Maßnahme B52HE152000109 - Technische Hochschule Georg-Simon-Ohm Sanierung der Verwaltungsgebäude KS und KR am Prinzregentenumfer 41 und 45, Fachplanung - Technische Ausrüstung E
TGA Elektro nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2. Gebäudeplanung für die Sanierung der denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude Villa KS und KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45. (siehe: https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/?search=2# Denkmalnummer: D-5-64-000-1578 und D-5-64-000-1579) Die Villa KS (Baujahr 1922) und die Villa KR (Baujahr 1928) sind zwei freistehende Gebäude auf einer Grundstücksfläche von 3.497 m². Die Nettogeschossfläche (NRF) beider Gebäude beträgt insgesamt 1.296 m². Beide Gebäude sind komplett leergezogen. Sie dienen primär der Verwaltungsnutzung. Zudem sollen die Villen als Herz des Campus für weitere Nutzergruppen der Hochschule nutzbar gemacht werden. Geplant ist die Realisierung von Büro‑ und Verwaltungsräumen sowie von Co‑Working‑Flächen, Besprechungsräumen und Multifunktionsflächen, unter anderem für kleinere Veranstaltungen. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen‑Nürnberg, beabsichtigt die Sanierung der Verwaltungsgebäude Villa KS und Villa KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45. Die beiden Villen stehen unter Denkmalschutz. Neben einzelnen Umbauten und Reparaturen im Rahmen des Bauunterhalts wurden an den Gebäuden seit über 45 Jahren keine Sanierungen durchgeführt. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen Anforderungen. Die Bausubstanz bedarf einer Grundsanierung, die in gleicher Weise die zugehörigen technischen Einrichtungen umfasst. Das von den Nutzern vorgegebene Raumprogramm ist in den beiden Bestandsgebäuden zu realisieren. Flächenbedarf: NUF 1-6: 1.143 m² NUF 7: 109 m² TF: 44 m² Bei der Baumaßnahme ist gleichzeitig den Vorgaben des Brandschutzes, den Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Die denkmalpflegerischen Belange sind bei der Planung und Umsetzung in höchstem Maße abzustimmen und zu berücksichtigen. Bauphysikalisch ist der energetische Standard im staatlichen Hochbau EGB 55 (EffizienzgebäudeBund 55) anzustreben. Die Sanierungsmaßnahmen für beide Gebäude sollen zeitgleich durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst beide Gebäude als Gesamtmaßnahme, die Objekte werden nicht getrennt berechnet. Das Honorar wird nach der Summe der anrechenbaren Kosten ermittelt. Die Baudurchführung ist nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu realisieren. Es wurden Schadstoffe, die in den 1960er bis 1990er Jahren verbaut wurden erkannt, diese müssen im Rahmen der Maßnahme berücksichtig werden. Die Leitungsführung ist im Detail, im Hinblick Denkmalschutz abzustimmen. Alle unten benannten Punkte betreffen die Villen KR und KS gleichermaßen Starkstromanlagen Die Villa KR soll über den Campus Keßlerplatz erschlossen werden. Es soll eine neue Leitungsinfrastruktur inklusive neuer Anschlusspunkte geschaffen werden. Die Allgemein-, Außen und Sicherheitsbeleuchtung soll nach aktuellem Standard, und mit Abstimmung des Denkmalschutzes, Brandschutzkonzeptes und Arbeitsschutz realisiert werden. Die Baustromversorgung für alle Gewerke muss realisiert werden. Es muss eine Baubeleuchtung in Abstimmung mit dem SiGeKo umgesetzt werden. Es muss ein Blitzschutzkonzept erarbeitet und ausgeführt werden. Eine Sonnenschutzsteuerung soll realisiert werden. Es ist zu prüfen, ob eine PV-Anlage inklusive Batteriespeicher wirtschaftlich ist. Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Es soll eine neue Leitungsinfrastruktur inklusive neuer Anschlusspunkte geschaffen werden. Es soll eine neue Brandmeldeanlage entsprechend des Brandschutzkonzeptes geplant werden, wenn gefordert. Förderanlagen Um den barrierefreien Zugang aller Stockwerke zu ermöglichen soll ein Aufzug je Villa verbaut werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maßnahme B52HE152000109 - Technische Hochschule Georg-Simon-Ohm Sanierung der Verwaltungsgebäude KS und KR am Prinzregentenumfer 41 und 45, Fachplanung - Technische Ausrüstung E
Referenznummer: 26-088528
Kurze Beschreibung:
TGA Elektro nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2.
