Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften (Göttingen) - Sanierung Haus 11: BNB-Koordinator

Max-Planck-Gesellschaft Abt.III

Die Liegenschaft des geisteswissenschaftlichen MPI zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen umfasst drei Gebäude: eine Altbau Villa, Hermann-Föge-Weg 12, und auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gebäude aus den 1950er Jahren (G 11-A) mit einem Anbau aus den 1970er Jahren (G 11-N), beide Herman-Föge-Weg 11. Das Gebäude G 11-N steht seit Januar 2019 aufgrund erheblicher Brandschutzmängel leer. Im Rahmen der geplanten Maßnahme soll das in Stahlskelett­konstru+C19ktion errichtete Gebäude G 11-N entkernt, brandschutztechnisch ertüchtigt und ausgebaut werden. Eine Asbestsanierung muss durchgeführt werden. Fassade und Dach müssen energetisch optimiert werden. Es ist eine Büronutzung mit Kommunikationsflächen und Bibliothek geplant. Zusätzlich soll im Rahmen der Maßnahme die Fassade des Gebäude G 11-A (Zweischalige Mauerwerkskonstruktion mit Verblendmauerwerk) energetisch ertüchtigt und in ihrem Erscheinungsbild so verändert werden, dass die beiden Gebäude G 11-A und G 11‑N (Pfosten‑Riegel‑Fassade) optisch ein einheitliches und harmonisches Ensemble bilden. In Gebäude G 11-A befindet sich im UG eine ehemalige Hausmeisterwohnung, die im Zuge der Maßnahme für eine Büronutzung saniert und umgebaut werden soll. Nach der Sanierung soll die interne Verbindung beider Gebäude, die aufgrund der Brandschutzmängel gekappt wurde, wiederhergestellt sein. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ gem. Anlage A1 „Leistungsbild BNB Koordinator“ des Vertragsentwurfs zzgl. Besonderer Leistungen. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist dem Honorarformblatt der Anlage 04 zu entnehmen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.

