Machbarkeitsstudie zu den finanziellen und planerischen Auswirkungen sowie der zeitlichen Verzögerung einer geänderten Planung der Ausbaustrecke 46/2 (BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen)
Die Betuwe-Linie ist in NL bereits fertiggestellt und wird in DEU als ABS Grenze NL/D - Emmerich - Oberhausen ausgebaut. Die Machbarkeitsstudie (MBS) soll dazu dienen, die Auswirkungen einer von einer Bürgerinitiative vorgeschlagen Verlegung der Trassenführung ("Optimierte Gleisbettvariante") gegenüber der bisherigen Planung, hauptsächlich in Bezug auf Verzögerungen und Mehrkosten, zu bewerten. Hinsichtlich der Kosten ist u.a. zu prüfen, ob alle relevanten Kosten in der MBS "Optimierte Gleisbettvariante" berücksichtigt wurden. Dies betrifft beispielsweise auch die Planungskosten. Außerdem muss geprüft werden, ob die vorgeschlagene Variante nach geltendem Recht umsetzbar ist. Dies beinhaltet beispielsweise die einschlägigen Regelungen auf Bundes- sowie Landesebene (insbesondere B8 sowie L472) als auch Beeinträchtigungen Dritter, beispielsweise durch notwendigen Grunderwerb, Natur, Wasser etc..
Auftragsbekanntmachung (2026-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Machbarkeitsstudie zu den finanziellen und planerischen Auswirkungen sowie der zeitlichen Verzögerung einer geänderten Planung der Ausbaustrecke 46/2 (BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen)
Referenznummer: 6#0055/E15
Kurze Beschreibung:
Die Betuwe-Linie ist in NL bereits fertiggestellt und wird in DEU als ABS Grenze NL/D - Emmerich - Oberhausen ausgebaut.
Die Machbarkeitsstudie (MBS) soll dazu dienen, die Auswirkungen einer von einer Bürgerinitiative vorgeschlagen Verlegung der Trassenführung ("Optimierte Gleisbettvariante") gegenüber der bisherigen Planung, hauptsächlich in Bezug auf Verzögerungen und Mehrkosten, zu bewerten. Hinsichtlich der Kosten ist u.a. zu prüfen, ob alle relevanten Kosten in der MBS "Optimierte Gleisbettvariante" berücksichtigt wurden. Dies betrifft beispielsweise auch die Planungskosten.
Außerdem muss geprüft werden, ob die vorgeschlagene Variante nach geltendem Recht umsetzbar ist. Dies beinhaltet beispielsweise die einschlägigen Regelungen auf Bundes- sowie Landesebene (insbesondere B8 sowie L472) als auch Beeinträchtigungen Dritter, beispielsweise durch notwendigen Grunderwerb, Natur, Wasser etc..
Die Betuwe-Linie ist in NL bereits fertiggestellt und wird in DEU als ABS Grenze NL/D - Emmerich - Oberhausen ausgebaut.
Die Machbarkeitsstudie (MBS) soll dazu dienen, die Auswirkungen einer von einer Bürgerinitiative vorgeschlagen Verlegung der Trassenführung ("Optimierte Gleisbettvariante") gegenüber der bisherigen Planung, hauptsächlich in Bezug auf Verzögerungen und Mehrkosten, zu bewerten. Hinsichtlich der Kosten ist u.a. zu prüfen, ob alle relevanten Kosten in der MBS "Optimierte Gleisbettvariante" berücksichtigt wurden. Dies betrifft beispielsweise auch die Planungskosten.
Außerdem muss geprüft werden, ob die vorgeschlagene Variante nach geltendem Recht umsetzbar ist. Dies beinhaltet beispielsweise die einschlägigen Regelungen auf Bundes- sowie Landesebene (insbesondere B8 sowie L472) als auch Beeinträchtigungen Dritter, beispielsweise durch notwendigen Grunderwerb, Natur, Wasser etc..
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: 6#0055/E15
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
****
Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des
Bundesministeriums für Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach
oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 8 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungs-obergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 5 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Auf-wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Ver-tragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungs-obergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 5 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Auf-wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Ver-tragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-06 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Angebote/Teilnahmeanträge sind vollständig vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 VgV nachzufordern.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
Mindestanforderung:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR 1fach maximiert,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR 1fach maximiert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
Mindestanforderung:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR 1fach maximiert,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR 1fach maximiert.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.1 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen BereichPlanung von Infrastrukturprojekten im Straßenbau - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich/ Themenschwerpunkt:
"Planung von Infrastrukturprojekten im Straßenbau"
Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in der Planung von Infrastrukturprojekten im Straßenbau mit Herstellungskosten in Höhe von mindestens 20 Mio Euro belegen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK 3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.1 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen BereichPlanung von Infrastrukturprojekten im Straßenbau - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich/ Themenschwerpunkt:
"Planung von Infrastrukturprojekten im Straßenbau"
Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in der Planung von Infrastrukturprojekten im Straßenbau mit Herstellungskosten in Höhe von mindestens 20 Mio Euro belegen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK 3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.)
3.2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen Themenschwerpunkt: Planung von Infrastrukturprojekten im Schienenbau der Eisenbahnen - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich/ Themenschwerpunkt:
Planung von Infrastrukturprojekten im Schienenbau der Eisenbahnen
Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in der Planung von Infrastrukturprojekten im Schienenbau der Eisenbahnen mit folgenden Schwerpunkten
- Trassenverlegung
- Kostenermittlung
- Bauzeitenplanung
- Baustelleneinrichtungsplanung
- Durchführung oder Begleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Durchführung oder Begleitung eines Planfeststellungsverfahrens
nachweisen.
