Erwerb, lieferung, installation und inbetriebhahme eines Geräts, das die markierungsfreie Echtzeitanalyse von Wechselwirkungen zwischen Biomakromolekülen (Proteinen oder Nukleinsäuren) oder Biomakromolekülen und kleinen Molekülen ermöglicht, einschließlich der Bestimmung von Bindungskinetik und Bindungsaffinität.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“MARKIERUNGSFREIEN BIOSENSORGERÄTS ZUR UNTERSUCHUNG BIOMOLEKULARER WECHSELWIRKUNGEN
n.def.”
Produkte/Dienstleistungen: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften📦
Kurze Beschreibung:
“Erwerb, lieferung, installation und inbetriebhahme eines Geräts, das die markierungsfreie Echtzeitanalyse von Wechselwirkungen zwischen Biomakromolekülen...”
Kurze Beschreibung
Erwerb, lieferung, installation und inbetriebhahme eines Geräts, das die markierungsfreie Echtzeitanalyse von Wechselwirkungen zwischen Biomakromolekülen (Proteinen oder Nukleinsäuren) oder Biomakromolekülen und kleinen Molekülen ermöglicht, einschließlich der Bestimmung von Bindungskinetik und Bindungsaffinität.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Erwerb, lieferung, installation und inbetriebhahme eines Geräts, das die markierungsfreie Echtzeitanalyse von Wechselwirkungen zwischen Biomakromolekülen...”
Beschreibung der Beschaffung
Erwerb, lieferung, installation und inbetriebhahme eines Geräts, das die markierungsfreie Echtzeitanalyse von Wechselwirkungen zwischen Biomakromolekülen (Proteinen oder Nukleinsäuren) oder Biomakromolekülen und kleinen Molekülen ermöglicht, einschließlich der Bestimmung von Bindungskinetik und Bindungsaffinität. Eine repräsentative Technologie, die diese Anforderung erfüllen würde, ist die Biolayer-Interferometrie.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technical performance and after sale concept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-01 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-06
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-06
23:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 171-536184 (2023-09-01)