Gebäudeplanung für die Sanierung der denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude Villa KS und KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45.
(siehe: https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/?search=2# Denkmalnummer: D-5-64-000-1578 und D-5-64-000-1579)
Die Villa KS (Baujahr 1922) und die Villa KR (Baujahr 1928) sind zwei freistehende Gebäude auf einer Grundstücksfläche von 3.497 m². Die Nettogeschossfläche (NRF) beider Gebäude beträgt insgesamt 1.296 m². Beide Gebäude sind komplett leergezogen.
Sie dienen primär der Verwaltungsnutzung. Zudem sollen die Villen als Herz des Campus für weitere Nutzergruppen der Hochschule nutzbar gemacht werden. Geplant ist die Realisierung von Büro‑ und Verwaltungsräumen sowie von Co‑Working‑Flächen, Besprechungsräumen und Multifunktionsflächen, unter anderem für kleinere Veranstaltungen.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen‑Nürnberg, beabsichtigt die Sanierung der Verwaltungsgebäude Villa KS und Villa KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45.
Die beiden Villen stehen unter Denkmalschutz. Neben einzelnen Umbauten und Reparaturen im Rahmen des Bauunterhalts wurden an den Gebäuden seit über 45 Jahren keine Sanierungen durchgeführt.
Die Gebäude entsprechen nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen Anforderungen. Die Bausubstanz bedarf einer Grundsanierung, die in gleicher Weise die zugehörigen technischen Einrichtungen umfasst.
Das von den Nutzern vorgegebene Raumprogramm ist in den beiden Bestandsgebäuden zu realisieren.
Flächenbedarf:
NUF 1-6: 1.143 m²
NUF 7: 109 m²
TF: 44 m²
Bei der Baumaßnahme ist gleichzeitig den Vorgaben des Brandschutzes, den Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Die denkmalpflegerischen Belange sind bei der Planung und Umsetzung in höchstem Maße abzustimmen und zu berücksichtigen.
Bauphysikalisch ist der energetische Standard im staatlichen Hochbau EGB 55 (EffizienzgebäudeBund 55) anzustreben.
Die Sanierungsmaßnahmen für beide Gebäude sollen zeitgleich durchgeführt werden.
Der Auftrag umfasst beide Gebäude als Gesamtmaßnahme, die Objekte werden nicht getrennt berechnet. Das Honorar wird nach der Summe der anrechenbaren Kosten ermittelt.
Die Baudurchführung ist nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu realisieren.
Es wurden Schadstoffe, die in den 1960er bis 1990er Jahren verbaut wurden erkannt, diese müssen im Rahmen der Maßnahme berücksichtig werden.
Die Leitungsführung ist im Detail, im Hinblick Denkmalschutz abzustimmen.
Alle unten benannten Punkte betreffen die Villen KR und KS gleichermaßen
Starkstromanlagen
Die Villa KR soll über den Campus Keßlerplatz erschlossen werden.
Es soll eine neue Leitungsinfrastruktur inklusive neuer Anschlusspunkte geschaffen werden.
Die Allgemein-, Außen und Sicherheitsbeleuchtung soll nach aktuellem Standard, und mit Abstimmung des Denkmalschutzes, Brandschutzkonzeptes und Arbeitsschutz realisiert werden.
Die Baustromversorgung für alle Gewerke muss realisiert werden.
Es muss eine Baubeleuchtung in Abstimmung mit dem SiGeKo umgesetzt werden.
