Beschreibung der Beschaffung
Leistungsumfang
Ausgeschrieben wird die technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 4 und 5 für die Brandschutzsanierung an der Maria-Montessori-Schule in Mannheim.
Es ist vorgesehen, die LPH 1 bis einschließlich LPH 8 zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt nach Stufen und zeitlicher Erfordernis. Die erste Stufe umfasst die LPH 1 bis 3.
Die weiteren notwendigen HOAI-Leistungsbilder (HLS-Planung, Tragwerksplanung, Förderanlagen etc.) sind als separate Aufträge vorgesehen und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt in Einzelgewerken.
Das zu beauftragende Leistungsbild ergibt sich aus dem beiliegenden Vertragsmuster und umfasst folgende Grundleistungen nach HOAI §§53 ff.:
+Grundlagenermittlung (LPH 1)
+Vorplanung (LPH 2)
+Entwurfsplanung (LPH 3)
+Ausführungsplanung (LPH 5)
+Vorbereitung der Vergabe (LPH 6)
+Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7)
+Objektüberwachung und Dokumentation (LPH 8)
Neben den Grundleistungen nach HOAI sind folgende besondere Leistungen vorgesehen:
+Einarbeiten in die vorhandenen Unterlagen
+Fortschreiben der Ausführungsplanung nach LPH 5 bei gravierenden Änderungen
+Zuarbeit für die Fortschreibung/Erstellung des Brandschutzkonzeptes
+Konzeption für Umsetzung im laufenden Schulbetrieb
Im Zug der Kalkulation der Nebenkosten als Pauschale sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
+Planungsbesprechung im 14-tägigem Rhythmus vor Ort oder per TEAMS
+Bauleitungsbesprechung im wöchentlichen Rhythmus vor Ort
+Planverteilung an Projektbeteiligte bei wesentlichen Leistungsständen/-änderungen oder wegen technischen Erfordernisses zusätzlich in Papier (grundsätzlich als Datei im offenen Format und je als PDF)
+Nutzung, Austausch und Dokumentation der projektspezifischen Unterlagen über die gemeinsame Auftraggeberseitige Projektplattform in SharePoint
+Allgemeine Leistungen einschl. Reisekosten
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Anlagengruppe 4
Im anteiligen Budget für die Anlagengruppe 4 sind folgende Leistungen enthalten:
+Komplette Planung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage
+Umbau an Bestandsverteilungen
+Teilumbau und Teilerneuerung von Beleuchtungsanlagen
+Beleuchtungsberechnungen
+Aufbau KNX Netzwerk für Fernzugang
Anlagengruppe 5
Im anteiligen Budget für die Anlagengruppe 5 sind folgende Leistungen enthalten:
+Planung der Brandmeldeanlage gemäß Brandschutzkonzept.
+Planung der Sprachalarmierungsanlage gemäß SAA-Konzept.
+Planung der FSA und Brandschutzvorhängen gemäß Vorgaben BBS
+SAA-Berechnung mit Simulationsprogramm.
+Planung der RWA-Anlage gemäß Vorgaben BBS
Kostenbudget
Für die Umsetzung der vorgenannten technischen Anlagen steht ein Budget von:
netto 480.000,00 EUR
zur Verfügung.
Darin enthalten sind die Leistungen der KG 400 mit den Anlagengruppen 4 und 5.
Zeitlicher Rahmen
Als zeitlicher Rahmen für die Erbringung der Leistungen gemäß Leistungsumfang im Auftragsfall werden folgende Meilensteine vorgegeben:
Beginn der Planungsleistungen ab 08/ 2023
Fertigstellung der Planungsleistung LPH 1-3 bis 03/ 2024
Beginn der Ausführungsplanung ab 06/ 2024
Beginn der baulichen Umsetzung ab 10/ 2024
Fertigstellung der Baumaßnahme bis 11/ 2025
Die planerischen Leistungen sind so rechtzeitig zu erbringen, dass die obigen Termine nicht gefährdet sind. Hierbei ist die notwendige Abstimmung mit den Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber bzw. dessen Gremien zu berücksichtigen.
Die baulichen Leistungen unterliegen den Ausschreibungsvorschriften nach VOB/ A. Der Zeitraum für die öffentlichen/ beschränkten Ausschreibungen ab Fertigstellung der Vergabeunterlagen bis Beauftragung beträgt i.d.R. 3 Monate und ist in der Terminplanung zu berücksichtigen.
Qualitäten
Für die Umsetzung der Bauausführung wurden zwischen der Bauherrin Stadt Mannheim und dem Auftraggeber bzw. Betreiber der Liegenschaften BBS Bau- und Betriebsservice GmbH für verschiedene Gewerke Mindestqualitäten und Energieleitlinien vereinbart. Hinzu kommen Qualitätsvorgaben von Seiten der technischen Ausrüstung für den harmonisierten Betrieb der Gebäude durch die Mitarbeiter der BBS. Diese sind im Lastenheft definiert. Die Erstellung der Dokumentation hat nach dem BBS-Standard zu erfolgen. Bei der Erstellung von Plänen sind die CAD-Richtlinien einzuhalten.
Die vorgenannten baulichen Mindeststandards sind im Auftragsfall verbindlich, zum jetzigen Zeitpunkt nur informativ als Anlage beigefügt. Die technischen Mindeststandards werden über die Fachplaner in dem Projekt kommuniziert und können im Auftragsfall eingesehen werden.