Maßnahme B52HE152000109, Technische Hochschule Nürnberg, Sanierung der Verwaltungsgebäude am Prinzregentenufer 41 und 45, Fachplanung Technische Ausrüstung M
Umfang der Beschaffung - Beschreibung: Fachplanung Maschinenwesen (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß Anlage 15.2 der HOAI) für die Sanierung der denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude Villa KS und KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm (THN). Der Freistaat Bayern, vertreten durch das StBA Erlangen‑Nürnberg, beabsichtigt die Sanierung der Gebäude KS und Villa KR der THN am Prinzregentenufer 41 und 45. Die Villen KS (Baujahr 1922) und KR (1928) sind zwei freistehende Gebäude auf einer Grundstücksfläche von 3.497 m². Die Nettogeschossfläche (NRF) beider Gebäude beträgt insgesamt 1.296 m², sie sind komplett leergezogen. Sie dienen primär der Verwaltungsnutzung. Zudem sollen die Villen als Herz des Campus für weitere Nutzergruppen der THN nutzbar gemacht werden. Geplant ist die Realisierung von Büro‑ und Verwaltungsräumen sowie von Co‑Working‑Flächen, Besprechungsräumen und Multifunktionsflächen, unter anderem für kleinere Veranstaltungen. Die beiden Villen stehen unter Denkmalschutz. Abgesehen kleiner Umbauten wurden seit über 45 Jahren keine Sanierungen durchgeführt. Insbesondere KR befindet sich in einem stark maroden Zustand mit umfangreichen Fassaden‑, Mauerwerks‑ und Feuchteschäden. KS ist zwar in einem besseren Zustand, weist jedoch ebenfalls Risse und Putzabplatzungen an den Außenwänden sowie umlaufend aufsteigende Feuchtigkeit im Sockelbereich der Kellergeschosse auf. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen Anforderungen. Die Bausubstanz bedarf einer Grundsanierung, die in gleicher Weise die zugehörigen technischen Einrichtungen umfasst. Die haustechnischen Anlagen und Installationen sind nahezu vollständig verbraucht und sind auf aktuelle Standards zu ertüchtigen. Das vom Nutzer vorgegebene Raumprogramm ist in den beiden Gebäuden zu realisieren: NUF 1-6: 1.143 m² NUF 7: 109 m² TF: 44 m² Komplex erweist sich, den Vorgaben aus Brandschutz, Barrierefreiheit sowie Denkmalschutz gerecht zu werden. Die denkmalpflegerischen Belange sind in höchstem Maße abzustimmen und zu berücksichtigen. Bauphysikalisch ist der energetische Standard im staatlichen Hochbau EGB 55 anzustreben. Der Auftrag umfasst beide Gebäude als Gesamtmaßnahme, Planung und Baudurchführung sollen soweit möglich parallel laufen. Aus diesem Grund werden in der Objektbildung beide Gebäude je Anlagengruppe gemeinsam betrachtet. Das Honorar wird nach der Summe der anrechenbaren Kosten ermittelt. Zur besseren Verfolgbarkeit sind insbesondere Kostenaussagen, Planungskenndaten und Ausschreibungen je Gebäude einzeln zu ermitteln und zusammenfassend zu addieren. Die Baudurchführung ist nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu realisieren. Es ist vom Vorhandensein verschiedener Schadstoffe auszugehen, insbesondere KMF in Dämmungen sowie Asbest, z.B. in Bodenbelägen und Dichtungen. Hierzu gab es bereits Voruntersuchung, die Begleitung durch einen Schadstoffgutachter ist vorgesehen. Im Zuge des Rückbaus technischer Anlagen sind alle Schadstoffe vollständig fachgerecht zu entsorgen. Ziel ist ein Schadstofffreies Gebäude. KG 410 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen In beiden Gebäuden soll die Sanitärinstallation gemäß vorliegendem Raumbuch erneuert werden. Die alten Installationen sollen vor der Sanierung komplett demontiert werden. Der Hausanschluss für die Trinkwasserversorgung im KR- Gebäude