Es muss ein Blitzschutzkonzept erarbeitet und ausgeführt werden.
Eine Sonnenschutzsteuerung soll realisiert werden.
Es ist zu prüfen, ob eine PV-Anlage inklusive Batteriespeicher wirtschaftlich ist.
Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Es soll eine neue Leitungsinfrastruktur inklusive neuer Anschlusspunkte geschaffen werden.
Es soll eine neue Brandmeldeanlage entsprechend des Brandschutzkonzeptes geplant werden, wenn gefordert.
Förderanlagen
Um den barrierefreien Zugang aller Stockwerke zu ermöglichen soll ein Aufzug je Villa verbaut werden.
TGA Elektro nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2.
Gebäudeplanung für die Sanierung der denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude Villa KS und KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45.
(siehe: https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/?search=2# Denkmalnummer: D-5-64-000-1578 und D-5-64-000-1579)
Die Villa KS (Baujahr 1922) und die Villa KR (Baujahr 1928) sind zwei freistehende Gebäude auf einer Grundstücksfläche von 3.497 m². Die Nettogeschossfläche (NRF) beider Gebäude beträgt insgesamt 1.296 m². Beide Gebäude sind komplett leergezogen.
Sie dienen primär der Verwaltungsnutzung. Zudem sollen die Villen als Herz des Campus für weitere Nutzergruppen der Hochschule nutzbar gemacht werden. Geplant ist die Realisierung von Büro‑ und Verwaltungsräumen sowie von Co‑Working‑Flächen, Besprechungsräumen und Multifunktionsflächen, unter anderem für kleinere Veranstaltungen.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen‑Nürnberg, beabsichtigt die Sanierung der Verwaltungsgebäude Villa KS und Villa KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45.
Die beiden Villen stehen unter Denkmalschutz. Neben einzelnen Umbauten und Reparaturen im Rahmen des Bauunterhalts wurden an den Gebäuden seit über 45 Jahren keine Sanierungen durchgeführt.
Die Gebäude entsprechen nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen Anforderungen. Die Bausubstanz bedarf einer Grundsanierung, die in gleicher Weise die zugehörigen technischen Einrichtungen umfasst.
Das von den Nutzern vorgegebene Raumprogramm ist in den beiden Bestandsgebäuden zu realisieren.
Flächenbedarf:
NUF 1-6: 1.143 m²
NUF 7: 109 m²
TF: 44 m²
Bei der Baumaßnahme ist gleichzeitig den Vorgaben des Brandschutzes, den Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Die denkmalpflegerischen Belange sind bei der Planung und Umsetzung in höchstem Maße abzustimmen und zu berücksichtigen.
Bauphysikalisch ist der energetische Standard im staatlichen Hochbau EGB 55 (EffizienzgebäudeBund 55) anzustreben.
Die Sanierungsmaßnahmen für beide Gebäude sollen zeitgleich durchgeführt werden.
Der Auftrag umfasst beide Gebäude als Gesamtmaßnahme, die Objekte werden nicht getrennt berechnet. Das Honorar wird nach der Summe der anrechenbaren Kosten ermittelt.
Die Baudurchführung ist nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu realisieren.
Es wurden Schadstoffe, die in den 1960er bis 1990er Jahren verbaut wurden erkannt, diese müssen im Rahmen der Maßnahme berücksichtig werden.
Die Leitungsführung ist im Detail, im Hinblick Denkmalschutz abzustimmen.
Alle unten benannten Punkte betreffen die Villen KR und KS gleichermaßen
Starkstromanlagen
Die Villa KR soll über den Campus Keßlerplatz erschlossen werden.
Es soll eine neue Leitungsinfrastruktur inklusive neuer Anschlusspunkte geschaffen werden.
Die Allgemein-, Außen und Sicherheitsbeleuchtung soll nach aktuellem Standard, und mit Abstimmung des Denkmalschutzes, Brandschutzkonzeptes und Arbeitsschutz realisiert werden.
