Beschreibung der Beschaffung
Der erfolgreiche Anbieter (Leistungserbringer) für die ausgeschriebenen Leistungen schließt mit dem LaZuF einen Vertrag vom 01.01.2024 bis zum 31.03.2028 ab und gewährt diverse medizinische Leistungen für die Bewohnenden aller Liegenschaften. Diesen gegenüber besteht eine Dienstleistungspflicht, ohne dass die Personen als zahlende Vertragspartei (etwa Zuzahlungen/“Igel“-Leistungen) auftreten. Näheres regeln die Ergänzenden Vertragsbestimmungen (EVB).
Das Arzt-/Patientenverhältnis ist im Übrigen von dem Vertrag nicht berührt, dies gilt insbesondere für die ärztliche Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber dem Auftraggeber, ebenso mögliche Arzthaftungsfragen im Verhältnis zum Patienten.
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LaZuF als Träger der offenen Einrichtung von einem humanen Vollzug des Aufenthaltsrecht und einer Willkommenskultur gegenüber allen Aufzunehmenden müssen konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden.
Für den ärztlichen Dienst werden ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Räume sind baulich hergerichtet und entsprechend dem Umfang der geforderten medizinischen Betreuung ausgestattet.
Die Ausstattung der Praxis mit Gerätschaften erfolgt durch das LaZuF und entspricht der Ausstattung der hausärztlichen Praxis.
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Folgende Standorte werden aktuell betrieben:
1) Erstaufnahmeeinrichtung 24539 Neumünster, Haart 148 (Belegung im Regelfall: ca. 650 Personen, max. Kapazität: ca. 800 Plätze).
2) Landesunterkunft 24598 Boostedt, Rantzau-Straße 10 (normale Belegung: ca. 500 Personen, max. Kapazität: ca. 2.800 Plätze).
3) Landesunterkunft 23795 Bad Segeberg, Segeberger Str. 106a (normale Belegung: ca. 600 Personen, max. Kapazität: ca. 1.300 Plätze).
4) Landesunterkunft 24768 Rendsburg, Pastor-Bielfedt-Str. 1-10 (normale Belegung: ca. 600 Personen, max. Kapazität: ca. 1.200 Plätze).
5) Landesunterkunft 25878 Seeth, Hauptstr. 100 (normale Belegung: ca. 800 Personen, max. Kapazität: ca. 1.100 Plätze).
6) Landesunterkunft 25348 Glückstadt, Am Neuendeich 50 (normale Belegung ca. 500 Personen, max. Kapazität: ca. 600 Plätze).
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Die Ausschreibung ist als Rahmenvertrag zu verstehen, d.h. die angegebene Belegungsstärke bezieht sich auf normale Auslastungen der Landesunterkünfte. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es zu Schwankungen in der Belegung kommen. Hierdurch kann es zu Veränderungen bei der festgelegten Personalstärke/ Stundenanzahl kommen. Die Anpassung der Personalstärken erfolgt ausschließlich im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer.
Es kann während der Vertragslaufzeit zu Schließungen von Landesunterkünften kommen, es können aber auch neue Landesunterkünfte in Schleswig-Holstein eingerichtet werden. Die medizinische Betreuung muss für alle Standorte sichergestellt werden. Für geschlossene Unterkünfte können keine Kosten mehr abgerechnet werden. Dies muss bei der Preiskalkulation beachtet werden.
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Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren und 3 Monaten insgesamt 70.000.000 Euro netto.
Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.