Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter sichert zu, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
Der Bieter sichert zu, dass er zeitgleich über mindestens zwei Mitarbeitende verfügt und diese für die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung stellt, die jeweils die in Ziffer 3.4.1 der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen erfüllen. (A)
Die Mitarbeitenden sind zum Zeitpunkt des Zuschlags zu benennen.
Der Bieter bestätigt, dass er die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen wird: (A)
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW)
und DS-GVO.
Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Muster gelb hinterlegten Bereiche leistungsspezifisch nach Zuschlagserteilung ergänzt werden müssen.
Der Bieter bestätigt, dass er (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke verarbeitet. (A)
Rechtmäßige Verarbeitungen, z. B. Aufbewahrung erforderlich aus rechtlichen Gründen Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO sind hiervon ausgenommen.
Der Bieter bzw. der Softwarehersteller verfügt über ein angemessenes und wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz oder ISO/IEC 27001, dessen Geltungsbereich die zu erbringende Dienstleistung mit den dabei verarbeiteten Informationen und den hierzu eingesetzten Anwendungen und informationstechnischen Systemen vollumfänglich abdeckt (im Falle von Standardsoftware ist dies die Softwareentwicklung und Softwarepflege bzw. der Support), muss nachgewiesen und aufrechterhalten werden.
Der Bieter bzw. der Softwarehersteller verpflichtet sich, dies durch ein Zertifikat des BSI oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Das Zertifikat muss spätestens bei Beginn des Bezugs der Leistung nachgewiesen werden. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Der Consultant (m/w/d) besitzt mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung (1 Jahr entspricht 180 PT) in den letzten 5 Jahren im Bereich Microsoft Lizenzierung und Verträge für Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitenden und/oder öffentliche Einrichtungen. (A)
Nachweis von drei Projektreferenzen der letzten 36 Monate vor Bekanntmachung, welche der/die Mitarbeitende des Bieters aus Ziffer 3.4.1 Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung erbracht hat.
Die Referenzen müssen mit den Anforderungen aus Ziffer 3.4.1 Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung in Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sein. Weiter sollen nebenstehende Inhalte über die Referenzen angegeben werden: (A)
Der Bieter bestätigt, dass auf Anfrage der Auftraggeberin der Referenzgeber und Ansprechperson (Adresse, Telefonnummer) beim Referenzgeber benannt wird. (A)
Der Bieter bestätigt, dass die Vertragsmodelle gemäß Ziffer 3.1 der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung direkt vom Bieter bezogen werden können. (A)
Der Bieter bestätigt, dass er wie in Ziffer 3.2 der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung beschrieben von Microsoft als LSP autorisiert ist. (A)
Der Bieter bestätigt, dass er sämtliche in Ziffer 3.3 der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen für einen Bezug von Gebrauchtlizenzen erfüllt. (A)
Der Bieter bestätigt, dass er sämtliche in Ziffer 3.4 und den dort enthaltenen Unterziffern der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen bezüglich der Mitarbeitenden erfüllt. (A)
Der Bieter bestätigt, dass er sämtliche in Ziffer 3.5 der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen einer strategischen Unterstützung zu den in der Ausschreibung zu beziehenden Produkten gewährleistet. (A)
Der Bieter bestätigt, dass er sämtliche in Ziffer 3.6 der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen einer Beratungsleistung im Lizenzmanagement zu den in der Ausschreibung zu beziehenden Produkten gewährleistet. (Ohne gesonderte Vergütung). (A)
Der Bieter bestätigt, dass er sämtliche in Ziffer 3.7 und allen dort enthaltenen Unterziffern der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen der Einzelabrufe zu den in der Ausschreibung zu beziehenden Produkten gewährleistet. (A)
Der Bieter bestätigt, dass er sämtliche in Ziffer 3.8 und allen dort enthaltenen Unterziffern der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen einer Unterstützung im Lizenzmanagement zu den in der Ausschreibung zu beziehenden Produkten (ohne gesonderte Vergütung) gewährleistet. (A)