Managed-Kubernetes Cluster für hochschulstart

Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)

Bereitstellung eines Managed Kubernetes Clusters für das Projekt hochschulstart (Test- und Entwicklungszeitraum und Produktivgang).

Deadline

Deadline 2026-06-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Managed-Kubernetes Cluster für hochschulstart
Referenznummer: BA 2026/077
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung eines Managed Kubernetes Clusters für das Projekt hochschulstart (Test- und Entwicklungszeitraum und Produktivgang).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Datendienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: BA 2026/077
Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistungen sind auf Grundlage des EVB-IT Cloud Vertrages für die SfH zu erbringen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibung, die Anforderungsüberischt sowie auf den Vertrag verwiesen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Dienstleistung ist als Cloud-Dienstleistung zu erbringen. Hauptstandort des Auftraggebers ist Dortmund; der Auftraggeber unterhält zudem eine Zweigstelle in Berlin.
Postanschrift: Silberstraße 21
Postleitzahl: 44137
Stadt: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 99
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Jeweils automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): KANN Anforderungen
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das offene Verfahren ist eine der grundlegenden Verfahrensarten im Rahmen europaweiter Ausschreibungen gemäß den Vorgaben des EU-Vergaberechts. Es zeichnet sich dadurch aus, dass jeder interessierte Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot abgeben kann, ohne dass eine vorherige Auswahl oder Präqualifikation durch den Auftraggeber erfolgt. Der Ablauf beginnt mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. In dieser Bekanntmachung werden alle wesentlichen Informationen zur Ausschreibung bereitgestellt, darunter der Auftragsgegenstand, Teilnahmebedingungen, Eignungskriterien sowie Zuschlagskriterien. Mit der Veröffentlichung startet gleichzeitig die Frist zur Angebotsabgabe. Interessierte Unternehmen haben anschließend die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen herunterzuladen und ihre Angebote zu erstellen. Während der Angebotsphase können Bieter Fragen stellen, die vom Auftraggeber beantwortet und allen potenziellen Teilnehmern in anonymisierter Form zugänglich gemacht werden, um Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote formell geöffnet und zunächst auf Vollständigkeit sowie Einhaltung der formalen Anforderungen geprüft. Im nächsten Schritt erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter anhand der zuvor festgelegten Kriterien. Anschließend werden die Angebote inhaltlich bewertet. Maßgeblich sind hierbei die festgelegten Zuschlagskriterien. Die Bewertung erfolgt nach einem transparenten und dokumentierten Verfahren. Nach der Bewertung erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Zuvor werden unterlegene Bieter informiert (Stillhaltefrist), um Rechtsmittel einzulegen. Nach Fristablauf ohne erfolgreiche Einwände wird der Zuschlag erteilt und das Verfahren mit Vertragsabschluss beendet.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-29 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-29 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs.2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber wird jedoch Unterlagen nicht nachfordern, wenn diese explizit mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und diese fehlen. Gemäß §56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen ausgeschlossen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat anzugeben (Eigenerklärung), ob sein Jahresumsatz in den letzten 3 vollständigen Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) jeweils 1 Mio. Euro betrug. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen. Ein Jahresumsatz von weniger als 1 Mio. Euro in einem der genannten Kalenderjahre führt zum Ausschluss. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 23 "Eignungskriterien" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Über die Auftragsgegenständliche Leistung wird ein EVB-IT Cloud Vertrag geschlossen (Anlage 05 "EVB-IT Cloudvertrag") sowie ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 09 "AVV (Muster)"). Die Abwicklung des Auftrags hat in Deutsch zu erfolgen. Es ist eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorzulegen, dass sich der Bieter mit der Einreichung des Angebots verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen (Anlage 41 "TVgG NRW"). Die Anlage ist mit dem Angebot vorzulegen. Der Bieter und - soweit relevant - jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Eigenerklärung gemäß der Verordnung (EU) 2022/576 zum Russlandbezug die Anlage 42 "Erklärung_Bezug_Russland" einzureichen. Die unterzeichnete Anlage ist mit dem Angebot vorzulegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Nationale Registrierungsnummer: 05913-099003-19
Postanschrift: Silberstraße 21
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Team Finanzen und Beschaffung
E-Mail: beschaffung@hochschulstart.de 📧
Telefon: +49 23110812290 📞
Fax: +49 23110812151 📠
URL: https://hochschulstart.de/sfh 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8D25V/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8D25V 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8D25V 🌏
Name: Jegliche Kommunikation zwischen Bewerbern / Bietern und der Vergabestelle (z. B. Fragen und Antworten; Aufklärungen; Nachforderungen) hat ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zu erfolgen. Rechtserhebliche Erklärungen werden ebenfalls über die vorgenannte Kommunikationsfunktion zugestellt. Bzgl. aller Informationen besteht eine Holschuld der Bewerber / Bieter.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8D25V#
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111604 📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§160 GWB: - Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit o der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, o Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, o Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, o mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB: - Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: - Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. - Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 101-364961 (2026-05-26)