Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1) Inhaltlich zur Projektaufgabe 2 vergleichbare Referenzprojekte zu den Ziffern II.1.4, II.2.4 und III.1.3 (1), Gewichtung 30 %.
Für das Kriterium (1) können je anzugebender Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden durch 2 dividiert und mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 30% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
2) Hinsichtlich Leistungsumfang 2 vergleichbare Referenzprojekte öffentlicher Auftraggeber zu Ziffer III.1.3 (2), Gewichtung 20 %.
Für das Kriterium (2) können je anzugebender Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden durch 2 dividiert und mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Hinweis zu Kriterium (1) und (2):
Die für die Kriterien (1) und (2) je einzelner Referenz erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die Darstellung der benannten Referenzen im Vergleich dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entsprechen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (1) und (2) jeweils zwei Referenzen wertbar. Sofern geeignet, können die Referenzen auch für beide Kriterien angeben werden.
Die vom Bewerber anzugebenden Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
3) Angaben zum Personalstand, Gewichtung 10%
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Geschäftsjahren und heute gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Freianagenplanung].
Eine durchschnittliche Anzahl von 11 Mitarbeitern pro Jahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Wert überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
2 bis 4 Mitarbeiter=1 Punkt;
5 bis 7 Mitarbeiter =2 Punkte;
8 bis 10 Mitarbeiter =3 Punkte;
ab 11 Mitarbeiter = 4 Punkte.
4) Angaben zur Büroorganisation zu Ziffer III.1.3(5), Gewichtung: 10%
Beschreibung der Maßnahmen und Mittel zur Sicherstellung des Prozess- und Qualitätsmanagements, nach den Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI gegliedert (siehe Ziffer 3.4 MPG-Bewerbungsbogen).
5) Detailangaben zu Kostenverfolgung und Kostenfeststellung, Gewichtung: 10 %
Aussagekräftige Detailangaben zu strukturierten Kostenverfolgung sowie zur finalen Kostenfeststellung führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
6) Detailangaben zu Terminplanungen, Gewichtung: 10 %
Aussagekräftige Detailangaben zu strukturierten Terminplanungen mit Vorlage von Mustern zu Rahmen- und Detailterminplänen (Bauablaufplanung) führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
7) Durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz für das Leistungsbild gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt Freianlagen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, , Gewichtung: 10%
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt Freianlagen anzugeben.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.2 beschrieben.
100.000-149.999 € = 1 Punkt;
150.000-199.999 € = 2 Punkte;
200.000-250.000 € = 3 Punkte;
ab 250.001 = 4 Punkte.
Wird ein Netto-Umsatz > 250.001 € nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die je Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien.
Bei den vorgenannten Bewertungskriterien (3) und (7) erfolgt die Bewertung entsprechend der bei diesen Kriterien jeweils spezifisch angegebenen Bewertungsabstufung.
Für alle anderen Kriterien (Unterkriterien) erfolgt die Bewertung anhand einer Wertungsskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber den Projektvorgaben bezogen auf das jeweilige Kriterium.
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jew. Kriterium weist geringfüge Abstriche gegenüber den Projektvorgaben auf;
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jew. Kriterium weist deutliche Abstriche gegenüber den Projektvorgaben auf;
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jew. Kriterium weist schwerwiegende Abstriche gegenüber den Projektvorgaben auf;
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist gegenüber dem besten Teilnahmeantrag nicht oder kaum einschlägige/ unbrauchbare Angaben auf.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung).