klimawandels
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz der AG'in (Berlin) und Sitz der/des AN
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-31 📅
Datum des Endes: 2027-12-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-16 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht
zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-07-16 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht
zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-09 📅
Zusätzliche Informationen:
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz
und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zuachten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz
und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zuachten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der
Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der
Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07
der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck
03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert
bewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der
Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der
Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07
der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck
03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert
bewertet.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich
auf die Durchführung vergleichbar gelagerter
Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die
Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige
Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Mindestanforderungen:
- Vergleichbarer Leistungszeitraum
- Vergleichbare Auftragssumme
- mindestens 2 Referenzen
Bewertet wird:
Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung:
Machbarkeitsstudien im Umweltkontext oder im Kontext der Umsetzung von Gesetzen im Mehrebenensystem
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen bewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich
auf die Durchführung vergleichbar gelagerter
Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die
Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige
Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Bewertet wird:
Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung:
Machbarkeitsstudien im Umweltkontext oder im Kontext der Umsetzung von Gesetzen im Mehrebenensystem
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in
Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen bewertet.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Persönliche Qualifikation und Erfahrung (Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen)
Bewertet wird:
2.3.1 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich
Klimaanpassung oder Klimaschutz und Kulturerbe aus Tätigkeiten in der Wissenschaft, Wirtschaft, Beratung und /oder in der praktischen
Umsetzung
Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Mindestanforderung:
Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und
Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.2 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich
wissenschaftlicher Unterstützung von Behörden auf kommunaler, Landes-, Bundes- und/oder EUEbene oder vergleichbaren öffentlichen Stellen, wie zum Beispiel Stiftungen
Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Mindestanforderung:
Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und
Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.3 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich
Politikberatung zur Implementierung von politischen Zielen und Programmen, vorzugsweise im Mehrebenensystem kommunaler,
Landes-, Bundes- und/oder EU-Ebene sowie UNESCO
Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Mindestanforderung:
- Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten
und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.4 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Workshops
Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Mindestanforderung:
- Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten
und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Darstellung Erfahrung Personal (Formular 3.13, i.V.m. Formular 03.03.1 der Vergabeunterlagen oder eigener Unterlage) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen bewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Persönliche Qualifikation und Erfahrung (Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen)
Bewertet wird:
2.3.1 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich
Klimaanpassung oder Klimaschutz und Kulturerbe aus Tätigkeiten in der Wissenschaft, Wirtschaft, Beratung und /oder in der praktischen
Umsetzung
Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Mindestanforderung:
Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und
Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.2 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich
wissenschaftlicher Unterstützung von Behörden auf kommunaler, Landes-, Bundes- und/oder EUEbene oder vergleichbaren öffentlichen Stellen, wie zum Beispiel Stiftungen
Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Mindestanforderung:
Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und
Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.3 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich
Politikberatung zur Implementierung von politischen Zielen und Programmen, vorzugsweise im Mehrebenensystem kommunaler,
Landes-, Bundes- und/oder EU-Ebene sowie UNESCO
Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Mindestanforderung:
- Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten
und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.4 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Workshops
Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen.
Mindestanforderung:
- Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten
und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Darstellung Erfahrung Personal (Formular 3.13, i.V.m. Formular 03.03.1 der Vergabeunterlagen oder eigener Unterlage) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen bewertet.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzugeben ist das jährliche Mittel der fest angestellten Beschäftigten im Betrieb (ohne freie
Mitarbeiter*innen) und fest angestellten Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter*innen) in
vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung in den letzten drei Jahren.
Die Anzahl der Beschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung muss im Jahr mindestens 3 Personen
(VZÄ) betragen.
Hierzu wird die Eigenerklärung Beschäftigtenzahl (Formular 03.14 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03
"Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anzugeben ist das jährliche Mittel der fest angestellten Beschäftigten im Betrieb (ohne freie
Mitarbeiter*innen) und fest angestellten Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter*innen) in
vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung in den letzten drei Jahren.
Die Anzahl der Beschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung muss im Jahr mindestens 3 Personen
(VZÄ) betragen.
Hierzu wird die Eigenerklärung Beschäftigtenzahl (Formular 03.14 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03
"Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
Erklärung zum Einsatz von KI-Tools bei der Angebotserstellung und/oder
der Leistungserbringung.
Hierzu wird die Eigenerklärung Nutzung von Künstlicher Intelligenz
(Formular 03.25 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß
Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der
Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
Erklärung zum Einsatz von KI-Tools bei der Angebotserstellung und/oder
der Leistungserbringung.
Hierzu wird die Eigenerklärung Nutzung von Künstlicher Intelligenz
(Formular 03.25 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß
Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der
Vergabeunterlagen ausgewertet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Dokument 11.2 Vertrag der Vergabeunterlagen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123
Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist
abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123
Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist
abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2…
… i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… i.V.m. Abs. 2
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__124.htmlHierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §
124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.
m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m.
Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m.
Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer Ausschlussgrund
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
htmlHierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
htmlHierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.
html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird
entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht
Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1 der
Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den
Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der
Vergabeunterlagen ausgewertet.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1 der
Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den
Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der
Vergabeunterlagen ausgewertet.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die
Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform
des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage
vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die
Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform
des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die
Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform
des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage
vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die
Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform
des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMUKN-90
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2 - 10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160
Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6
GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160
Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6
GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 114-411276 (2026-06-13)