Insgesamt müssen alle Schwerpunkte belegt werden.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK 3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen Themenschwerpunkt: Planung von Infrastrukturprojekten im Schienenbau der Eisenbahnen - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich/ Themenschwerpunkt:
Planung von Infrastrukturprojekten im Schienenbau der Eisenbahnen
Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in der Planung von Infrastrukturprojekten im Schienenbau der Eisenbahnen mit folgenden Schwerpunkten
- Trassenverlegung
- Kostenermittlung
- Bauzeitenplanung
- Baustelleneinrichtungsplanung
- Durchführung oder Begleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Durchführung oder Begleitung eines Planfeststellungsverfahrens
nachweisen.
Insgesamt müssen alle Schwerpunkte belegt werden.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK 3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.3 Interessenkonflikte / Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.3), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich/ wirtschaftlich verbunden ist, die involviert sind in
- dem laufenden Planfeststellungsverfahren der Ausbaustrecke 46/2 (BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen) im Bauabschnitt 5C, Planfeststellungsabschnitt 3.5
- der Bürgerinitiative "Rettet den Eltenberg" oder
- der durch die von der Bürgerinitiative beauftragten Studie "ABS 46/2 PFA 3.5 Gleisbettvariante im Bereich Elten"
geänderten Planung, im Sinne der "Optimierten Gleisbettvariante"
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs-/ Unterstützungsleistungen für Dritte oder einzelnen Gesellschaftern, erbracht hat, erbringt oder erbringen wird, die mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu den finanziellen und planerischen Auswirkungen sowie der zeitlichen Verzögerung einer geänderten Planung der Ausbaustrecke 46/2 (BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen) im Bauabschnitt 5C, Planfeststellungsabschnitt 3.5, im Sinne der "Optimierten Gleisbettvariante", in Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens).
Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.3 Interessenkonflikte / Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.3), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich/ wirtschaftlich verbunden ist, die involviert sind in
- dem laufenden Planfeststellungsverfahren der Ausbaustrecke 46/2 (BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen) im Bauabschnitt 5C, Planfeststellungsabschnitt 3.5
- der Bürgerinitiative "Rettet den Eltenberg" oder
- der durch die von der Bürgerinitiative beauftragten Studie "ABS 46/2 PFA 3.5 Gleisbettvariante im Bereich Elten"
geänderten Planung, im Sinne der "Optimierten Gleisbettvariante"
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs-/ Unterstützungsleistungen für Dritte oder einzelnen Gesellschaftern, erbracht hat, erbringt oder erbringen wird, die mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu den finanziellen und planerischen Auswirkungen sowie der zeitlichen Verzögerung einer geänderten Planung der Ausbaustrecke 46/2 (BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen) im Bauabschnitt 5C, Planfeststellungsabschnitt 3.5, im Sinne der "Optimierten Gleisbettvariante", in Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens).
Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB: Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern sowie von den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des Bieters/Bewerbers (Unternehmen) gemäß §§ 123, 124 GWB:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
######
Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F1 Erklärung zum Unternehmen abzugeben.
######
Ausschluss gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/ bevollmächtigte der BG hinsichtlich des Vorliegens eines Sanktionstatbestandes nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) in der jeweils geltenden Fassung.
######
Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F Sanktion_RUS abzugeben.
######
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB: Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern sowie von den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des Bieters/Bewerbers (Unternehmen) gemäß §§ 123, 124 GWB:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
######
Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F1 Erklärung zum Unternehmen abzugeben.
######
Ausschluss gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/ bevollmächtigte der BG hinsichtlich des Vorliegens eines Sanktionstatbestandes nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU) in der jeweils geltenden Fassung.
######
Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F Sanktion_RUS abzugeben.
######
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
#Bekanntmachungs-ID: CXWSYYDDYDWGM1F8#
Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die
Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich
über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über
die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie
unter:
https://evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de/. ******Der Auftraggeber geht davon
aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung
und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden.
Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter
schriftlich und in deutscher Sprache über das Portal (als registrierter Nutzer der e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet.
Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte
betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern
über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen
Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich
selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. *****
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen
zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur
Auftragsbekanntmachung desselben
Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit
über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten
Bekanntmachung. ****** Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter
der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit
nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des
Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei
der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:****
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot
elektronisch
über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung einzureichen,
******
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können
dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln
und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,*****
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der
Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit
Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen
Stellen (Korruptionsregister, Wettbewerbsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden
können.
Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die
Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich
über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über
die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie
unter:
https://evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de/. ******Der Auftraggeber geht davon
aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung
und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden.
Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter
schriftlich und in deutscher Sprache über das Portal (als registrierter Nutzer der e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet.
Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte
betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern
über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen
Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich
selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. *****
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen
zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur
Auftragsbekanntmachung desselben
Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit
über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten
Bekanntmachung. ****** Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter
der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit
nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des
Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei
der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:****
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot
elektronisch
über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung einzureichen,
******
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können
dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln
und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,*****
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der
Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit
Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen
Stellen (Korruptionsregister, Wettbewerbsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden
können.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Tel. +49 2289499-0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 175-624353 (2026-09-08)