Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit den Angebotsunterlagen sind folgende Angaben zu tätigen:
— zum Unternehmen (Name, Straße, PLZ, Ort, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail, Rechtsform, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, Amtsgericht, Handelsregister-Nr., Vertretungsberechtigte Person, Geburtsname, -datum und -ort sowie Nationalität bei natürlichen Personen; ggf. Anschrift der zuständigen Niederlassung)
— zu Subunternehmen Name, Anschrift, Bezeichnung der Teilleistung, Unterschrift);
— zur Bietergemeinschaft (Name, Anschrift, Bezeichnung der Teilleistung, Unterschrift, Name desbevollmächtigten Vertreters);
— Insolvenzverfahren (Insolvenzverfahren eröffnet, befindet sich in Liquidation).
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
-er / sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
-er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
-er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
-das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
-er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungverfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
-keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerbrechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegisterführen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Aus- schlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Darüber hinaus ist darzustellen, ob bestimmte Systeme oder Normen des Umweltmanagements durchgeführt werden, z. B. eine Zertifizierung nach EMAS oder DIN 14001 oder vergleichbar oder Umweltmaßnahmen wie z.B. Energiekonzepte, nachhaltige Einkaufskriterien, Abfall- und Entsorgungskonzepte, Umweltleitbilder etc.
Außerdem ist ein Qualitätsmanagementbeauftragter mit Name, Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse anzugeben.