erfolgt aktuell direkt über den städtischen Versorger. Es ist zu prüfen, ob zukünftig eine Anbindung an das bestehende Campusnetz möglich ist. In den beiden öffentlichen Bauten ist jeweils ein barrierefreies WC zu beplanen. Die technischen Anlagen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In der Planung soll geklärt werden, ob sanitäre Einrichtungen unterhalb der Rückstauebene entfallen können. Die Anschlüsse an die Regen- und Schmutzwasserentsorgung außerhalb der Gebäude im Jahr 2023 saniert. Technische Anlagen wie z.B. Zisternen zur Regenwassernutzung sollen in der Vorplanung geprüft werden. KG 420 – Wärmeversorgungsanlagen In beiden Gebäuden soll die Wärmeversorgung vollständig erneuert werden und in der Planung mittels Heizlastberechnung neu dimensioniert werden. Die alten Installationen sollen vor der Sanierung komplett demontiert werden. Die beiden Gebäude sollen zukünftig über das bestehende THN Campus - Nahwärmenetz versorgt werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Anschlussleistung der Fernwärmeübergabestation (N-Ergie) ausreichend ist. Im KS-Gebäude liegt bereits ein Nahwärmeanschluss vor, die KR-Villa wird aktuell mit Gas beheizt. Hier muss ein Nahwärmeanschluss erstellt werden. Im Zuge der Planung soll geprüft werden, ob die Wärmebereitstellung über ein Niedertemperaturflächenheizsystem möglich ist. KG 430 - Lufttechnische Anlagen Im Bestand gibt es keine raumluft- oder kältetechnischen Anlagen. Im WC-Bereich soll zukünftig ein Mindestluftwechsel stattfinden. Weitere technische Lüftungsanlagen sind bisher nicht angedacht, der Umfang soll auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden, die Nutzung von Fensterlüftung wird angestrebt. Der sommerliche Wärmeschutz ist einzuhalten. Auch auf eine mechanische Kühlung soll so weit wie möglich verzichtet werden, allerdings mindestens für die notwendige EDV-Infrastruktur notwendig. KG 480 – Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken Aktuell gibt es Überwachung per Gebäudeautomation. Zukünftig sollen Stör- und Betriebsmeldungen sowie die Zählung der Energieverbräuche der Anlagentechnik auf die übergeordnete Gebäudeleittechnik des technischen Betriebsdiensts aufgeschaltet werden. Weitere technische Herausforderung im Zuge der Planung und Ausführung Der bauliche Brandschutz ist konsequent umzusetzen, Zulassungen im Einzelfall sind zu vermeiden. Es wird davon ausgegangen, dass keine Brandschutztechnischen Anlagen aus der Anlagengruppen 7 notwendig sein werden. Weitere planerische Herausforderungen werden die begrenzten Technikflächen und die Realisierung des Schallschutzes sein.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maßnahme B52HE152000109, Technische Hochschule Nürnberg, Sanierung der Verwaltungsgebäude am Prinzregentenufer 41 und 45, Fachplanung Technische Ausrüstung M
Referenznummer: 26-077260
Kurze Beschreibung:
Umfang der Beschaffung - Beschreibung:
Fachplanung Maschinenwesen (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß Anlage 15.2 der HOAI) für die Sanierung der denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude Villa KS und KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm (THN).
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das StBA Erlangen‑Nürnberg, beabsichtigt die Sanierung der Gebäude KS und Villa KR der THN am Prinzregentenufer 41 und 45.
Die Villen KS (Baujahr 1922) und KR (1928) sind zwei freistehende Gebäude auf einer Grundstücksfläche von 3.497 m². Die Nettogeschossfläche (NRF) beider Gebäude beträgt insgesamt 1.296 m², sie sind komplett leergezogen.
