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Lieferung von Praxisbedarf für Bereitschaftsdienstzentralen. Derzeit werden 30 Bereitschaftsdienstzentralen im gesamten Bundesland Rheinland-Pfalz von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV RLP) verantwortet. In absehbarer Zeit werden weitere Bereitschaftsdienstzentralen hinzu kommen. Die Bereitschaftsdienstzentralen sind flächendeckend über das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz verteilt und befinden sich sowohl in Ballungsgebieten als auch in strukturschwachen ländlichen Gebieten. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Praxisbedarf und Praxisausstattung, die in Bereitschaftsdienstzentralen benötigt werden. Insbesondere handelt es sich um Materialien aus folgenden Bereichen: — Labor/Injektion, — Hygiene (Desinfektion, Schutzkleidung, Zellstoff), — Diagnostik, — Notfall, — Medizintechnik, — Instrumente, — Einrichtung/Organisation, — Hausbesuche, — Sprechstundenbedarf. Nicht umfasst sind verschreibungspflichtige Medikamente. Auch weitere Medikamente, die üblicherweise von den Apotheken bezogen werden, gehören nicht zu der ausgeschriebenen Leistung. Der Dienstleister muss gewährleisten, dass nach Abruf der Leistung binnen 24 Stunden geliefert wird. Einzelheiten zur Lieferung an Wochenenden, Feiertagen usw. werden im Verhandlungsverfahren konkretisiert. Die Lieferfristen werden durch die KV RLP im Rahmen der Verhandlungen noch näher spezifiziert. Neben der zuvor beschriebenen Logistik muss auch ein einheitliches Online-Bestell- bzw. Abrechnungssystem von dem Dienstleister vorgehalten werden. Dies muss insbesondere so ausgestaltet sein, dass die Mitarbeiter – oder einzelne berechtigte Personen – in den Bereitschaftsdienstzentralen die Bestellungen auslösen können. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang die Erbringung eines Zustellnachweises durch den Dienstleister. Das Abrechnungssystem des Dienstleisters muss so aufgebaut sein, dass die Abrechnung zur KV RLP direkt erfolgt, jedoch eine kostenstellenbezogene Zuordnung zu den einzelnen Bereitschaftsdienstzentralen möglich ist (Controlling-Möglichkeit durch die KV RLP). Der Zeitraum der Abrechnung wird in den Ausschreibungsunterlagen oder in der Verhandlung festgelegt.