3795 m2 PVC/Linoleum Belag in Wohnungen, 350 m2 PVC/Linoleum Belag als Reparaturflächen in Wohnungen
130 m2 Bodenbeschichtungen Technikräume im Keller
Bodenbelagsarbeiten Aufstockung
1205 m2 PVC/Linoleum Belag in Wohnungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anstricharbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Oberflächenbeschichtungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
350 m2 PVC/Linoleum Belag als Reparaturflächen in Wohnungen
Bodenbelagsarbeiten Aufstockung:
1.205 m2 PVC/Linoleum Belag in Wohnungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Wohnanlage des 1. BA befindet sich in 12353 Berlin-Buckow, Am Eichenquast 50, 52, 54, 56, 58, 60, 62 und Ringslebenstr. 66.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in den Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert.
Der Bieter hat mit seinem Angebot die „Eigenerklärungen des Bieters“ und die „Erklärung zur Eignung“ gemäß Vergabeunterlagen einzureichen (siehe Liste der Unterlagen zum Angebot und der Vertragsunterlagen B).
Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sowie weitere Unterlagen gemäß Vergabeunterlagen (siehe Liste der Unterlagen zum Angebot und der Vertragsunterlagen C) werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil.
Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sowie weitere Unterlagen gemäß Vergabeunterlagen (siehe Liste der Unterlagen zum Angebot und der Vertragsunterlagen C) werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil.
Die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, die Verpflichtungs- und Eigenerklärung zur Eignungsleihe sowie die weiteren Unterlagen gemäß Vergabeunterlagen (siehe Liste der Unterlagen zum Angebot und der Vertragsunterlagen A) sind soweit erforderlich mit Angebotsabgabe auszufüllen und abzugeben. Diese werden ebenfalls Vertragsbestandteil.
Die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, die Verpflichtungs- und Eigenerklärung zur Eignungsleihe sowie die weiteren Unterlagen gemäß Vergabeunterlagen (siehe Liste der Unterlagen zum Angebot und der Vertragsunterlagen A) sind soweit erforderlich mit Angebotsabgabe auszufüllen und abzugeben. Diese werden ebenfalls Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mindeststandards: Mindestanforderungen (soweit hier gefordert): Jahresmindestumsatz: 725.000 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mitarbeiter:
Der Bieter macht Angaben zu Anzahlen von Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigt wurden.
Referenzen:
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft Angaben zu Referenzen von mindestens 2 Projekten aus den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis. Das Einreichen einer allgemeinen Referenzliste ersetzt die Eintragung in die hier vorgesehenen Felder nicht. Die Angaben haben unabhängig vom Vorliegen eines Präqualifikationsnachweises zu erfolgen.
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft Angaben zu Referenzen von mindestens 2 Projekten aus den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis. Das Einreichen einer allgemeinen Referenzliste ersetzt die Eintragung in die hier vorgesehenen Felder nicht. Die Angaben haben unabhängig vom Vorliegen eines Präqualifikationsnachweises zu erfolgen.
Mindeststandards: Mindestanforderungen (soweit hier gefordert):
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung, den Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifach maximiert): für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen: 2.5 Mio. Euro, für Vermögensschäden: 0.5 Mio. Euro zu erbringen und diese Versicherung über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg aufrecht zu halten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung, den Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifach maximiert): für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen: 2.5 Mio. Euro, für Vermögensschäden: 0.5 Mio. Euro zu erbringen und diese Versicherung über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg aufrecht zu halten.
Im Auftragsfall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Anforderung des AG Bürgschaftserklärungen eines den Anforderungen des
§ 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers auf dem Formblatt "Bürgschaftsmuster-0621" (einzusehen auf der Homepage www.gewobag.de) beizubringen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
elektronisches Vergabeverfahren, Einreichung der Angebote und Submission über das Portal der Vergabeplattform des Landes Berlin
Die Vergabeunterlagen werden nach Bewerbung ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zum Download bereitgestellt. Die Angebote sind elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur bzw. elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform zum Submissionstermin einzustellen.
Die Vergabeunterlagen werden nach Bewerbung ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zum Download bereitgestellt. Die Angebote sind elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur bzw. elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform zum Submissionstermin einzustellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gewobag
Postanschrift: Alt-Moabit 101A
Postleitzahl: 10559
Telefon: +49 3047081562📞
Fax: +49 3047081560 📠
Quelle: OJS 2023/S 074-222848 (2023-04-11)
Ergänzende Angaben (2023-04-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenbelagsarbeiten📦