Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: medius KLINIKEN gGmbH - Vergabe eines Patientenportals
2023/2106
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung: Vergabe eines Patientenportals
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Esslingen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die medius KLINIKEN gGmbH umfasst die Klinikstandorte in Kirchheim, Nürtingen und Ostfildern-Ruit und ist eine gemeinnützige Gesellschaft des Landkreises...”
Beschreibung der Beschaffung
Die medius KLINIKEN gGmbH umfasst die Klinikstandorte in Kirchheim, Nürtingen und Ostfildern-Ruit und ist eine gemeinnützige Gesellschaft des Landkreises Esslingen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Patientenportals bestehend aus Aufnahme- und Behandlungsmanagement. Die medius KLINIKEN verfügen bereits über ein Entlassmanagement der Firma Pflegeplatzmanager.
Die medius KLINIKEN beabsichtigen die Einführung eines Patientenportals. Dieses soll zur Verbesserung der internen sowie intersektoralen Kommunikation dienen. Zusätzlich soll der Patient, unter Berücksichtigung der EU-DSGVO, sowie der Informationssicherheit nach dem Branchenspezifischen Sicherheitsstandard für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus (B3S), im Kommunikationsprozess involviert werden. Dadurch soll der Austausch von Informationen zwischen den Leistungserbringern und -empfängern effizienter abgebildet werden. Resultierend daraus ist das langfristige Ziel den Aufnahmeprozess zu verschlanken und die Patientenadministration zu entlasten. Außerdem sollen die internen Ressourcen durch die Lösung sowohl in administrativen wie auch versorgenden Prozessen entlastet werden. Im Weiteren sollen die unternehmensinternen Prozesse optimiert und diese mittels einer Softwarelösung bestmöglich digital unterstützt werden.
Die zu beschaffende Lösung soll dabei eine Lizenzlaufzeit von drei Jahren, beginnend am Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems, besitzen sowie weitere Verlängerungsoptionen.
Als zentrales Element unterstützt das Portal unter anderem das Behandlungsmanagement und das Aufnahmemanagement und die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen. Zu diesem Ziel soll eine höhere Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens und eine Verbesserung der Patientenversorgung erfolgen. So ist eine vorgeplante Einweisung möglich und sowohl das Terminmanagement, als auch das Überweisungsmanagement erfolgt direkt im Patientenportal, sodass die Patienten keine Papierunterlagen zur Behandlung mitbringen müssen. Die Online-Überweisungsscheine, sowie die hochgeladenen Behandlungsunterlagen sind bereits im Portal hinterlegt. Das Patientenportal soll ortsunabhängig einen zentralen, elektronischen Zugang zu Ressourcen aus verschiedenen Quellen ermöglichen. Das Patientenportal soll einen Überblick über verfügbare Informationen und den personalisierten Zugriff gewähren. Es soll dazu dienen, Prozessabläufe zu optimieren unter Berücksichtigung der Informationssicherheit. Es muss ermöglichen, dass die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer dynamisch generiert und angepasst werden.
Die Integration verschiedenster Anwendungen, wie eMail, Push-Nachrichten, spielen eine entscheidende Rolle. Daten aus verschiedensten Systemen müssen im- und exportiert werden können und so einen vollständigen Überblick gewähren. Benutzerverwaltung und Rollenverteilung sind Voraussetzung. Sämtliche aktuellen IT-Sicherheitsnormen müssen erfüllt werden.
Das Patientenportal muss an das bestehende KIS ORBIS der Firma DEDALUS angebunden werden. Zudem sollte es an das Clinical Data Repository (kurz CDR) integriert werden können
Alle erfassten Daten müssen strukturiert zur Verfügung stehen, um sie auch in nachgelagerten Prozessschritten sowie für die Patient*innen nach dem Aufenthalt in gesetzlich geforderter Form verfügbar zu machen.
Die Lösung muss sich in die bestehende und sich fortwährend weiterentwickelnde Systemlandschaft mittels FHIR-Schnittstellen einfügen und die Vorgaben des Krankenhauszukunftsgesetzes hinsichtlich Interoperabilität erfüllen. Anzubieten ist die Lösung als on-premise-Lösung.
Weitere Informationen erhalten die Bieter, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptbewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte nach Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Punkte
Preis (Gewichtung): 40 Punkte
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: fünf einjährige Verlängerungsoptionen
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der eingereichten Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Im Rahmen der Referenzbewertung werden die Referenzen hinsichtlich Ihrer Qualität und Vergleichbarkeit bewertet. Die Bewertung erfolgt je Referenz.
Aktualität
Fertigstellung nach dem 1. Januar 2023 - 4 Punkte
Fertigstellung nach dem 1. Januar 2022 - 3 Punkte
Fertigstellung nach dem 1. Januar 2021 - 2 Punkte
Fertigstellung nach dem 1. Januar 2020 - 1 Punkt
Bettenanzahl
über 1000 Betten - 4 Punkte
750 bis 999 Betten - 3 Punkte
500 bis 749 Betten - 2 Punkte
250 bis 499 Betten - 1 Punkt
Vergleichbarkeit der Referenz
mehrere Standorte - 1 Punkt
KIS Orbis - 1 Punkt
Je Referenz können daher maximal 10 Punkte erzielt werden und in Summe 30 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Verpflichtungserklärung LTMG
(2) Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(3) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(4) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(5) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Einführung von Patientenportale).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 1.000.000 für Personenschäden und mindestens EUR 2.000.000 für Sachschäden und Vermögensschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfalle ein entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Hiermit erklären wir, dass eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen
- EUR 1.000.000 für Personenschäden
- EUR 2.000.000 für Sach- und Vermögensschäden
- besteht
- im Auftragsfall abgeschlossen wird.
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Hinweis:
Der Bieter muss keinen Versicherungsnachweis mit dem Teilnahmeantrag einreichen, es genügt, die obige Eigenerklärung.
Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im Auftragsfall mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl und die Zahl seiner Führungskräfte und weiterer Mitarbeiter in den vergangenen drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl und die Zahl seiner Führungskräfte und weiterer Mitarbeiter in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zusammenhang mit dem angebotenen Produkt in Deutschland.
(2) Eigenerklärung über abgeschlossene Referenzprojekte von Patientenportalen (Aufnahme- und Behandlungsmanagement).
Die geforderten Erklärungen zu den Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Bettenanzahl, KIS-Anbieter),
- Umsetzungsdatum,
- Beschreibung der Leistungsdaten und des Leistungsumfangs sowie Ausgangssituation
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Die Vorlage von mehr als fünf Referenzen ist nicht gewünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu (2):
Eigenerklärung über mindestens drei Referenzprojekte mit der Projektsprache Deutsch (Projektleiter, Produkt- und Oberflächensprache, Handbücher...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu (2):
Eigenerklärung über mindestens drei Referenzprojekte mit der Projektsprache Deutsch (Projektleiter, Produkt- und Oberflächensprache, Handbücher etc.) nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Aufnahme- und Behandlungsmanagements und eine mögliche Anbindung von Systemen über HL 7 FHIR, nachgewiesen wurden. Hiervon ein Referenzprojekt mit einer Anbindung an das Behandlungsmanagementsystem im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank des Krankenhausinformationssystems ORBIS.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ684S
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2023/S 149-474804 (2023-07-31)