Kurze Beschreibung
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Bewachung der dezentralen Unterkunft in 82362 Weilheim, Kerschensteinerstraße
2 mit maximal 60 Bewohnern.
Folgende Dienstleistungen sind zu erbringen: Eingangskontrolle, die Überprüfung der Pässe, die Einhaltung der Hausordnung (siehe Anlage 1)
im gesamten Gebäudekomplex.
Die geplante Laufzeit des hier ausgeschriebenen Dienstleistungsvertrages ist voraussichtlich vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 und endet ohne,
dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den bestehenden Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern. Zwei Monate vor Ablauf der
Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht.
Soweit der Mietvertrag das in der Ausschreibung genannte Objekt vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit aufgelöst oder gekündigt wird, endet insoweit automatisch auch der Vertrag zu Erbringung der Sicherheitsdienstleistung zu dem Zeitpunkt der in der Kündigung / des
Auflösungsvertrages genannten Frist.
Gegenstand des Auftrages sind die Objektbewachung und die Gewährleistung der Sicherheit im Gebäude. Bei der Erbringung der Leistung
berücksichtigt der Auftragnehmer die besondere Sensibilität des Auftrags, die erhöhte Öffentlichkeitswirkung und die Besonderheiten im Umgang mit ausländischen Mitbürger/innen wie z. B. Sprachbarrieren, Traumata, unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen und trägt diesen Rechnung. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit der Besucher, der eingesetzten Mitarbeiter/innen des Auftraggebers sowie weiterer Dienstleister des Auftraggebers im Gebäude sicherzustellen. Er gewährleistet, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte im Gebäude, im Zuge der von ihm zu erbringenden Leistungen erfasst, regelmäßig überprüft und so Sicherheitsrisiken vermieden werden. Hierbei darf der Auftragnehmer keine hoheitlichen Tätigkeiten ausüben. Er ist insbesondere nicht befugt, Disziplinarmaßnahmen anzuordnen bzw. anzuwenden. Die Rahmenbedingungen und Grenzen einer Bewachungstätigkeit i. S. der Bewachungsverordnung werden vom Auftragnehmer strikt eingehalten. Bei den von ihm zu erbringenden Leistungen unterliegt der Auftragnehmer der ständigen Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Zuständige Ansprechpartner/innen des Auftraggebers sind der Sachgebietsleiter des Sachgebietes 34 -Asylleistung und Integration- und der Sachbereichsleiter 34.1 -Unterbringung und Bezirksbetreuung- sowie jeweils dessen Stellvertreter.
Damit der Auftraggeber seine Aufsichtspflicht über die Tätigkeiten des Auftragnehmers wahrnehmen kann, finden regelmäßige Besprechungen
statt. Hierfür können im Organisationskonzept Vorschläge unterbreitet werden, die bei Zuschlagserteilung Vertragsinhalt werden. Vor
Leistungsbeginn führt der Auftraggeber gemeinsam mit dem Auftragnehmer eine gemeinsame Begehung durch. Am Ende der Begehung werden dem Auftragnehmer gegen Unterzeichnung des entsprechenden Übergabeprotokolls die entsprechenden Zugangsequipments übergeben, die er entsprechend quittiert. Die insoweit verantwortlichen Personen werden dem Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung ebenfalls -spätestens im Übergabeprotokoll – inklusive dessen Stellvertreter mitgeteilt. Spätester Zeitpunkt ist auch hierfür das Übergabeprotokoll. Der ordnungsgemäße Betrieb ist möglichst auch in Notfallsituationen aufrechtzuerhalten.