Managementmaßnahmen (Holzernte + Bestandeserziehung) für Birkhuhnpopulation

Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Marienberg

Um die Entwicklung der Birkwildpopulation in den Revieren Steinbach und Rauschenbach zu fördern soll der Lebensraum zu Gunsten des Birkwildes gestaltet werden. Dies soll mit teilmechanisierter sowie manueller Holzernte erfolgen.

Deadline

Deadline 2026-08-19

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Managementmaßnahmen (Holzernte + Bestandeserziehung) für Birkhuhnpopulation
Referenznummer: 2026-VG-FB11-0035
Kurze Beschreibung:
Um die Entwicklung der Birkwildpopulation in den Revieren Steinbach und Rauschenbach zu fördern soll der Lebensraum zu Gunsten des Birkwildes gestaltet werden. Dies soll mit teilmechanisierter sowie manueller Holzernte erfolgen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Revier Steinbach
Beschreibung der Beschaffung:
siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen zur Bearbeitung im AI-Bietercockpit
Postleitzahl: 09496
Stadt: Marienberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis 🏙️
Dauer: 38 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Revier Rauschenbach
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-19 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Bitte nutzen Sie das "Verzeichnis Unterlagen" als Checkliste und geben Sie Ihr Angebot erst ab, wenn Sie alle geforderten Formulare und Nachweise vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Angebot beigelegt haben. Ein vollständiges Angebot erspart die Nachforderung von Unterlagen und beschleunigt das Vergabeverfahren!
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Marienberg
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Markt 3
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Region: Erzgebirgskreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe.marienberg@sachsenforst.sachsen.de 📧
Telefon: 0373566110 📞
URL: https://www.sbs.sachsen.de/marienberg-7287.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f6b3068e2-7e961add1bf64ee1 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 137-501060 (2026-07-16)