Einholen einer behördlichen Genehmigung zur Abwasser Einleitung (Einleiterlaubnis) in die öffentliche Abwasseranlage Grobreinigung von ca. 2400 m² Betonflächen & besonderer Schutz von angrenzenden Bau- und Anlagenteilen ca. 2800 m² Hochdruckreinigung ohne Zusatz von Reinigungsmitteln zur Entfernung von Algen & Verunreinigungen auf ca. 2200 m² Bauteiloberflächen außen (Wände, Decken, Stützen) aus unbeschichtetem Beton kosmetische Reparatur- & Reprofilierung von vereinzelten kleineren Oberflächenschäden auf ca. 30 m² Bauteiloberflächen außen (Wände, Decken, Stützen) aus unbeschichtetem Beton Desinfektion von ca. 2200 m² Bauteiloberflächen außen (Wände, Decken, Stützen) aus unbeschichtetem Beton fungizidem & algizidem Desinfektionsmittel Lasuranstrich auf ca. 2200 m² gereinigte & getrocknete Bauteiloberflächen außen (Wände, Decken, Stützen) aus unbeschichtetem Beton mit carbonatisierungsbremsender, wasserverdünnbarer Dispersionsbeschichtung Neben- & Sonstige Arbeiten
Auftragsbekanntmachung (2026-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Malerbauarbeiten 02 - Betonlasur
Referenznummer: Verg_EU-024_26
Kurze Beschreibung:
Einholen einer behördlichen Genehmigung zur Abwasser Einleitung (Einleiterlaubnis) in die öffentliche Abwasseranlage
Grobreinigung von ca. 2400 m² Betonflächen & besonderer Schutz von angrenzenden Bau- und Anlagenteilen ca. 2800 m²
Hochdruckreinigung ohne Zusatz von Reinigungsmitteln zur Entfernung von Algen & Verunreinigungen auf ca. 2200 m² Bauteiloberflächen außen (Wände, Decken, Stützen) aus unbeschichtetem Beton
kosmetische Reparatur- & Reprofilierung von vereinzelten kleineren Oberflächenschäden auf ca. 30 m² Bauteiloberflächen außen (Wände, Decken, Stützen) aus unbeschichtetem Beton
Desinfektion von ca. 2200 m² Bauteiloberflächen außen (Wände, Decken, Stützen) aus unbeschichtetem Beton fungizidem & algizidem Desinfektionsmittel
Lasuranstrich auf ca. 2200 m² gereinigte & getrocknete Bauteiloberflächen außen (Wände, Decken, Stützen) aus unbeschichtetem Beton mit carbonatisierungsbremsender, wasserverdünnbarer Dispersionsbeschichtung
Neben- & Sonstige Arbeiten
Einholen einer behördlichen Genehmigung zur Abwasser Einleitung (Einleiterlaubnis) in die öffentliche Abwasseranlage
Grobreinigung von ca. 2400 m² Betonflächen & besonderer Schutz von angrenzenden Bau- und Anlagenteilen ca. 2800 m²
Hochdruckreinigung ohne Zusatz von Reinigungsmitteln zur Entfernung von Algen & Verunreinigungen auf ca. 2200 m² Bauteiloberflächen außen (Wände, Decken, Stützen) aus unbeschichtetem Beton
kosmetische Reparatur- & Reprofilierung von vereinzelten kleineren Oberflächenschäden auf ca. 30 m² Bauteiloberflächen außen (Wände, Decken, Stützen) aus unbeschichtetem Beton
Desinfektion von ca. 2200 m² Bauteiloberflächen außen (Wände, Decken, Stützen) aus unbeschichtetem Beton fungizidem & algizidem Desinfektionsmittel
Lasuranstrich auf ca. 2200 m² gereinigte & getrocknete Bauteiloberflächen außen (Wände, Decken, Stützen) aus unbeschichtetem Beton mit carbonatisierungsbremsender, wasserverdünnbarer Dispersionsbeschichtung
Neben- & Sonstige Arbeiten
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 224799.29 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Trifft nicht zu. Kann aufgrund von technischen Gründen nicht ausgeblendet werden.
Postleitzahl: 85354
Stadt: Freising
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Freising
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-14 📅
Datum des Endes: 2027-08-20 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-17 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-17 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-17 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-10 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder
sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt,
in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern
wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder
Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden
angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder
sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt,
in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern
wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder
Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden
angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für
diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung
in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen
werden. Präqualifizierte Unternehmen haben sicherzustellen, dass die unten genannten Mindestanforderungen
mit den im PQVerzeichnis hinterlegten Dokumenten/Nachweisen erfüllt und nachgewiesen werden können.
Sollte dies nicht der Fall sein, sind entsprechende Dokumente/ Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderungen an Jahresumsatz der letzten drei (3) Geschäftsjahre:
Mindestjahresumsatz der letzten drei (3) Geschäftsjahre in Höhe von 400.000.- € netto pro Jahr
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301448
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für
diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung
in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen
werden. Präqualifizierte Unternehmen haben sicherzustellen, dass die unten genannten Mindestanforderungen
mit den im PQVerzeichnis hinterlegten Dokumenten/Nachweisen erfüllt und nachgewiesen werden können.
