Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Feld nicht die Erläuterung der allg. Punktevergabe zu den Kriterien angegeben werden kann. Unter II.2.14) Zusätzliche Angaben steht Ihnen diese zur Verfügung.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1) Inhaltlich zur Projektaufgabe 2 vergleichbare Referenzprojekte zu den Ziffern II.1.4, II.2.4 und III.1.3 (1), Gewichtung 30 %.
Für das Kriterium (1) können je anzugebender Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden durch 2 dividiert und mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 30% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
2) Hinsichtlich Leistungsumfang 2 vergleichbare Referenzprojekte öffentlicher Auftraggeber zu Ziffer III.1.3 (2), Gewichtung 20 %.
Für das Kriterium (2) können je anzugebender Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden durch 2 dividiert und mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Hinweis zu Kriterium (1) und (2):
Die für die Kriterien (1) und (2) je einzelner Referenz erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die Darstellung der benannten Referenzen im Vergleich dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entsprechen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen zu Kriterium (1) und (2) jeweils zwei Referenzen wertbar. Sofern geeignet, können die Referenzen auch für beide Kriterien angeben werden.
Die vom Bewerber anzugebenden Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
3) Angaben zum Personalstand, Gewichtung 10%
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Geschäftsjahren und heute gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Freianagenplanung].
Eine durchschnittliche Anzahl von 18 Mitarbeitern pro Jahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Wert überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
6 bis 9 Mitarbeiter =1 Punkt;
10 bis 13 Mitarbeiter =2 Punkte;
14 bis 17 Mitarbeiter =3 Punkte;
ab 18 Mitarbeiter = 4 Punkte.
4) Angaben zur Büroorganisation zu Ziffer III.1.3(4), Gewichtung: 10%
Beschreibung der Maßnahmen und Mittel zur Sicherstellung des Prozess- und Qualitätsmanagements, nach den Leistungsphasen 2 bis 9 HOAI gegliedert (siehe Ziffer 3.3 MPG-Bewerbungsbogen). Eine schlüssige Darstellung der Organisation von der Vorplanung bis zur Inbetriebnahme und Fertigstellung der Außenanlagen sowie zur Gewährleistungsverfolgung nach Übergabe an den Nutzer führt zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten (siehe Ziffer 3.3 MPG-Bewerbungsbogen).
5) Detailangaben zu Kostenermittlung, Gewichtung: 10 %
Aussagekräftige Detailangaben zu strukturierten Kostenermittlungen nach DIN 276 mit Vorlage von Mustern zu Vergabeeinheiten (Bauelement- und Gewerke-Methode) führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
6) Detailangaben zu Terminplanungen, Gewichtung: 10 %
Aussagekräftige Detailangaben zu strukturierten Terminplanungen mit Vorlage von Mustern zu Rahmen-, General-, Grob- und Detailterminplänen führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
7) Durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz für das Leistungsbild gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt Freianlagen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gewichtung: 10%
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt Freianlagen anzugeben.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.2 beschrieben.
100.000-199.999 € = 1 Punkt;
200.000-299.999 € = 2 Punkte;
300.000-399.999 € = 3 Punkte;
ab 400.000 = 4 Punkte.
Wird ein Netto-Umsatz > 400.000 € nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.