Sie dienen primär der Verwaltungsnutzung. Zudem sollen die Villen als Herz des Campus für weitere Nutzergruppen der THN nutzbar gemacht werden. Geplant ist die Realisierung von Büro‑ und Verwaltungsräumen sowie von Co‑Working‑Flächen, Besprechungsräumen und Multifunktionsflächen, unter anderem für kleinere Veranstaltungen.
Die beiden Villen stehen unter Denkmalschutz. Abgesehen kleiner Umbauten wurden seit über 45 Jahren keine Sanierungen durchgeführt. Insbesondere KR befindet sich in einem stark maroden Zustand mit umfangreichen Fassaden‑, Mauerwerks‑ und Feuchteschäden. KS ist zwar in einem besseren Zustand, weist jedoch ebenfalls Risse und Putzabplatzungen an den Außenwänden sowie umlaufend aufsteigende Feuchtigkeit im Sockelbereich der Kellergeschosse auf.
Die Gebäude entsprechen nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen Anforderungen. Die Bausubstanz bedarf einer Grundsanierung, die in gleicher Weise die zugehörigen technischen Einrichtungen umfasst. Die haustechnischen Anlagen und Installationen sind nahezu vollständig verbraucht und sind auf aktuelle Standards zu ertüchtigen.
Das vom Nutzer vorgegebene Raumprogramm ist in den beiden Gebäuden zu realisieren:
NUF 1-6: 1.143 m²
NUF 7: 109 m²
TF: 44 m²
Komplex erweist sich, den Vorgaben aus Brandschutz, Barrierefreiheit sowie Denkmalschutz gerecht zu werden. Die denkmalpflegerischen Belange sind in höchstem Maße abzustimmen und zu berücksichtigen. Bauphysikalisch ist der energetische Standard im staatlichen Hochbau EGB 55 anzustreben.
Der Auftrag umfasst beide Gebäude als Gesamtmaßnahme, Planung und Baudurchführung sollen soweit möglich parallel laufen. Aus diesem Grund werden in der Objektbildung beide Gebäude je Anlagengruppe gemeinsam betrachtet. Das Honorar wird nach der Summe der anrechenbaren Kosten ermittelt. Zur besseren Verfolgbarkeit sind insbesondere Kostenaussagen, Planungskenndaten und Ausschreibungen je Gebäude einzeln zu ermitteln und zusammenfassend zu addieren.
Die Baudurchführung ist nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu realisieren.
Es ist vom Vorhandensein verschiedener Schadstoffe auszugehen, insbesondere KMF in Dämmungen sowie Asbest, z.B. in Bodenbelägen und Dichtungen. Hierzu gab es bereits Voruntersuchung, die Begleitung durch einen Schadstoffgutachter ist vorgesehen. Im Zuge des Rückbaus technischer Anlagen sind alle Schadstoffe vollständig fachgerecht zu entsorgen. Ziel ist ein Schadstofffreies Gebäude.
KG 410 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
In beiden Gebäuden soll die Sanitärinstallation gemäß vorliegendem Raumbuch erneuert werden. Die alten Installationen sollen vor der Sanierung komplett demontiert werden. Der Hausanschluss für die Trinkwasserversorgung im KR- Gebäude erfolgt aktuell direkt über den städtischen Versorger. Es ist zu prüfen, ob zukünftig eine Anbindung an das bestehende Campusnetz möglich ist. In den beiden öffentlichen Bauten ist jeweils ein barrierefreies WC zu beplanen. Die technischen Anlagen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In der Planung soll geklärt werden, ob sanitäre Einrichtungen unterhalb der Rückstauebene entfallen können.
Die Anschlüsse an die Regen- und Schmutzwasserentsorgung außerhalb der Gebäude im Jahr 2023 saniert. Technische Anlagen wie z.B. Zisternen zur Regenwassernutzung sollen in der Vorplanung geprüft werden.
