Maßnahme i. R. des MULE Fördermittelprogrammes Landesgartenschau 2024 - Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten (VE37A)

Solestadt Bad Dürrenberg

Grobmassen
* 40 St Nadelgehölz, Co 60-80 liefern und pflanzen
* 854.550 St Blumenziwebel, Knolle liefern und pflanzen
* 2.520 St Staude liefern und pflanzen
* 2.000 m2 Staudenmatten liefern, verlegen
* 16.000 m2 Vegetationsfläche Stauden, Rosen, Gehölze pflegen, wässern, düngen, Pflegezeitraum 1 Jahr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-03 Auftragsbekanntmachung
2023-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Referenznummer: 2023-39-VE37A
Kurze Beschreibung:
Grobmassen * 40 St Nadelgehölz, Co 60-80 liefern und pflanzen * 854.550 St Blumenziwebel, Knolle liefern und pflanzen * 2.520 St Staude liefern und pflanzen * 2.000 m2 Staudenmatten liefern, verlegen * 16.000 m2 Vegetationsfläche Stauden, Rosen, Gehölze pflegen, wässern, düngen, Pflegezeitraum 1 Jahr
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saalekreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Solestadt Bad Dürrenberg
Postanschrift: Hauptstraße 27
Postleitzahl: 06231
Postort: Bad Dürrenberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.badduerrenberg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@badduerrenberg.de 📧
Telefon: +49 3462-9987035 📞
Fax: +49 3462-9987061 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531649 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531649 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-08 📅
Datum des Beginns: 2023-10-04 📅
Datum des Endes: 2024-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 151-482364
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß der §§ 55 VgV und 14 EU VOB/A, Bieter sind hierbei nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grobmassen
* 40 St Nadelgehölz, Co 60-80 liefern und pflanzen
* 854.550 St Blumenziwebel, Knolle liefern und pflanzen
* 2.520 St Staude liefern und pflanzen
* 2.000 m2 Staudenmatten liefern, verlegen
* 16.000 m2 Vegetationsfläche Stauden, Rosen, Gehölze pflegen, wässern, düngen, Pflegezeitraum 1 Jahr
siehe II.1.4
Beschreibung der Optionen:
Mindestanforderungen an Nebenangebote
* Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
*Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
*Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
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*Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
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*Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
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*Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
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*Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen.
Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen.
Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06231 Bad Dürrenberg Kurpark

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
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Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 6aEU Nr. 1 VOB/A von nicht präqualifizierten Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
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1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
3.
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 6aEU Nr. 2 VOB/A von nicht präqualifizierten Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft (Bieter) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
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1.
die Vorlage einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR
2.
eine Erklärung über den Umsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i. H. v. mindestens 400.000 EUR.
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 6aEU Nr. 2 Satz 2 VOB/A von jedem nicht präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft ( Bieter) und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
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Urkalkulation
[Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen).]
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Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
3.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
4.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
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5.
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
6.
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Mindeststandards:
Für diese Ausschreibung sind die Vorgaben der Tarifverträge für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau zu beachten, aus denen sich die hier relevanten Entgelte ergeben. Abrufbar unter:
https://ddatabox.dataport.de/public/download- shares/uPscfMaYWWMn7NDcsyBzgVOAY4LwbFEU
Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 7.6 wird ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA und beträgt demnach 13,48 EUR/h.
Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes kann unter folgendem Link nachvollzogen werden:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 6aEU Nr. 3 VOB/A vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
1.
Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).
2.
Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe). Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 6aEU Nr. 3 VOB/A von jedem nicht präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft (Bieter) und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
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Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
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Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.
3.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
4.
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären.
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Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatts 124 VHB 2017 Stand 2019 „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“.
Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer und jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Bei jedem anderem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
werden (Nachunternehmer und / oder Eignungsleihe) erfolgt die Einreichung auf gesondertes Verlangen.
Die Einhaltung sowie den Nachweis der geforderten Bedingungen bezüglich des Mindeststundenentgelts, siehe dazu Punkt III.1.2 (Mindeststandards) dieser Bekanntmachung sowie Formblatt 1_Tariftreue.
Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/ Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1.
Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2.
Formblatt 5 Nachweis Ermittlung Mittellohn zu VHB 221/ 222 Kalkulation der Preisermittlung
Bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist das Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
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Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot sind abzugeben:
Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Solestadt Bad Dürrenberg
Hauptstraße 27
06231 Bad Dürrenberg
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß der §§ 55 VgV und 14 EU VOB/A, Bieter sind hierbei nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531649 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bieter mit dem Angebot einzureichen
1.
Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
2.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
3.
Die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
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Baustrom, Bauwasser
Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung.
Ebenso stellt der AG einen zentralen Sanitärcontainer zur Verfügung.
Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max. 100 m ist Sache des Auftragsnehmers. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt:
Baustrom: 0,2 %
Bauwasser: 0,2 %
BauWC: 0,2 %
Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %.
Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme und ist begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
Sicherheitsleistungen
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 151-482364 (2023-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 402 450 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 194-606962
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 151-482364
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bieter mit dem Angebot einzureichen 1. Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) 2. Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm 3. Die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund --- Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. --- Baustrom, Bauwasser Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung. Ebenso stellt der AG einen zentralen Sanitärcontainer zur Verfügung. Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max. 100 m ist Sache des Auftragsnehmers. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt: Baustrom: 0,2 % Bauwasser: 0,2 % BauWC: 0,2 % --- Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %. --- Vertragsstrafe Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme und ist begrenzt auf 5 % der Auftragssumme. --- Sicherheitsleistungen Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-04 📅
Name: Flower Your Place B.V.
Postort: WT Boskoop
Postleitzahl: 2771
Land: Niederlande 🇳🇱
Utrecht 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 402 450 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2023/S 194-606962 (2023-10-04)