Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Berliner Wasserbetriebe
Nationale Registrierungsnummer: DE136630247
Postanschrift: Cicerostr. 28
Postort: Berlin
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Hier nur eine grobe Beschreibung der Leistungen und Mengen. Die Details sind der jeweiligen Baubeschreibung und den Leistungsverzeichnisse zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Hier nur eine grobe Beschreibung der Leistungen und Mengen. Die Details sind der jeweiligen Baubeschreibung und den Leistungsverzeichnisse zu entnehmen.
Leitungsbau für Trink-, Schmutz- und Regenwasser sowie Strom und Telekommunikation:
- Trinkwasser etwa 550 Meter.
- Schmutzwasser etwa 600 Meter.
- Regenwasser mit Versickerungsanlagen etwa 650 Meter.
- Leerrohrtrassen für Strom etwa 1300 Meter und Kabelverlegung etwa 1700 Meter.
- Leerrohrtrassen für Telekommunikation etwa 550 Meter.
- Straßenbauarbeiten mit Stellplätzen, Promenaden und Gehwegen etwa 750 Meter.
- Straßenbeleuchtung mit etwa 60 Leuchten.
Freiraumgestaltung mit etwa 30 Fahrradanlehnbügeln, etwa 10 Abfallbehälter sowie etwa 20 freistehende Bänke. Zudem etwa 35 Baumpflanzungen, etwa 500 m2 Strauchpflanzungen und etwa 2500 m2 Rasenansaat.
Rückbau des Pförtnerhauses mit etwa 55 m2 Grundfläche und etwa 4 Meter Höhe.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Durch etwaige Bauzeitenverlängerungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Neben den Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Neben den Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden, gilt für alle
Geschäftsbereiche deutsches Recht und die deutsche Sprache.
Der Auftraggeber verfährt nach VOB/A-EU, VOB/B und VOB/C.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Bietern, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Nachweisführung der Geeignetheit ist kumulativ für die nachfolgenden Leistungsbereiche erforderlich. Zur vorläufigen Nachweisführung sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Nachweisführung der Geeignetheit ist kumulativ für die nachfolgenden Leistungsbereiche erforderlich. Zur vorläufigen Nachweisführung sind Eigenerklärungen ausreichend. Als Beleg für die abgegebenen Eigenerklärungen verlangt der Auftraggeber von denjenigen Bietern, die in die engere Wahl der Zuschlagserteilung kommen - nach gesonderter Aufforderung - binnen festgelegter Frist die geforderten Nachweise.
“Der Nachweis für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit kann durch einen Eintrag im ULV oder in die Liste des Vereins für die...”
Der Nachweis für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit kann durch einen Eintrag im ULV oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) oder Einzelnachweise (Finanzamt, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) oder eine Eigenerklärung geführt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Nachweisführung der Geeignetheit ist kumulativ für die nachfolgenden Leistungsbereiche erforderlich. Zur vorläufigen Nachweisführung sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Nachweisführung der Geeignetheit ist kumulativ für die nachfolgenden Leistungsbereiche erforderlich. Zur vorläufigen Nachweisführung sind Eigenerklärungen ausreichend. Als Beleg für die abgegebenen Eigenerklärungen verlangt der Auftraggeber von denjenigen Bietern, die in die engere Wahl der Zuschlagserteilung kommen - nach gesonderter Aufforderung - binnen festgelegter Frist
die geforderten Nachweise.
Eine Nachweisführung kann auch durch die Vorlage einer entsprechenden Präqualifikation (bzw. gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten) und/oder Zertifizierung/Qualitätssiegels erfolgen, sofern und insoweit der Bewerber/Bieter nachweist, dass die Erfüllung der jeweiligen Eignungskriterien aus den beigefügten Anlagen zu den jeweiligen Eignungskriterien durch die Präqualifikation (bzw. gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten) und/oder
Zertifizierung/Qualitätssiegel vollständig abgedeckt sind.
Sämtliche Anforderungen zum Kanalnetz, Rohrnetz und der endgültigen Straßenwiederherstellung sind Mindestanforderungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Rohrnetz:
Details zu den Druckrohr Eignungskriterien sind in den Vergabeunterlagen, Anlage "Eignungskriterien für Druckrohr", enthalten. Der Nachweis zur...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Rohrnetz:
Details zu den Druckrohr Eignungskriterien sind in den Vergabeunterlagen, Anlage "Eignungskriterien für Druckrohr", enthalten. Der Nachweis zur Erfüllung dieser Eignungskriterien kann durch die Vorlage von Einzelnachweisen erbracht werden. Hierzu sind die Anforderungen an die Nachweise in der Anlage "Eignungskriterien für Druckrohr" zu beachten. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn der Bewerber den Besitz einer Bescheinigung gemäß dem DVGW- Arbeitsblatt GW 301 "W3 ge, pe" nachweist.
Mittelspannung:
Für die Mittelspannungsmontagen und das gesamte Anmelde- und Erprobungs- und Inbetriebnahmeprozedere sind Fachfirmen bzw. der Nachweis der Fachkunde erforderlich. Aus den zu leistenden Montagen sowie den gegenüber dem Versorger zu unterschreibenden Nachweise ergeben sich die Anforderungen an die Fachkunde.
Die Firma muss im Verzeichnis von Stromnetz Berlin eingetragen sein und die notwendigen Berechtigungen besitzen.
Abbrucharbeiten:
Für die Asbest-Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ist gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) eine zertifizierte Fachfirma für TRGS 519 erforderlich. Befähigung zum Arbeiten mit elektronischen Nachweisverfahren, bspw. Zedal.
Straßenbauarbeiten:
Mitgliedschaft im ULV des Landes Berlin für Straßenbau erforderlich, falls hierfür keine Präqualifikation vorliegt.
Die genauen Anforderungen an die Bauleistung sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-06
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-06
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Ohne Teilnahme von Bietern.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes...”
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird.
Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Geeignetheit auf ein anderes Unternehmen (Drittunternehmen/Unterauftragnehmer) beruft, muss er/sie die Eignungsangaben auch für das andere Unternehmen einreichen. Wird zum Nachweis der Kriterien auf die Leistung von anderen Unternehmen (Drittunternehmen) verwiesen, so werden diese nur berücksichtigt, wenn der jeweilige andere Unternehmer eine unterschriebene Verpflichtungserklärung abgibt, wonach dieser bereit ist, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Siehe Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter- /Tochter- / Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde teilweise die männliche Form gewählt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 070-207449
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2023-06-06 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-06-20 📅
Quelle: OJS 2023/S 105-328485 (2023-05-30)