KG 420 – Wärmeversorgungsanlagen
In beiden Gebäuden soll die Wärmeversorgung vollständig erneuert werden und in der Planung mittels Heizlastberechnung neu dimensioniert werden. Die alten Installationen sollen vor der Sanierung komplett demontiert werden. Die beiden Gebäude sollen zukünftig über das bestehende THN Campus - Nahwärmenetz versorgt werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Anschlussleistung der Fernwärmeübergabestation (N-Ergie) ausreichend ist. Im KS-Gebäude liegt bereits ein Nahwärmeanschluss vor, die KR-Villa wird aktuell mit Gas beheizt. Hier muss ein Nahwärmeanschluss erstellt werden. Im Zuge der Planung soll geprüft werden, ob die Wärmebereitstellung über ein Niedertemperaturflächenheizsystem möglich ist.
KG 430 - Lufttechnische Anlagen
Im Bestand gibt es keine raumluft- oder kältetechnischen Anlagen. Im WC-Bereich soll zukünftig ein Mindestluftwechsel stattfinden.
Weitere technische Lüftungsanlagen sind bisher nicht angedacht, der Umfang soll auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden, die Nutzung von Fensterlüftung wird angestrebt.
Der sommerliche Wärmeschutz ist einzuhalten. Auch auf eine mechanische Kühlung soll so weit wie möglich verzichtet werden, allerdings mindestens für die notwendige EDV-Infrastruktur notwendig.
KG 480 – Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
Aktuell gibt es Überwachung per Gebäudeautomation. Zukünftig sollen Stör- und Betriebsmeldungen sowie die Zählung der Energieverbräuche der Anlagentechnik auf die übergeordnete Gebäudeleittechnik des technischen Betriebsdiensts aufgeschaltet werden.
Weitere technische Herausforderung im Zuge der Planung und Ausführung
Der bauliche Brandschutz ist konsequent umzusetzen, Zulassungen im Einzelfall sind zu vermeiden. Es wird davon ausgegangen, dass keine Brandschutztechnischen Anlagen aus der Anlagengruppen 7 notwendig sein werden. Weitere planerische Herausforderungen werden die begrenzten Technikflächen und die Realisierung des Schallschutzes sein.
Umfang der Beschaffung - Beschreibung:
Fachplanung Maschinenwesen (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß Anlage 15.2 der HOAI) für die Sanierung der denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude Villa KS und KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm (THN).
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das StBA Erlangen‑Nürnberg, beabsichtigt die Sanierung der Gebäude KS und Villa KR der THN am Prinzregentenufer 41 und 45.
Die Villen KS (Baujahr 1922) und KR (1928) sind zwei freistehende Gebäude auf einer Grundstücksfläche von 3.497 m². Die Nettogeschossfläche (NRF) beider Gebäude beträgt insgesamt 1.296 m², sie sind komplett leergezogen.
Sie dienen primär der Verwaltungsnutzung. Zudem sollen die Villen als Herz des Campus für weitere Nutzergruppen der THN nutzbar gemacht werden. Geplant ist die Realisierung von Büro‑ und Verwaltungsräumen sowie von Co‑Working‑Flächen, Besprechungsräumen und Multifunktionsflächen, unter anderem für kleinere Veranstaltungen.
Die beiden Villen stehen unter Denkmalschutz. Abgesehen kleiner Umbauten wurden seit über 45 Jahren keine Sanierungen durchgeführt. Insbesondere KR befindet sich in einem stark maroden Zustand mit umfangreichen Fassaden‑, Mauerwerks‑ und Feuchteschäden. KS ist zwar in einem besseren Zustand, weist jedoch ebenfalls Risse und Putzabplatzungen an den Außenwänden sowie umlaufend aufsteigende Feuchtigkeit im Sockelbereich der Kellergeschosse auf.
Die Gebäude entsprechen nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen Anforderungen. Die Bausubstanz bedarf einer Grundsanierung, die in gleicher Weise die zugehörigen technischen Einrichtungen umfasst. Die haustechnischen Anlagen und Installationen sind nahezu vollständig verbraucht und sind auf aktuelle Standards zu ertüchtigen.
