Miete und Wartung von Kopiersystemen

Westfälische Hochschule

Miete und Wartung von Kopiersystemen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopierer
Referenznummer: 03/2023 EU
Kurze Beschreibung: Miete und Wartung von Kopiersystemen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopierer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fotokopierer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westfälische Hochschule
Postanschrift: Neidenburger Straße 43
Postleitzahl: 45897
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.w-hs.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@w-hs.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY6LDSUN/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY6LDSUN 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-22 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 097-303366
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6LDSUN

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Westfälische Hochschule Neidenburger Straße 43 45897 Gelsenkirchen, Westfälische Hochschule Neidenburger Straße 10 45897 Gelsenkirchen, Westfälische Hochschule / Institut für Arbeit und Technik Munscheidstraße 14 45886 Gelsenkirchen, Westfälische Hochschule August-Schmidt-Ring 10 45665 Recklinghausen, Westfälische Hochschule Münsterstraße 265 46397 Bocholt, Westfälische Hochschule / Institut für Innovationsforschung und -management Buscheyplatz 13 44801 Bochum, Westfälische Hochschule / TalentKolleg Ruhr Viktoria-Reuter-Straße 33 44623 Herne, Westfälische Hochschule / NRW-Zentrum für Talentförderung Bochumer Straße 86 45886 Gelsenkirchen
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat I.3 Einkauf
Internetadresse: www.w-hs.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY6LDSUN/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 097-303366 (2023-05-17)