Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Wärmeschutzmaßnahmen für die Erweiterung der bestehenden Mensa der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule auf den Grundstücken Wilhelmstraße 8 und Teilflächen des Grundstücks Wilhelmstraße 20 in Neumünster. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.
Grundleistungen:
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach HOAI Anlage 1, Punkt 1.2.2 -1.2.3.
Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2 - Mitwirken bei der Vorplanung
Leistungsphase 3 - Mitwirken bei der Entwurfsplanung
Leistungsphase 4 - Mitwirken bei der Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5 - Mitwirken bei der Ausführungsplanung
Leistungsphase 6 - Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7 - Mitwirken bei der Vergabe
Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration von deren Leistungen.
Für die Honorarermittlung sollen die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone III gemäß Anlage 1, Punkt 1.2.3, Abs. 2 HOAI zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.
Besondere Leistungen:
Als besondere Leistung sind anzubieten:
1. Objektüberwachung u. Dokumentation
- Mitwirken bei der Baustellenkontrolle
- Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaften
Für etwaige zusätzliche Leistungen ist der Stundenaufwand für jeweils 10 Stunden in Euro netto für die Projektleitung, Mitarbeiter*innen und für technische Zeichner*innen und sonstige Mitarbeiter*innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, zu nennen.
Die Planungsleistungen werden in zwei Stufen beauftragt:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4.
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-7, besondere Leistungen und ggf. optionale Leistungen.
Mit Vertragsabschluss, d.h. mit Zuschlagserteilung, überträgt die Gemeinde Altenholz dem Auftragnehmer die Leistungsstufe 1.
Der Abruf der Leistungsstufe 2 erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmung und Fördermittelbescheide. Für die Beauftragung der besonderen Leistungen der Leistungsstufe 2 wird zunächst die vorzulegende Angebotskalkulation zugrunde gelegt. Die Abrechnung bzw. Vergütung dieser besonderen Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Leistungsstufe 2 und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Für die Mitwirkung bei der Kostenberechnung ist zu beachten, dass die Kosten nach DIN 276-1: 2018- 12 bis mindestens zur dritten Ebene darzustellen sind. Alle Kosten sind dabei zu begründen und die Quellenangaben und Berechnungswege sind schriftlich festzuhalten. Der Auftragnehmer hat die Mitwirkung bei der Kostenberechnung mit größter Sorgfalt zu erbringen und zu dokumentieren. Bei Veränderung der Kosten, insbesondere bei Kostenerhöhungen, die sich infolge der Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Kostenberechnung ergeben, sind die Gründe detailliert dem Auftraggeber unverzüglich darzulegen und dem Auftraggeber in Abstimmung mit dem Architekten Vorschläge zur Gegensteuerung zu unterbreiten.