Das vom Nutzer vorgegebene Raumprogramm ist in den beiden Gebäuden zu realisieren:
NUF 1-6: 1.143 m²
NUF 7: 109 m²
TF: 44 m²
Komplex erweist sich, den Vorgaben aus Brandschutz, Barrierefreiheit sowie Denkmalschutz gerecht zu werden. Die denkmalpflegerischen Belange sind in höchstem Maße abzustimmen und zu berücksichtigen. Bauphysikalisch ist der energetische Standard im staatlichen Hochbau EGB 55 anzustreben.
Der Auftrag umfasst beide Gebäude als Gesamtmaßnahme, Planung und Baudurchführung sollen soweit möglich parallel laufen. Aus diesem Grund werden in der Objektbildung beide Gebäude je Anlagengruppe gemeinsam betrachtet. Das Honorar wird nach der Summe der anrechenbaren Kosten ermittelt. Zur besseren Verfolgbarkeit sind insbesondere Kostenaussagen, Planungskenndaten und Ausschreibungen je Gebäude einzeln zu ermitteln und zusammenfassend zu addieren.
Die Baudurchführung ist nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu realisieren.
Es ist vom Vorhandensein verschiedener Schadstoffe auszugehen, insbesondere KMF in Dämmungen sowie Asbest, z.B. in Bodenbelägen und Dichtungen. Hierzu gab es bereits Voruntersuchung, die Begleitung durch einen Schadstoffgutachter ist vorgesehen. Im Zuge des Rückbaus technischer Anlagen sind alle Schadstoffe vollständig fachgerecht zu entsorgen. Ziel ist ein Schadstofffreies Gebäude.
KG 410 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
In beiden Gebäuden soll die Sanitärinstallation gemäß vorliegendem Raumbuch erneuert werden. Die alten Installationen sollen vor der Sanierung komplett demontiert werden. Der Hausanschluss für die Trinkwasserversorgung im KR- Gebäude erfolgt aktuell direkt über den städtischen Versorger. Es ist zu prüfen, ob zukünftig eine Anbindung an das bestehende Campusnetz möglich ist. In den beiden öffentlichen Bauten ist jeweils ein barrierefreies WC zu beplanen. Die technischen Anlagen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In der Planung soll geklärt werden, ob sanitäre Einrichtungen unterhalb der Rückstauebene entfallen können.
Die Anschlüsse an die Regen- und Schmutzwasserentsorgung außerhalb der Gebäude im Jahr 2023 saniert. Technische Anlagen wie z.B. Zisternen zur Regenwassernutzung sollen in der Vorplanung geprüft werden.
KG 420 – Wärmeversorgungsanlagen
In beiden Gebäuden soll die Wärmeversorgung vollständig erneuert werden und in der Planung mittels Heizlastberechnung neu dimensioniert werden. Die alten Installationen sollen vor der Sanierung komplett demontiert werden. Die beiden Gebäude sollen zukünftig über das bestehende THN Campus - Nahwärmenetz versorgt werden. Dabei ist zu prüfen, ob die Anschlussleistung der Fernwärmeübergabestation (N-Ergie) ausreichend ist. Im KS-Gebäude liegt bereits ein Nahwärmeanschluss vor, die KR-Villa wird aktuell mit Gas beheizt. Hier muss ein Nahwärmeanschluss erstellt werden. Im Zuge der Planung soll geprüft werden, ob die Wärmebereitstellung über ein Niedertemperaturflächenheizsystem möglich ist.
KG 430 - Lufttechnische Anlagen
Im Bestand gibt es keine raumluft- oder kältetechnischen Anlagen. Im WC-Bereich soll zukünftig ein Mindestluftwechsel stattfinden.
Weitere technische Lüftungsanlagen sind bisher nicht angedacht, der Umfang soll auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden, die Nutzung von Fensterlüftung wird angestrebt.
Der sommerliche Wärmeschutz ist einzuhalten. Auch auf eine mechanische Kühlung soll so weit wie möglich verzichtet werden, allerdings mindestens für die notwendige EDV-Infrastruktur notwendig.