Die Baustromversorgung für alle Gewerke muss realisiert werden.
Es muss eine Baubeleuchtung in Abstimmung mit dem SiGeKo umgesetzt werden.
Es muss ein Blitzschutzkonzept erarbeitet und ausgeführt werden.
Eine Sonnenschutzsteuerung soll realisiert werden.
Es ist zu prüfen, ob eine PV-Anlage inklusive Batteriespeicher wirtschaftlich ist.
Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Es soll eine neue Leitungsinfrastruktur inklusive neuer Anschlusspunkte geschaffen werden.
Es soll eine neue Brandmeldeanlage entsprechend des Brandschutzkonzeptes geplant werden, wenn gefordert.
Förderanlagen
Um den barrierefreien Zugang aller Stockwerke zu ermöglichen soll ein Aufzug je Villa verbaut werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 302 521 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 26-088528
Titel: Fachplanung - Technische Ausrüstung E
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 90489
Stadt: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-25 📅
Datum des Endes: 2036-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen,
die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss
beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung,
dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf
Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der
Baumaßnahme zu beschränken.
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen,
die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss
beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung,
dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf
Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der
Baumaßnahme zu beschränken.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Die Gewichtungen der Zuschlagskriterien sind in den
Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1 aufgelistet.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zugelassen sind nur Vertreter des Auftragggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-11-30 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Zugelassen sind nur Vertreter des Auftragggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-24 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert. Eine Nachforderung von Referenzen wird ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
III.106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier
finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die
Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche
Berufsangehörige, die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche
Berufsangehörige juristischer Personen, die die
entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der
Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen
nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie
2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind
und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
III.106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier
finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die
Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche
Berufsangehörige, die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche
Berufsangehörige juristischer Personen, die die
entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der
Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen
nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie
2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind
und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier
finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die
Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also
ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden)
ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
erforderlich, dass beide Schadenskategorien im
Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten
Deckungssummen abgesichert sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier
finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die
Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also
ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden)
ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
erforderlich, dass beide Schadenskategorien im
Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten
Deckungssummen abgesichert sind.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier
finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die
Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier
finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die
Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere
die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung,
Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von
geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche
bei Nichtabführung von Beiträgen an die
Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5
v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der
Auftragnehmer kann stattdessen auch eine
Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als
selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers unter Ausschluss der
Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der
Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen.
Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen
1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser
Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2.
Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der
Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits
Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend
gemacht hat.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere
die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung,
Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von
geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche
bei Nichtabführung von Beiträgen an die
Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5
v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der
Auftragnehmer kann stattdessen auch eine
Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als
selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers unter Ausschluss der
Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der
Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen.
Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen
1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser
Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2.
Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der
Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits
Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend
gemacht hat.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen
einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“
Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)
auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages
abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum
Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen
abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der
Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO
tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf
den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal
auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten
Bietern über die Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform
eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal
gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform
hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform
muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene
oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt
ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das
Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in
Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden
im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf
der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw.
iTWOtender) unter:
https://download.arriba-
net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angeb
ot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen
einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“
Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)
auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages
abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum
Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen
abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der
Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO
tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf
den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal
auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten
Bietern über die Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform
eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal
gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform
hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform
muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene
oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt
ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das
Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in
Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden
im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf
der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw.
iTWOtender) unter:
https://download.arriba-
net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angeb
ot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Nordbayern
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981 531 277📞
Fax: +49 981 531 837 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg, Technische Geschäftsleitung, SG FBT
Nationale Registrierungsnummer: t:09113507198
Abteilung: Technische Geschäftsleitung, Sachgebiet FBT
Postanschrift: Bohlenplatz 18
Postleitzahl: 91054
Postort: Erlangen
Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Technische Geschäftsleitung, Sachgebiet FBT
E-Mail: fbt@stbaer.bayern.de📧
Telefon: 0911 3507 198📞
Fax: 0911 3507 194 📠
URL: https://www.stbaer.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 211-754302 (2026-10-29)