Das DGUV Congress Tagungszentrum des IAG ist eine Veranstaltungslocation für bis zu 500 Gäste (Großer Saal). In unterschiedlich großen Räumlichkeiten können verschiedene Veranstaltungsformate, wie Tagungen, Kongresse, Sitzungen oder Workshops durchgeführt werden. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die medientechnische Betreuung sowie Beratung der Veranstaltungstechnik für Präsenzveranstaltungen im o.g. Tagungszentrum. Dafür wird ein Rahmenvertrag für bis zu 4 Jahre geschlossen. Die zu erbringenden Dienstleistungen werden in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Tontechnikern
Referenznummer: J-2023-5
Kurze Beschreibung:
Das DGUV Congress Tagungszentrum des IAG ist eine Veranstaltungslocation für bis zu 500 Gäste (Großer Saal). In unterschiedlich großen Räumlichkeiten können verschiedene Veranstaltungsformate, wie Tagungen, Kongresse, Sitzungen oder Workshops durchgeführt werden.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die medientechnische Betreuung sowie Beratung der Veranstaltungstechnik für Präsenzveranstaltungen im o.g. Tagungszentrum. Dafür wird ein Rahmenvertrag für bis zu 4 Jahre geschlossen.
Die zu erbringenden Dienstleistungen werden in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Das DGUV Congress Tagungszentrum des IAG ist eine Veranstaltungslocation für bis zu 500 Gäste (Großer Saal). In unterschiedlich großen Räumlichkeiten können verschiedene Veranstaltungsformate, wie Tagungen, Kongresse, Sitzungen oder Workshops durchgeführt werden.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die medientechnische Betreuung sowie Beratung der Veranstaltungstechnik für Präsenzveranstaltungen im o.g. Tagungszentrum. Dafür wird ein Rahmenvertrag für bis zu 4 Jahre geschlossen.
Die zu erbringenden Dienstleistungen werden in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.
2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
3) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.
4) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.
6) Bei den unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Abrufberechtigten handelt es sich um keine abschließende Auflistung. Bitte beachten Sie dazu auch § 4 des Rahmenvertrags sowie Ziffer III. 1. der Leistungsbeschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6ZKA
1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.
2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
3) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.
4) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.
6) Bei den unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Abrufberechtigten handelt es sich um keine abschließende Auflistung. Bitte beachten Sie dazu auch § 4 des Rahmenvertrags sowie Ziffer III. 1. der Leistungsbeschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6ZKA
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das DGUV Congress Tagungszentrum des IAG ist eine Veranstaltungslocation für bis zu 500 Gäste (Großer Saal). In unterschiedlich großen Räumlichkeiten können verschiedene Veranstaltungsformate, wie Tagungen, Kongresse, Sitzungen oder Workshops durchgeführt werden.
Das DGUV Congress Tagungszentrum des IAG ist eine Veranstaltungslocation für bis zu 500 Gäste (Großer Saal). In unterschiedlich großen Räumlichkeiten können verschiedene Veranstaltungsformate, wie Tagungen, Kongresse, Sitzungen oder Workshops durchgeführt werden.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die medientechnische Betreuung sowie Beratung der Veranstaltungstechnik für Präsenzveranstaltungen im o.g. Tagungszentrum. Dafür wird ein Rahmenvertrag für bis zu 4 Jahre geschlossen.
Die zu erbringenden Dienstleistungen werden in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
Siehe Ziffer II.1.4) sowie die Leistungsbeschreibung.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Regelung in § 16 Abs. 1 des Vertrags:
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und läuft zunächst für 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate auf eine maximale Laufzeit von bis zu 48 Monaten, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei (3) Monate vor Vertragsverlängerung den Vertrag kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall nach spätestens 48 Monaten, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und läuft zunächst für 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate auf eine maximale Laufzeit von bis zu 48 Monaten, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei (3) Monate vor Vertragsverlängerung den Vertrag kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall nach spätestens 48 Monaten, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DGUV Congress Tagungszentrum des IAG Königsbrücker Landstr. 2 01109 Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Zuverlässigkeitserklärung: Eigenerklärung, dass für den Bieter die in §§ 123 f. GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Ergänzend ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass auf Aufforderung des Auftraggebers eine Negativbescheinigung in Insolvenzsachen beigebracht wird. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
1.) Zuverlässigkeitserklärung: Eigenerklärung, dass für den Bieter die in §§ 123 f. GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Ergänzend ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass auf Aufforderung des Auftraggebers eine Negativbescheinigung in Insolvenzsachen beigebracht wird. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
2.) Eigenerklärung Berufs- / Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Erklärung in Insolvenzsachen und Abführung der Krankenversicherungsbeiträge und Steuern: Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht, ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch anhängig ist und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bieter dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist, ist in Kopie beizufügen. Eigenerklärung und Nachweis sind jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und allen Unterauftragnehmern abzugeben.
2.) Eigenerklärung Berufs- / Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Erklärung in Insolvenzsachen und Abführung der Krankenversicherungsbeiträge und Steuern: Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht, ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch anhängig ist und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bieter dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist, ist in Kopie beizufügen. Eigenerklärung und Nachweis sind jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und allen Unterauftragnehmern abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (= Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (= Mindestanforderung).
Mindeststandards: Betriebshaftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anwesende Personen für Bild- und Tontechnik sind ausgebildete Fachkräfte für Veranstaltungstechnik mit entsprechenden Ausbildungsnachweisen (Abschlusszeugnis). Die Nachweise müssen dem AG unaufgefordert vor dem ersten Einsatz vorgelegt werden. Die anwesenden Personen müssen durch den AN eingearbeitet sein.
Anwesende Personen für Bild- und Tontechnik sind ausgebildete Fachkräfte für Veranstaltungstechnik mit entsprechenden Ausbildungsnachweisen (Abschlusszeugnis). Die Nachweise müssen dem AG unaufgefordert vor dem ersten Einsatz vorgelegt werden. Die anwesenden Personen müssen durch den AN eingearbeitet sein.
Mindeststandards: Ausbildungsnachweise für Bild- und Tontechniker
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.
1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.
2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
3) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.
3) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.
4) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
4) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.
6) Bei den unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Abrufberechtigten handelt es sich um keine abschließende Auflistung. Bitte beachten Sie dazu auch § 4 des Rahmenvertrags sowie Ziffer III. 1. der Leistungsbeschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6ZKA
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 089-275312 (2023-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge