Mehrjährige meteorologische und ozeanographische Messungen im Rahmen der Flächenvoruntersuchung in der AWZ der Nordsee: Referenzmessungen für Flächen der Zonen 4 und 5 nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 des BSH (MeteOR)
Ziel der Vertragsleistungen ist die Erstellung mehrjähriger kontinuierlicher Zeitreihen von in-situ-Messungen der wichtigsten meteorologischen und ozeanographischen Parameter, um die meteorologischen und ozeanographischen Verhältnisse repräsentativ für die Zonen 4 und 5 der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 (FEP 2023) abbilden und als Referenzmessungen für die Voruntersuchung der im FEP 2023 genannten Gebiete N-14 bis N-20 heranziehen zu können. (Der FEP 2023 ist unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenentwicklungsplan/_Anlagen/Downloads/FEP_2023_1/Flaechenentwicklungsplan_2023.html?nn=1653378 abrufbar). Hierfür ist eine insgesamt fünfjährige Messkampagne, aufgeteilt in zwei Leistungsstufen (zunächst 3 Jahre (Stufe 1) mit ggf. Verlängerung um zwei weitere Jahre (Stufe 2)) an einer Messstelle im Übergangsbereich zwischen Zone 4 und 5 der AWZ der Nordsee durchzuführen. Die Messungen umfassen windbezogene Parameter, weitere meteorologische Parameter, sowie ozeanographische Parameter. Auf Basis der Messungen sind Berichte zu erstellen, welche eine umfassende Beschreibung und Auswertung der Daten beinhalten. Messungen und Berichterstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschagt und Technik durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-06.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hydrometeorologische Dienste
Referenznummer: 1114/002/01628
Kurze Beschreibung:
Ziel der Vertragsleistungen ist die Erstellung mehrjähriger kontinuierlicher Zeitreihen von in-situ-Messungen der wichtigsten meteorologischen und ozeanographischen Parameter, um die meteorologischen und ozeanographischen Verhältnisse repräsentativ für die Zonen 4 und 5 der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 (FEP 2023) abbilden und als Referenzmessungen für die Voruntersuchung der im FEP 2023 genannten Gebiete N-14 bis N-20 heranziehen zu können. (Der FEP 2023 ist unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenentwicklungsplan/_Anlagen/Downloads/FEP_2023_1/Flaechenentwicklungsplan_2023.html?nn=1653378 abrufbar).
Hierfür ist eine insgesamt fünfjährige Messkampagne, aufgeteilt in zwei Leistungsstufen (zunächst 3 Jahre (Stufe 1) mit ggf. Verlängerung um zwei weitere Jahre (Stufe 2)) an einer Messstelle im Übergangsbereich zwischen Zone 4 und 5 der AWZ der Nordsee durchzuführen. Die Messungen umfassen windbezogene Parameter, weitere meteorologische Parameter, sowie ozeanographische Parameter. Auf Basis der Messungen sind Berichte zu erstellen, welche eine umfassende Beschreibung und Auswertung der Daten beinhalten. Messungen und Berichterstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschagt und Technik durchzuführen.
Ziel der Vertragsleistungen ist die Erstellung mehrjähriger kontinuierlicher Zeitreihen von in-situ-Messungen der wichtigsten meteorologischen und ozeanographischen Parameter, um die meteorologischen und ozeanographischen Verhältnisse repräsentativ für die Zonen 4 und 5 der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 (FEP 2023) abbilden und als Referenzmessungen für die Voruntersuchung der im FEP 2023 genannten Gebiete N-14 bis N-20 heranziehen zu können. (Der FEP 2023 ist unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenentwicklungsplan/_Anlagen/Downloads/FEP_2023_1/Flaechenentwicklungsplan_2023.html?nn=1653378 abrufbar).
