Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift
ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung ArchitektIn zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als ArchitektIn, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/ EU entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn in Summe die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein. Insgesamt werden 18 Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme zugelassen.
Davon werden 6 Teilnehmer durch den Auslober direkt bestimmt.
Diese sind:
1) BSS Bär Stadelmann Stöcker Architekten PGmbB, Nürnberg
2) Georg Redelbach Architekten, Marktheidenfeld
3) Hjparchitekten PGmbB, Würzburg
4) Hofmann Keicher Ring GbR, Würzburg
5) PAPTISTELLA Architekten GmbH, Hirschaid
6) RWP Architekten Beratende Ingenieure GmbH, Schweinfurt
Weitere 12 Teilnehmer werden im Rahmen eines öffentlichen Bewerbungsverfahrens anhand aufgabenbezogener qualitativer Kriterien ermittelt. Wenn mehr als 12 Bewerbungen die veröffentlichten Kriterien erfüllen, wählt der Auslober durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Bewerber aus. Aus den nichtberücksichtigten Losbewerbungen werden in Rangfolge eine bestimmte Anzahl von Nachrückern bestimmt die, sofern ausgeloste Büros Ihre Teilnahme zurückziehen, in das Teilnehmerfeld nachrücken.
Mit der Bewerbererklärung erklären die Bewerber ihre Fachkunde und ihre
Eignung in Bezug auf die anstehende Wettbewerbsaufgabe. Bewerber müssen mit ihrer Bewerbung die folgenden Angaben/Erklärungen/ Nachweise vorlegen:
1. Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbung einschließlich aller
geforderten Formblätter inklusive jeweiliger Anlagen
2. Benennung von einem Referenzprojekt vergleichbarer Komplexität
(Honorarzone III gem. HOAI) der letzten 10 Jahre (für die LPH 2-7 HOAI), bei
denen die LPH 8 HOAI ausschließlich innerhalb der letzten 5 Jahre angefangen und beendet wurde. Stichtag ist jeweils das Datum der Bekanntmachung. Zugelassen sind hierbei konkrete Projekte, bei denen im geforderten Zeitraum (letzte 10 Jahre) mind. die LPH 2-7 HOAI und gleichzeitig in den letzten 5 Jahren mindestens die LPH 8 HOAI durch den Bewerber vollständig bearbeitet wurden.
Das Projekt ist auf den dafür vorgesehenen Formblättern mit den geforderten Informationen darzustellen. Das Referenzprojekt kann auch durch den Bewerber für ein anderes Büro, in dem der Bewerber vorher angestellt war, erbracht worden sein. Es ist für diesen Fall jedoch nachzuweisen, dass der Bewerber dieses Projekt als Hauptverantwortlicher Projektleiter in dem entsprechenden Büro erbracht hat. Das Büro, unter dessen Namen das Projekt realisiert wurde, ist hierbei mit Ansprechpartner zu benennen.
3. Erklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB
4. Erklärung zur Eignungsleihe / Unteraufträge gemäß VgV § 47
5. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über
mindestens 3.000.000 € für Personenschäden und 1.500.000 € für sonstige
Sachschäden.
Hat der Bewerber aktuell keine Berufshaftpflichtversicherung in der erforderlichen Höhe abgeschlossen, reicht als Nachweis eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall die Versicherungssummen auf die erforderliche Höhe aufgestuft werden, bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr. Eine Eigenerklärung des Bewerbers reicht nicht aus!
6. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern einschließlich dem Büroinhaber / Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.-Arch., Dipl.-Ing. (Arch), Master in Architektur an einer Universität oder Fachhochschule) oder vergleichbarer Abschluss.
- Erklärung über die genutzten Datenaustauschformate für CAD, Textverarbeitung und Tabellenkalkulation.
Darüber hinaus abgegebene Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss des Bewerbers.
Teilnahmehindernisse:
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs.2 RPW
aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.