Beschreibung der Beschaffung
Die AG beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung des Auftrags „Generalplanungsleistungen Sanierung A-Seite Haus 20“, um im Wege einer einheitlichen Planung dem Patientenwohl zu dienen und die aktuellen Hygiene- sowie Klinikstandards bestmöglich zu gewährleisten.
Die AG beabsichtigt auf der Grundlage der beiliegenden Zeichnungen - dem Entwurf der sanierten Station 3B und den Plänen aus dem Bestand der Stationen 9A bis 4A – einen Entwurf für die komplette A-Seite zu erhalten. Ebenso soll gemäß dem Standard auf der B-Seite die 9B bis zum Entwurf geplant werden. Mit der Entwurfszeichnung und der Kostenberechnung soll eine Funktionalausschreibung erstellt werden, die als Grundlage für einen GU – Wettbewerb alle erforderlichen Qualitäten aufweist. Die Unterlagen sind vollständig digital zur Verfügung zu stellen, damit diese im Anschluss durch die Kliniken auf das Vergabeportal gestellt werden können. Parallel zu dieser GU Ausschreibung soll dann durch den Generalplaner der Bauantrag (LP4) gestellt werden.
Der Auftrag „Generalplanungsleistungen Sanierung A-Seite Haus 20“ beinhaltet die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ausgewiesenen Grund- und/oder besonderen Leistungen hinsichtlich folgender Leistungsbilder, Leistungsphasen und Anlagengruppen:
• Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI: Leistungsphasen 1-4,
o Besondere Leistungen:
- Leistungsphase 1: Technische Substanzerkundung, Prüfen der Umwelterheblichkeit und Prüfen der Umweltverträglichkeit.
- Leistungsphase 2: 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM), Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke und Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
- Leistungsphase 3: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung sowie Funktionale Leistungsbeschreibung
• Tragwerksplanung, § 51 HOAI: Leistungsphasen 1-4,
o Besondere Leistungen:
- Leistungsphase 1: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung), Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden)
• Technische Ausrüstung, § 55 HOAI: Leistungsphasen 1-4,
o Besondere Leistungen:
- Leistungsphase 1 – Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1-5 und 6-8 HOAI: Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile, Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand, Durchführen von Verbrauchsmessungen
- Leistungsphase 2 – Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1-5 und 6-8 HOAI: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
- Leistungsphase 3 – Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1-5 und 6-8 HOAI: Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix, Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches, Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm, Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
- Leistungsphase 4 – Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI
• Bauphysik, in Anlehnung an Anlage 1 Ziffer 1.2 HOAI: Leistungsphasen 1-4,
o Besondere Leistungen:
- Leistungsphase 1: Bestandsaufnahme bestehender Gebäude, Ermitteln und Bewerten von Kennwerten, Schadensanalyse bestehender Gebäude, Mitwirken bei Vorgaben für Zertifizierungen
- Leistungsphase 2: Erstellen eines fachübergreifenden Bauteilkatalogs
• Brandschutz, in Anlehnung an die AHO Heft 17: Leistungsphasen 1-4,
o Besondere Leistungen:
- Leistungsphase 1: Bestandserfassung vor Ort, Auswerten von übergebenen Bauakten
- Leistungsphase 2: Erarbeitung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen, Ermittlung von Brandlasten vor Ort, Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege
- Leistungsphase 3: Erarbeitung eines Evakuierungskonzeptes auf Basis ingenieurmäßiger Methoden
- Leistungsphase 4: Überprüfen von Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht, Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen/Prüfingenieurs