Hierfür ist eine insgesamt fünfjährige Messkampagne, aufgeteilt in zwei Leistungsstufen (zunächst 3 Jahre (Stufe 1) mit ggf. Verlängerung um zwei weitere Jahre (Stufe 2)) an einer Messstelle im Übergangsbereich zwischen Zone 4 und 5 der AWZ der Nordsee durchzuführen. Die Messungen umfassen windbezogene Parameter, weitere meteorologische Parameter, sowie ozeanographische Parameter. Auf Basis der Messungen sind Berichte zu erstellen, welche eine umfassende Beschreibung und Auswertung der Daten beinhalten. Messungen und Berichterstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschagt und Technik durchzuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hydrometeorologische Dienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-11 📅
Datum des Beginns: 2024-06-30 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 174-546777
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ziel der Vertragsleistungen ist die Erstellung mehrjähriger kontinuierlicher Zeitreihen von in-situ-Messungen der wichtigsten meteorologischen und ozeanographischen Parameter, um die meteorologischen und ozeanographischen Verhältnisse repräsentativ für die Zonen 4 und 5 der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 (FEP 2023) abbilden und als Referenzmessungen für die Voruntersuchung der im FEP 2023 genannten Gebiete N-14 bis N-20 heranziehen zu können. (Der FEP 2023 ist unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenentwicklungsplan/_Anlagen/Downloads/FEP_2023_1/Flaechenentwicklungsplan_2023.html?nn=1653378 abrufbar).
Ziel der Vertragsleistungen ist die Erstellung mehrjähriger kontinuierlicher Zeitreihen von in-situ-Messungen der wichtigsten meteorologischen und ozeanographischen Parameter, um die meteorologischen und ozeanographischen Verhältnisse repräsentativ für die Zonen 4 und 5 der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 (FEP 2023) abbilden und als Referenzmessungen für die Voruntersuchung der im FEP 2023 genannten Gebiete N-14 bis N-20 heranziehen zu können. (Der FEP 2023 ist unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenentwicklungsplan/_Anlagen/Downloads/FEP_2023_1/Flaechenentwicklungsplan_2023.html?nn=1653378 abrufbar).
Hierfür ist eine insgesamt fünfjährige Messkampagne, aufgeteilt in zwei Leistungsstufen (zunächst 3 Jahre (Stufe 1) mit ggf. Verlängerung um zwei weitere Jahre (Stufe 2)) an einer Messstelle im Übergangsbereich zwischen Zone 4 und 5 der AWZ der Nordsee durchzuführen. Die Messungen umfassen windbezogene Parameter, weitere meteorologische Parameter, sowie ozeanographische Parameter. Auf Basis der Messungen sind Berichte zu erstellen, welche eine umfassende Beschreibung und Auswertung der Daten beinhalten. Messungen und Berichterstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschagt und Technik durchzuführen.
Hierfür ist eine insgesamt fünfjährige Messkampagne, aufgeteilt in zwei Leistungsstufen (zunächst 3 Jahre (Stufe 1) mit ggf. Verlängerung um zwei weitere Jahre (Stufe 2)) an einer Messstelle im Übergangsbereich zwischen Zone 4 und 5 der AWZ der Nordsee durchzuführen. Die Messungen umfassen windbezogene Parameter, weitere meteorologische Parameter, sowie ozeanographische Parameter. Auf Basis der Messungen sind Berichte zu erstellen, welche eine umfassende Beschreibung und Auswertung der Daten beinhalten. Messungen und Berichterstellung sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschagt und Technik durchzuführen.
Gegenstand der Vertragsleistung ist die Erstellung von mehrjährigen kontinuierlichen Messungen der meteorologischen und ozeanographischen Verhältnisse der Zonen 4 und 5 deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 (FEP 2023), um diese dann als Referenzmessungen für die Voruntersuchung der im FEP 2023 genannten Gebiete N-14 bis N-20 heranziehen zu können. (Der FEP 2023 ist unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenentwicklungsplan/_Anlagen/Downloads/FEP_2023_1/Flaechenentwicklungsplan_2023.html?nn=1653378 abrufbar). An einer Messstelle im Übergangsbereich zwischen Zone 4 und 5 der AWZ der Nordsee sind zwei voneinander unabhängige Messsysteme zeitgleich und in unmittelbarer Nähe zueinander zu betreiben. Die zugehörigen Messungen sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Gegenstand der Vertragsleistung ist die Erstellung von mehrjährigen kontinuierlichen Messungen der meteorologischen und ozeanographischen Verhältnisse der Zonen 4 und 5 deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee nach dem Flächenentwicklungsplan vom 20.01.2023 (FEP 2023), um diese dann als Referenzmessungen für die Voruntersuchung der im FEP 2023 genannten Gebiete N-14 bis N-20 heranziehen zu können. (Der FEP 2023 ist unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresfachplanung/Flaechenentwicklungsplan/_Anlagen/Downloads/FEP_2023_1/Flaechenentwicklungsplan_2023.html?nn=1653378 abrufbar). An einer Messstelle im Übergangsbereich zwischen Zone 4 und 5 der AWZ der Nordsee sind zwei voneinander unabhängige Messsysteme zeitgleich und in unmittelbarer Nähe zueinander zu betreiben. Die zugehörigen Messungen sind nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Vorgesehen ist die Durchführung einer insgesamt fünfjährigen Messkampagne, wobei die Leistung in zwei Stufen zu erbringen ist. Leistungsstufe 1 umfasst die ersten drei Messjahre und muss vollständig bis zum 31.10.2027 fertiggestellt sein. Leistungsstufe 2 umfasst die letzten beiden Messjahre und muss vollständig bis zum 31.10.2029 fertiggestellt sein. In beiden Leistungsstufen sind die durchzuführenden in-situ-Messungen in Teilabschnitte von jeweils ca. 6 Monaten Dauer unterteilt. Es hat eine begleitende Auswertung der im Rahmen der in-situ-Messungen erhobenen Messdaten und die Erstellung von einem Zwischenbericht pro Messsystem für jeden der Teilabschnitte stattzufinden. Sowohl für Leistungsstufe 1 als auch für Leistungsstufe 2 ist ein Abschlussbericht pro Messsystem zu erstellen, für Leistungsstufe 1 auf Grundlage einer Gesamtauswertung der Daten von Stufe 1 und für Leistungsstufe 2 auf Grundlage einer Gesamtauswertung der Daten von Stufe 1 und Stufe 2. Zudem bestehen Mindestanforderungen hinsichtlich Daten- und Systemverfügbarkeit, Datenqualität, Energiemanagement und Nachhaltigkeit. Diese Mindestanforderungen sind den jeweiligen Kapiteln der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vorgesehen ist die Durchführung einer insgesamt fünfjährigen Messkampagne, wobei die Leistung in zwei Stufen zu erbringen ist. Leistungsstufe 1 umfasst die ersten drei Messjahre und muss vollständig bis zum 31.10.2027 fertiggestellt sein. Leistungsstufe 2 umfasst die letzten beiden Messjahre und muss vollständig bis zum 31.10.2029 fertiggestellt sein. In beiden Leistungsstufen sind die durchzuführenden in-situ-Messungen in Teilabschnitte von jeweils ca. 6 Monaten Dauer unterteilt. Es hat eine begleitende Auswertung der im Rahmen der in-situ-Messungen erhobenen Messdaten und die Erstellung von einem Zwischenbericht pro Messsystem für jeden der Teilabschnitte stattzufinden. Sowohl für Leistungsstufe 1 als auch für Leistungsstufe 2 ist ein Abschlussbericht pro Messsystem zu erstellen, für Leistungsstufe 1 auf Grundlage einer Gesamtauswertung der Daten von Stufe 1 und für Leistungsstufe 2 auf Grundlage einer Gesamtauswertung der Daten von Stufe 1 und Stufe 2. Zudem bestehen Mindestanforderungen hinsichtlich Daten- und Systemverfügbarkeit, Datenqualität, Energiemanagement und Nachhaltigkeit. Diese Mindestanforderungen sind den jeweiligen Kapiteln der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung und das Dokument "Anlage_C_Formblatt_Untersuchungskonzept_MeteOR.docx" verwiesen.
Die Bezuschlagung wird auf Grundlage eines Bewertungsschemas getroffen, das sich aus den Bewertungskriterien "Preis", "Daten- und Systemverfügbarkeit", "Datenqualität", "Energiemanagement", "Nachhaltigkeit" und "Referenzen" zusammensetzt. Das Schema sowie die einzelnen Kriterien sind in dem Dokument "Anlage_A_Gewichtung der Zuschlagskriterien_MeteOR" erklärt.
Die Bezuschlagung wird auf Grundlage eines Bewertungsschemas getroffen, das sich aus den Bewertungskriterien "Preis", "Daten- und Systemverfügbarkeit", "Datenqualität", "Energiemanagement", "Nachhaltigkeit" und "Referenzen" zusammensetzt. Das Schema sowie die einzelnen Kriterien sind in dem Dokument "Anlage_A_Gewichtung der Zuschlagskriterien_MeteOR" erklärt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Anlage_C_Eigenerklärung Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Anlage_C_Eigenerklärung Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
Nachweis: Eigenerklärung
Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- / Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium)
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- / Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium)
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.