KG 480 – Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
Aktuell gibt es Überwachung per Gebäudeautomation. Zukünftig sollen Stör- und Betriebsmeldungen sowie die Zählung der Energieverbräuche der Anlagentechnik auf die übergeordnete Gebäudeleittechnik des technischen Betriebsdiensts aufgeschaltet werden.
Weitere technische Herausforderung im Zuge der Planung und Ausführung
Der bauliche Brandschutz ist konsequent umzusetzen, Zulassungen im Einzelfall sind zu vermeiden. Es wird davon ausgegangen, dass keine Brandschutztechnischen Anlagen aus der Anlagengruppen 7 notwendig sein werden. Weitere planerische Herausforderungen werden die begrenzten Technikflächen und die Realisierung des Schallschutzes sein.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 357142.86 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 26-077260
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 90489
Stadt: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-25 📅
Datum des Endes: 2036-03-21 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen,
die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss
beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung,
dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf
Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der
Baumaßnahme zu beschränken.
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen,
die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss
beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung,
dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf
Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der
Baumaßnahme zu beschränken.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Die Gewichtungen der Zuschagskriterien sind in den Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1 aufgelistet.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-11-30 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-24 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert. Eine Nachforderung von Referenzen wird ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
III.106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier
finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die
Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche
Berufsangehörige, die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche
Berufsangehörige juristischer Personen, die die
entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der
Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen
nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie
2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind
und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
III.106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier
finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die
Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche
Berufsangehörige, die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche
Berufsangehörige juristischer Personen, die die
entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der
Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen
nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie
2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind
und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier
finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die
Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also
ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden)
ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
erforderlich, dass beide Schadenskategorien im
Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten
Deckungssummen abgesichert sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier
finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die
Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also
ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden)
ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
erforderlich, dass beide Schadenskategorien im
Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten
Deckungssummen abgesichert sind.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier
finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die
Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise
Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt
III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier
finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die
Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere
die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung,
Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von
geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche
bei Nichtabführung von Beiträgen an die
Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5
v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der
Auftragnehmer kann stattdessen auch eine
Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als
selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers unter Ausschluss der
Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der
Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen.
Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen
1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser
Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2.
Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der
Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits
Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend
gemacht hat.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere
die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung,
Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von
geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche
bei Nichtabführung von Beiträgen an die
Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5
v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der
Auftragnehmer kann stattdessen auch eine
Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als
selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers unter Ausschluss der
Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der
Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen.
Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen
1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser
Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2.
Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der
Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits
Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend
gemacht hat.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags-/ Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen
nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§
123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach
Satzung oder Gesetz für den Bieter
Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche
(in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den
Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen
nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§
123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach
Satzung oder Gesetz für den Bieter
Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche
(in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den
Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen
einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“
Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)
auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages
abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen
abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der
Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO
tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf
den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal
auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten
Bietern über die Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform
eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal
gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform
hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform
muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene
oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt
ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das
Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in
Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden
im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf
der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw.
iTWOtender) unter:
https://download.arriba-
net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angeb
ot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen
einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“
Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)
auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages
abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen
abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der
Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO
tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf
den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal
auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten
Bietern über die Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform
eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal
gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform
hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform
muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene
oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt
ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das
Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in
Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden
im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf
der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw.
iTWOtender) unter:
https://download.arriba-
net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angeb
ot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Nordbayern
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981 531 277📞
Fax: +49 981 531 837 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg, Technische Geschäftsleitung, SG FBT
Nationale Registrierungsnummer: t:09113507198
Abteilung: Technische Geschäftsleitung, Sachgebiet FBT
Postanschrift: Bohlenplatz 18
Postleitzahl: 91054
Postort: Erlangen
Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Technische Geschäftsleitung, Sachgebiet FBT
E-Mail: fbt@stbaer.bayern.de📧
Telefon: 0911 3507 198📞
Fax: 0911 3507 194 📠
URL: https://www.stbaer.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 211-752789 (2026-10-29)