Deadline

Deadline 2026-09-28

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften (Göttingen) - Sanierung Haus 11: BNB-Koordinator
Referenznummer: Z.GESI.A.000309.VgV.BNB.3101
Kurze Beschreibung:
Die Liegenschaft des geisteswissenschaftlichen MPI zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen umfasst drei Gebäude: eine Altbau Villa, Hermann-Föge-Weg 12, und auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gebäude aus den 1950er Jahren (G 11-A) mit einem Anbau aus den 1970er Jahren (G 11-N), beide Herman-Föge-Weg 11. Das Gebäude G 11-N steht seit Januar 2019 aufgrund erheblicher Brandschutzmängel leer. Im Rahmen der geplanten Maßnahme soll das in Stahlskelett­konstru+C19ktion errichtete Gebäude G 11-N entkernt, brandschutztechnisch ertüchtigt und ausgebaut werden. Eine Asbestsanierung muss durchgeführt werden. Fassade und Dach müssen energetisch optimiert werden. Es ist eine Büronutzung mit Kommunikationsflächen und Bibliothek geplant. Zusätzlich soll im Rahmen der Maßnahme die Fassade des Gebäude G 11-A (Zweischalige Mauerwerkskonstruktion mit Verblendmauerwerk) energetisch ertüchtigt und in ihrem Erscheinungsbild so verändert werden, dass die beiden Gebäude G 11-A und G 11‑N (Pfosten‑Riegel‑Fassade) optisch ein einheitliches und harmonisches Ensemble bilden. In Gebäude G 11-A befindet sich im UG eine ehemalige Hausmeisterwohnung, die im Zuge der Maßnahme für eine Büronutzung saniert und umgebaut werden soll. Nach der Sanierung soll die interne Verbindung beider Gebäude, die aufgrund der Brandschutzmängel gekappt wurde, wiederhergestellt sein. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ gem. Anlage A1 „Leistungsbild BNB Koordinator“ des Vertragsentwurfs zzgl. Besonderer Leistungen. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist dem Honorarformblatt der Anlage 04 zu entnehmen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Hochbau 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 5bd01e45-3f55-401b-8701-0621ef46a9c3
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Fristende mit der Übermittlung der Angebotsunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach § 126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung und der Teilnehmer am Verfahren sowie Gewährleistung eines reibungslosen Verfahrensablaufes können Bieterfragen lediglich bis 9 Kalendertage vor Fristende zur Einreichung der Angebote gestellt werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Postleitzahl: 37073
Stadt: Göttingen, Hermann-Föge-Weg 11
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen 🏙️
Dauer: 50 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-28 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-17 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber entscheidet anhand der vorliegenden Konzepte, ob und in welchem Umfang technische Aufklärungsgespräche geführt werden. Diese technischen Aufklärungsgespräche dienen allein der Klärung von Rückfragen zu den Konzepten und der Leistungskonzeption. Eine Verhandlung über die vorgelegten Angebote, den zugrundeliegenden Leistungsumfang bzw. Vertragsinhalte erfolgt explizit nicht. Ebenso erfolgt keine Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit Einreichung dieses Eignungsnachweises bestätigt der Bieter, dass er nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staats eingetragen ist (für Bieter mit Sitz in Deutschland: es wird bestätigt, dass der Bieter in ein entsprechendes Handelsregister, Partnerschaftsregister bzw. Berufsregister ordnungsgemäß eingetragen ist, soweit der Bieter zur Eintragung verpflichtet ist). Weiter bestätigt der Bieter mit Einreichung dieses Eignungsnachweises, dass die im Auftragsfall für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die erforderliche Qualifikation als Architekten bzw. Ingenieure (oder vergleichbar) gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV verfügen.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zum Personalbestand für entsprechende Dienstleistungen, die beauftragt werden sollen, für die Jahre 2023, 2024 und 2025, wobei die fest angestellte Mitarbeiter/innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber/in bzw. -Geschäftsführer/in sind. Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente (VZÄ) entsprechend umzurechnen (ohne freie Mitarbeiter/innen, Praktikant/innen und Aushilfen). Geforderte Mindestanforderungen: Mittelwert über die Jahre 2023 - 2025 ≥ 2 Personen (VZÄ). (Bieterrgemeinschaften werden in Summe gewertet).
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit Einreichung dieses Eignungsnachweises verpflichtet sich der zukünftige Auftragnehmer vor Auftragserteilung - jedoch erst nach Aufforderung durch die Auftraggeberin – zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche- eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung gem. Maßgaben des Vertrages (vgl. Anlage 06) abzuschließen bzw. eine verbindliche Bestätigung des Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers einzureichen, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wird und die Versicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten. Die Vorlage eines Versicherungsnachweises mit dem Eignungsnachweises ist nicht erforderlich und nicht gewünscht. Im Falle einer Bietergemeinschaft – spätere Arbeitsgemeinschaft (ARGE) – ist im Auftragsfall entweder der Abschluss einer derartigen Haftpflichtversicherung für die Arbeitsgemeinschaft bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen wird nachzuweisen oder, wenn eine solche Versicherung für die ARGE nicht abgeschlossen werden soll, das Bestehen bzw. eine verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. eines Versicherungsmaklers, dass eine derartige Versicherung abgeschlossen wird, von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Geforderte Mindestanforderungen: Folgende Deckungssummen sind für die Berufshaftpflichtversicherung mindestens erforderlich mit dem Eignungsnachweis zu bestätigen und im Auftragsfall nachzuweisen: - min. 3.000.000 EUR für Personenschäden und - min. 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; - je pro Jahr 2-fach maximiert (bei Projektversicherung/Excedentendeckung 1-fach maximiert)
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Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zum Mindestjahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich, der beauftragt werden soll. Geforderte Mindestanforderungen (Bietergemeinschaften werden in Summe gewertet): Mittelwert in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ≥ 40.000 € netto.
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Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit der Einreichung des Eignungsnachweises bestätigt der Bieter, dass er über die erforderliche technische Ausstattung verfügt, um eine fachgerechte Leistungserbringung in dieser Beauftragung zu gewährleisten.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Übergeordnete Anforderungen an die Referenzen Nr. 01 und 02: - Der Bieter hat die Angaben zu den Mindestanforderungen sowie allgemeine Referenzinformationen in dem Abschnitt Nr. 03 und 04 anzugeben. Die Beschreibung der Rangfolgebildung kann der Anlage 01, Kap. 4.2 entnommen werden. - Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Angebote mit (Teil-)Schlussrechnung abgeschlossen wurde. - Die Auftraggeberin behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem angegebenen Auftraggeber/innen auf Plausibilität zu überprüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Referenz
1 (Pflicht): Mindestanforderungen: - Eine vergleichbare Leistung für die "Sanierung eines Bürogebäudes" als persönliche Referenz der vorgesehenen Projektleitung - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Begleitung über die Phasen "Vorplanung, Entwurf, Ausführung und Zertifizierungsdokumentation/Abnahme" - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Baukosten (KG 300 bis 400) ≥ 2,5 Mio. € netto - Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 der Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 5 Jahre
2 (Pflicht) Mindestanforderungen: - Eine vergleichbare Leistung für die "Sanierung eines Bürogebäudes" zur Koordination und Dokumentation nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) für eine vergleichbare Bauaufgabe mit angestrebter Zielsetzung einer BNB-Zertifizierung "Silber oder höher" - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Begleitung über mind. eine der vier Phasen "(1) Vorplanung, (2) Entwurf, (3) Ausführung und (4) Zertifizierungsdokumentation/Abnahme" - Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Baukosten (KG 300 bis 400) ≥ 2,5 Mio. € netto - Abschluss der Referenz gem. Nr. 3.0 der Anlage 03 (Eignungsmatrix) innerhalb der letzten 5 Jahre
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Falls Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten: Bietergemeinschaft sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EURechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung wird mit Einreichung des Angebotes durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
(...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
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vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Max-Planck-Gesellschaft Abt.III
Nationale Registrierungsnummer: e7a1ce47-7cae-456b-936c-6931c9d8feb6
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de 📧
Telefon: +49 8921080 📞
URL: http://www.mpg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9ad3e44a-ef18-4758-a7e0-c538fecf3bd8 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9ad3e44a-ef18-4758-a7e0-c538fecf3bd8 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Angebotes erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9ad3e44a-ef18-4758-a7e0-c538fecf3bd8 Für die Abgabe Ihres Angebotes ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebot einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebotes sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bieter Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bieter zur Einsicht zur Verfügung. Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Fristende über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Angebotes zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bieters.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 7838f1fa-bf24-45dc-8542-8c3275cf4f35
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 167-598579 (2026-08-28)