Beschreibung der Beschaffung
1. Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung
Teil A: BMEL-Halle 23a
Die Internationale Grüne Woche (IGW) ist die weltgrößte Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau und zugleich die weltgrößte Verbrauchermesse in diesem Segment. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) präsentiert sich mit einem individuellen Auftritt in Halle 23a.
Bei der Baumaßnahme für die Beteiligung des BMEL auf der IGW 2025 geht es in Halle 23a um die Schaffung einer modernen offenen Hallenatmosphäre mit verbrauchernaher, interaktiver Informationsvermittlung. Der Dialog mit dem Messepublikum spielt dabei eine übergeordnete Rolle. Für diese Aufgabe wird ein sowohl in Fragen der Gestaltung als auch in der Bauabwicklung versiertes und leistungsfähiges Planungsteam Objektplanung / Technische Ausrüstung gesucht.
Vom Auftragnehmer wird eine räumlich gestalterische Planung erwartet, die flexibel genug ist, unterschiedliche Inhalte und Akteure aufzunehmen und trotzdem eine starke Identität des BMEL als Absender vermittelt. Zudem müssen Sonderveranstaltungen und Abendempfänge entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers durchgeführt werden können und vom Auftragnehmer gestalterisch, planerisch und organisatorisch vorbereitet und durchgeführt werden. Die vom Auftragnehmer erwartete flexible räumlich gestalterische Planung muss kurzfristige Leistungsänderungen in Form von Planungsanpassungen hinsichtlich thematischer Ausstellungssegmente, Aufnahme neuer Themenbereiche, Streichung vorhandener Themenbereiche etc. ermöglichen.
Es sind insgesamt vier Hallenbereiche zu gestalten:
Funktionsbereich
Aktionsbereich
Ausstellungbereich
Backstage-Bereich und Lager
Die Halle 23a auf dem Messegelände der Messe Berlin verfügt über eine Bruttogrundfläche von ca. 2.661 m².
Die für die Internationale Grüne Woche 2025 vorgesehenen Projektkosten belaufen sich auf ca. 3 Mio. € netto. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 300, 400, 600 und 700 nach DIN 276-1, soweit nicht in Kostengruppe 600 erfasst, auch die Kosten der „Grafik“ bzw. die Kosten entsprechend des Datenblattes AMP.
Teil B: BÖL-Stand in der BIO-Halle 22a
Seit 2003 werden dem Messepublikum Themen zum ökologischen Landbau über das Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL) des BMEL an einem Stand und einer Hallenbühne in der BIO-Halle präsentiert. Die BIO-Halle wird 2024 wieder erstmalig, nach mehreren Jahren Pause, bespielt und soll auch künftig in unmittelbarer Nachbarschaft zur BMEL-Halle verortet werden, sodass Synergieeffekte zwischen den beiden Hallen entstehen. Der BÖL-Stand mit Hallenbühne in der BIO-Halle schlägt gestalterisch einen Bogen zur BMEL-Halle. Entwurfsbestimmenden Elemente der Halle 23a sollen sich daher auch im BÖL-Stand und der Bühne wiederfinden und deutlich erkennbar sein.
Die Bio-Branche (Verbände und Wirtschaftsunternehmen) informiert in der Bio-Halle das Messepublikum über die ökologische Ernährungswirtschaft. Der BÖL-Stand des BMEL mit Hallenbühne soll das Zentrum der BIO-Halle sein und sich gestalterisch entsprechend präsentieren. Ziel des Messeauftritts ist es, das Messepublikum umfassend über alle relevanten Themen des ökologischen Landbaus und der ökologischen Ernährungswirtschaft zu informieren. Neben der landwirtschaftlichen Erzeugung steht die gesamte Wertschöpfungskette im Mittelpunkt der Kommunikation und Darstellung. Der Messeauftritt hat einen interaktiven und dialogorientierten Charakter. Der BÖL-Stand in der BIO-Halle 22a inkl. Bühne soll eine Bruttogrundfläche von ca. 500 m² (350 m² für den Stand + 150 m² für Bühne und Sitzplatzbereich) haben und sowohl als Kopf-, Eck- oder Inselstand flexibel einsetzbar sein.
Der BÖL-Stand muss Platz für die Umsetzung eines stark erlebnisorientierten, interessanten, interaktiven Programms am Messestand und auf der Hallenbühne bieten.
Der rund 500 m² große, moderne, sichtbar nachhaltiger Stand gliedert sich in fünf offene Bereiche:
- ein Informationsbereich (Info-Corner) in der Hauptanlaufrichtung,
- ein Ausstellungsbereich mit Aktionsmöglichkeiten (Mitaussteller mit inhaltlichen Schwerpunkten und Exponaten),
- ein Loungebereich für Matchmaking und Aufenthalt von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit Bewirtung mit kalten und warmen Getränken,
- eine Hallenbühne in der Nähe des Standes oder standintegriert und
- ein nicht öffentlicher Logistikbereich mit Lager, Küche und Garderobe mit Schließfächern sowie Büro.
Zusätzlich ist in der Nähe ein weiteres Lager, mit Kühlschrank, Garderobe mit Schließfächern und Ablageflächen für Materialien einzuplanen. Für die ausgeschriebene Leistung steht dem Auftragnehmer ein Budget von maximal 300.000 Euro netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer für die IGW 2025 zur Verfügung.
Ausführliche Beschreibung siehe auch Anlage 13 Aufgabenbeschreibung.
- Auftraggeber/Nutzer: BMEL
Ausführungszeitraum (Planung und Auf- und Abbau Messestand 2025): 06/2024 bis 01/2025
Folgeveranstaltungen Messen jeweils Januar 2026 bis 2028
2. Gegenstand des Auftrages
- Grundleistungen der Objektplanung (Innenräume) gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI 2021,
- einschließlich der Ausstattung, sowie grafische Gestaltung
- Anteile der Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI 2021
- und gegebenenfalls die Leistungen der Fachplanung der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI 2021
- sowie besondere Leistungen für die baulichen Anlagen.
In den Jahren 2026 bis 2028 sind weitere Messeauftritte der BMEL-Halle geplant (Januar 2026, Januar 2027, Januar 2028).
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt die Beauftragung der Objektplanung Innenräume und grafische Gestaltung sowie Anteile der Fachplanung Technische Ausrüstung und gegebenenfalls der Tragwerksplanung in ca. März 2024.
Das (BMEL) beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1: LPH 1 bis 4
Stufe 2: LPH 5 (optional)
Stufe 3: LPH 6 bis 7 (optional)
Stufe 4: LPH 8 (optional)
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht