Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 6aEU Nr. 3 VOB/A vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
1.
Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).
2.
Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe). Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 6aEU Nr. 3 VOB/A von jedem nicht präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft (Bieter) und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
1.
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
2.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.
3.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
4.
die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
5.
Angabe des Lieferkettenmanagements- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
6.
Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmens und/ oder der Führungskräfte des Unternehmens
7.
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragserfüllung anwenden kann
8.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
9.
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.