1) Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV.
2) An einer Angebotsabgabe interessierte Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen auf der in I3. angegebenen Stelle herunterladen.
3) Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
4) Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die
Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
5) Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
6) Fragen der Bieter sind ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform (
https://www.dtvp.de) an die die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten;
7) Während der Angebotsfrist sind 2 Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie folgt:
- Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 1: 18.04.2023, 12 Uhr,
- Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 2: 26.04.2023, 12 Uhr
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann;
8) Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden
Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den
Bietern mitgeteilt und auf der Webseite (
https://www.dtvp.de), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (
www.dtvp.de), letztmalig mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind;
9) Damit Sie automatisch Informationen, z. B. zu Änderungen von Dokumenten, Antworten auf
Bieterfragen, Fristverlängerungen etc. während des Vergabeverfahrens über Beschaffung von Microsoft Produkten für die BITMARCK Unternehmensgruppe (BM2023034MSHPRV), erhalten können, empfiehlt der Auftraggeber, die kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal, über das Sie die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, in Anspruch zu
nehmen. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig 6 Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
10) Beim unter II.1.5) und II.2.6) angegebenen Wert von 31.806.000 EUR handelt es sich um das Maximalabrufvolumen
(Höchstvolumen) aus dieser Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit (2 + 1 + 1 Jahre) und die daraus resultierenden Einzelabrufe. Das Schätzvolumen belauft sich auf 24.420.000 EUR
, wobei sich dieses zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht genau prognostizieren lässt. Eine genaue Angabe des Abrufvolumens kann nicht erfolgen, da die über diesen Rahmenvertrag abzuschließenden Einzelverträge unterschiedliche Volumen haben können und die Anzahl der Einzelverträge nicht abschließend bestimmt werden kann. Der tatsächliche Umfang der Leistungsabnahme wird sich nach dem konkreten Lizenzbedarf der Auftraggeber und ihrer Kunden richten.
Während der Vertragslaufzeit können aufgrund von technischen und organisatorischen Änderungen Schwankungen an Anzahl und Volumen der Einzelverträge auftreten. Als Grundlage für die Schätzung des Auftragswertes wurden daher in Anlage 02_Preisblatt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten und von den Auftraggebern zum Zeitpunkt der Ausschreibung benötigten Microsoft-Produkte und Lizenzen unter jeweils in der Vergangenheit so beauftragten Vertragstypen der Konditionenverträge zwischen BMI / Microsoft (insbesondere Enterprise Agreements, SCE-Verträge) und der beauftragten Online-Service Verträge mit Microsoft aufgeführt, wie sie zukünftig in dieser oder auch in anderer Zusammensetzung beauftragt werden können. Über die in Anlage 02_Preisblatt genannten Mengen (Anzahl an Enterprise Agreements und SCE-Verträgen) hinaus können im Rahmen der Vertragslaufzeit weitere bis zu zehn Enterprise Agreements für die Auftraggeber bzw. für bis zu zehn Kunden der Auftraggeber erforderlich werden. Die Auftraggeber sind daher berechtigt, bis zu zehn weitere Enterprise Agreements per Einzelabruf zu beauftragen. Der Umfang und Inhalt der per Enterprise Agreement abzurufenden Microsoft-Produkte ist dabei abhängig von dem zukünftigen Bedarf des jeweiligen Auftraggebers bzw. dessen Kunden und kann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht sicher prognostiziert werden. Eine Abruf- oder Abnahmeverpflichtung der Auftraggeber jeglicher Art und Höhe, insbesondere im angegebenen Schätz- und Höchstvolumen besteht nicht. Im Bedarfsfall des jeweiligen Auftraggebers oder seiner Kunden werden im Rahmen eines Einzelabrufs die aktuell benötigten und verfügbaren Produkte und Leistungen abgefragt. Eine Übereinstimmung mit den im Preisblatt aufgeführten Produkten ist nicht verpflichtend .
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5GYWTHY8XN5