Sollte dies nicht der Fall sein, sind entsprechende Dokumente/ Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderungen an Jahresumsatz der letzten drei (3) Geschäftsjahre:
Mindestjahresumsatz der letzten drei (3) Geschäftsjahre in Höhe von 400.000.- € netto pro Jahr
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem
Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des
Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen
abrufbaren Formblatts 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende
Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Präqualifizierte Unternehmen haben sicherzustellen, dass
die unten genannten Mindestanforderungen mit den im PQVerzeichnis hinterlegten Dokumenten/Nachweisen
erfüllt und nachgewiesen werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, sind entsprechende Dokumente/
Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderungen an Referenzen:
Mindestens drei (3) Referenzen bzgl. Malerarbeiten bei vergleichbaren Projekten, welche folgende Kriterien erfüllen:
hiervon mindestens eine (1) Referenz aus Projekten der Sanierung / Modernisierung mit Malerarbeiten wo mind. 350 m² farbige Betonlasur auf Sichtbetonwänden und 300 m² farbige Betonlasur auf Sichtbetondecken durchgeführt wurden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301448
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem
Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des
Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen
abrufbaren Formblatts 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende
Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Präqualifizierte Unternehmen haben sicherzustellen, dass
die unten genannten Mindestanforderungen mit den im PQVerzeichnis hinterlegten Dokumenten/Nachweisen
erfüllt und nachgewiesen werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, sind entsprechende Dokumente/
Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderungen an Referenzen:
Mindestens drei (3) Referenzen bzgl. Malerarbeiten bei vergleichbaren Projekten, welche folgende Kriterien erfüllen:
hiervon mindestens eine (1) Referenz aus Projekten der Sanierung / Modernisierung mit Malerarbeiten wo mind. 350 m² farbige Betonlasur auf Sichtbetonwänden und 300 m² farbige Betonlasur auf Sichtbetondecken durchgeführt wurden.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU
(Eigenerklärung zur Eignung EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts
124 EU (Eigenerklärung zur Eignung EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung
für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Präqualifizierte Unternehmen
haben sicherzustellen, dass die unten genannten Mindestanforderungen mit den im PQVerzeichnis
hinterlegten Dokumenten/Nachweisen erfüllt und nachgewiesen werden können. Sollte dies nicht der Fall
sein, sind entsprechende Dokumente/ Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderungen an die in den letzten drei (3) Jahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte:
Mindestens zehn (10) Mitarbeiter, hiervon eine (1) qualifizierte Fachkraft mit
abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium (z.B. Ingenieur als Bauleiter oder Meister im Maler- und Lackiererhandwerk) mit mindestens fünf (5) Jahren einschlägiger Berufserfahrung im Maler- und Lackiererhandwerk
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301448
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU
(Eigenerklärung zur Eignung EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts
124 EU (Eigenerklärung zur Eignung EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung
für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Präqualifizierte Unternehmen
haben sicherzustellen, dass die unten genannten Mindestanforderungen mit den im PQVerzeichnis
hinterlegten Dokumenten/Nachweisen erfüllt und nachgewiesen werden können. Sollte dies nicht der Fall
sein, sind entsprechende Dokumente/ Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderungen an die in den letzten drei (3) Jahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte:
Mindestens zehn (10) Mitarbeiter, hiervon eine (1) qualifizierte Fachkraft mit
abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium (z.B. Ingenieur als Bauleiter oder Meister im Maler- und Lackiererhandwerk) mit mindestens fünf (5) Jahren einschlägiger Berufserfahrung im Maler- und Lackiererhandwerk
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur
Eignung – EU). Angaben, ob der Bieter in das Handelsregister eingetragen ist und/oder für die auszuführenden
Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen und/oder bei der Industrie und Handelskammer eingetragen oder
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages
auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren
Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die
Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Falls das Angebot/der
Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, sind folgende Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung
ggf. Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und
Handelskammer.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301448
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur
Eignung – EU). Angaben, ob der Bieter in das Handelsregister eingetragen ist und/oder für die auszuführenden
Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen und/oder bei der Industrie und Handelskammer eingetragen oder
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages
auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren
Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die
Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Falls das Angebot/der
Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, sind folgende Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung
ggf. Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und
Handelskammer.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Beruft sich der Bieter
zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den
Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen
Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301448
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Beruft sich der Bieter
zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den
Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen
Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages
auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren
Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die
Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301448
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages
auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren
Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die
Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung. Erklärung, dass der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft seiner Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Angaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere
Wahl kommt, sind folgende Nachweise vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(Soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung
in Steuersachen ( soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,
ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung
zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende
Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301448
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung. Erklärung, dass der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft seiner Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Angaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere
Wahl kommt, sind folgende Nachweise vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(Soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung
in Steuersachen ( soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,
ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung
zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende
Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Erklärung, dass der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot/der Teilahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist auf Anforderung eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung
des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen
abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen
vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins
für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=301448
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Erklärung, dass der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot/der Teilahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist auf Anforderung eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung
des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen
abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen
vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins
für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123 & 124 GWB
Russland Sanktionen: Der Bieter, bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss unter
Verwendung des Formblatts 127 (Erklärung Bezug Russland) erklären, dass kein Zuschlags und Erfüllungsverbot
gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der VO (EU) 2025/395 des
Rates vom 24.02.2025 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und
Einrichtungen besteht.
Russland Sanktionen: Der Bieter, bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss unter
Verwendung des Formblatts 127 (Erklärung Bezug Russland) erklären, dass kein Zuschlags und Erfüllungsverbot
gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der VO (EU) 2025/395 des
Rates vom 24.02.2025 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und
Einrichtungen besteht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an
die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung
(per Telefax, EMail oder elektronisch über das EVergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an
die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung
(per Telefax, EMail oder elektronisch über das EVergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 147-535761 (2026-07-31)