Markt Garmisch-Partenkirchen: Beschaffung eines LKW mit Ladekran für den Bauhof

Markt Garmisch-Partenkirchen

Der Markt Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen LKW mit Ladekran für ihren Bauhof. Der LKW mit Ladekran wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. LKW mit Ladekran (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in dem Dokument "AELP_Garmisch_Bauhof_LKW".

Deadline

Deadline 2026-10-02

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Markt Garmisch-Partenkirchen: Beschaffung eines LKW mit Ladekran für den Bauhof
Referenznummer: MaBu-2026-0302
Kurze Beschreibung:
Der Markt Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen LKW mit Ladekran für ihren Bauhof. Der LKW mit Ladekran wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. LKW mit Ladekran (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in dem Dokument "AELP_Garmisch_Bauhof_LKW".
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Pritschen- und Kipplastwagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen, insbes. Werkvertrag.
Postleitzahl: 82467
Stadt: Garmisch-Partenkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Garmisch-Partenkirchen 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erweiterte Richtwertmethode
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-02 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzprojekte: Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare (= vergleichbare Kommunalfahrzeuge) Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot). Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich: • Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen • Angabe des jeweiligen Referenzauftraggeber (Ausschlusskriterium)
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 (der BB): Abgabe formell und inhaltlich beanstandungsfreier Eigenerklärungen gemäß Ziff. 4.2 der Bewerbungsbedingungen, insbes. zu Ausschlussgründen und in Sachen "Russland-Sanktionen".
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand: Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2023, 2024 und 2025 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand mindestens 700.000 Euro netto betrug (Mindestanforderung )Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Markt Garmisch-Partenkirchen
Nationale Registrierungsnummer: n. a.
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 82467
Postort: Garmisch-Partenkirchen
Region: Garmisch-Partenkirchen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Telefon: 089 45108896-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a01fc77410-624787d7e966d4b6& 🌏
Teilnahme-URL: https://www.xvergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Siehe Vergabeunterlagen.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +498921762411 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 162-582907 (2026-08-20)