Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdendem Personal, wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über die Überlassung von Arbeitnehmern geschlossen (primär, sekundär und tertiär). Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 dieser Leistungsbeschreibung. Durch den Abschluss der Einzelüberlassungsvereinbarung wird kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet (siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher (Teil B) Punkt A und B 1.1). Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterliegen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter sind nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) enthalten. Das bereits eingesetzte Zeitarbeitspersonal bleibt von dieser Rahmenvereinbarung unberührt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Referenznummer: 0077-DLG/2023-03.219
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdendem Personal, wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über die Überlassung von Arbeitnehmern geschlossen (primär, sekundär und tertiär).
Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 dieser Leistungsbeschreibung.
Durch den Abschluss der Einzelüberlassungsvereinbarung wird kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet (siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher (Teil B) Punkt A und B 1.1).
Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterliegen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter sind nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) enthalten.
Das bereits eingesetzte Zeitarbeitspersonal bleibt von dieser Rahmenvereinbarung unberührt.
Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdendem Personal, wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über die Überlassung von Arbeitnehmern geschlossen (primär, sekundär und tertiär).
Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 dieser Leistungsbeschreibung.
Durch den Abschluss der Einzelüberlassungsvereinbarung wird kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet (siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher (Teil B) Punkt A und B 1.1).
Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterliegen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter sind nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) enthalten.
Das bereits eingesetzte Zeitarbeitspersonal bleibt von dieser Rahmenvereinbarung unberührt.
Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdendem Personal, wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über die Überlassung von Arbeitnehmern geschlossen (primär, sekundär und tertiär).
Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 dieser Leistungsbeschreibung.
Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 dieser Leistungsbeschreibung.
Durch den Abschluss der Einzelüberlassungsvereinbarung wird kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet (siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher (Teil B) Punkt A und B 1.1).
Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterliegen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter sind nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen.
Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterliegen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter sind nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) enthalten.
Das bereits eingesetzte Zeitarbeitspersonal bleibt von dieser Rahmenvereinbarung unberührt.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Oktober 2023. Sollte der Zuschlag später erfolgen ist Vertragsbeginn der auf die Zuschlagserteilung folgende Werktag. Um dem Schriftformerfordernis nach § 12 AÜG zu genügen, beginnt die Vertragsausführung frühestens am Tag nach Unterzeichnung dieser Vergabeunterlagen.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Oktober 2023. Sollte der Zuschlag später erfolgen ist Vertragsbeginn der auf die Zuschlagserteilung folgende Werktag. Um dem Schriftformerfordernis nach § 12 AÜG zu genügen, beginnt die Vertragsausführung frühestens am Tag nach Unterzeichnung dieser Vergabeunterlagen.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die jeweilige Dienststelle der LAB NI.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 7 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf),6, 8 und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 7 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf),6, 8 und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5.000.000,00 EUR verfügt sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (§ 28e Abs. 2 SGB IV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5.000.000,00 EUR verfügt sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (§ 28e Abs. 2 SGB IV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er über die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG verfügt. Der Bieter hat eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 AÜG sowie den Umfang der Erlaubnis, ggf. auch für ein eingesetztes Tochterunternehmen, seinen Angebotsunterlagen beizufügen (in Form einer einfachen, nicht beglaubigten Kopie).
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er über die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG verfügt. Der Bieter hat eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 AÜG sowie den Umfang der Erlaubnis, ggf. auch für ein eingesetztes Tochterunternehmen, seinen Angebotsunterlagen beizufügen (in Form einer einfachen, nicht beglaubigten Kopie).
Ebenfalls den Angebotsunterlagen beizufügen hat der Bieter einen Nachweis, dass er ein zertifizierter Personaldienstleister nach ISO 9001 ist.
Bei Einsatz hat der Bieter Führungszeugnisse der einzusetzenden Zeitarbeiter vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100%
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdendem Personal, wurde eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über die Überlassung von Arbeitnehmern geschlossen (primär, sekundär und tertiär).
Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) oblag zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hatte). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnte, trat die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hatte, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnte (s.o.), trat die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hatte, heran. Es wurde deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen würde. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A).
Durch den Abschluss der Einzelüberlassungsvereinbarung wurde kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet (siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher (Teil B) Punkt A und B 1.1).
Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterlagen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiteten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter waren nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) enthalten.
Das bereits eingesetzte Zeitarbeitspersonal blieb von dieser Rahmenvereinbarung unberührt.
Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdendem Personal, wurde eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über die Überlassung von Arbeitnehmern geschlossen (primär, sekundär und tertiär).
Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) oblag zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hatte). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnte, trat die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hatte, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnte (s.o.), trat die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hatte, heran. Es wurde deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen würde. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A).
Durch den Abschluss der Einzelüberlassungsvereinbarung wurde kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet (siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher (Teil B) Punkt A und B 1.1).
Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterlagen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiteten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter waren nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) enthalten.
Das bereits eingesetzte Zeitarbeitspersonal blieb von dieser Rahmenvereinbarung unberührt.
Gesamtwert des Auftrags: 8 143 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdendem Personal, wurde eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über die Überlassung von Arbeitnehmern geschlossen (primär, sekundär und tertiär).
Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) oblag zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hatte). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnte, trat die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hatte, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnte (s.o.), trat die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hatte, heran. Es wurde deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen würde. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A).
Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) oblag zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hatte). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnte, trat die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hatte, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnte (s.o.), trat die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hatte, heran. Es wurde deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen würde. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A).
Durch den Abschluss der Einzelüberlassungsvereinbarung wurde kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet (siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher (Teil B) Punkt A und B 1.1).
Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterlagen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiteten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter waren nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen.
Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterlagen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiteten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter waren nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) enthalten.
Das bereits eingesetzte Zeitarbeitspersonal blieb von dieser Rahmenvereinbarung unberührt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-15 📅
Name: Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 8 143 200 EUR 💰
Name: Jobsolutions GmbH
Postort: Bonn
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: I. K. Hofmann GmbH & Co. KG
Postort: Nürnberg
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2023/S 158-503288 (2023-08-15)